Diskussion:Wirtschaftsförderung

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Wirtschaftsförderung

Wirtschaftsförderung ist ein Instrument, das in den letzten Jahren verstärkt in den Mittelpunkt öffentlicher Institutionen gerückt ist.

Wirtschaftsförderung umfasst alle Maßnahmen und Einrichtungen, die dem Ziel dienen, die wirtschaftliche Selbstständigkeit der Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, besonders der kleinen und mittleren Unternehmen, zu festigen, ihre Leistungsfähigkeit zu steigern, ihre Wettbewerbsfähigkeit im Inland und gegenüber dem Ausland zu stärken und den Zugang zur Selbständigkeit zu erleichtern. Wirtschaftsförderung ist sowohl auf die Steigerung und Verbesserung der geistigen und fachlichen Fähigkeiten der Unternehmer und ihrer Mitarbeiter als auch auf die Stärkung und Entwicklung der materiellen Grundlagen und Möglichkeiten der Betriebe und Unternehmen gerichtet. Wirtschaftsförderung kann direkt, zum Beispiel durch individuelle Betriebsberatung, und indirekt, zum Beispiel durch das Einkommensteuergesetz, erfolgen.

Ziel der Wirtschaftsförderung ist es für die Unternehmen bzw. einer Wirtschaftsbranche eine geeignete Grundlage für ein vernünftiges, ökonomisches Handeln zu schaffen und auch langfristig zu gewährleisten. Dies kann in Form von verschiedenen Instrumenten erfolgen. Dazu gehören

  • Beratung ortsansässiger bzw. potentieller Wirtschaftsunternehmen (Standortinformationen, Kooperationspartner, Behördenberatung)
  • Vermarktung von Gewerbeflächen im Rahmen der Ansiedlungspolitik potentieller Unternehmen
  • Bereitstellung von Wirtschaftsstrukturanalysen (Statistische Daten zum Arbeitsmarkt, Kaufkraft, Pendlerströme, Steuersätze, Verkehrsinfrastruktur etc.)
  • Kontaktherstellung zu Kommunen, Landkreisen, Wirtschaftsverbänden, Kammern und Förderstellen
  • Herausgabe eines regelmäßig erscheinenden Wirtschaftsfördererberichtes
  • Standortmarketing, imagebildende Aktivitäten betreiben
  • Mitwirkung bei der Verbesserung der Bauleitplanung und Flächenausweisung
  • Präsentation als Wirtschaftsstandort nach innen und außen
  • Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Förderung des Wissenstransfers

Der Begriff der Wirtschaftsförderung wird in der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre auch als „one-stop-agency“ bezeichnet. Ein zentraler Ansprechpartner ist um ein Vielfaches effektiver als mehrere einzelne Stellen zu kontaktieren. Das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland räumt der Wirtschaftsförderung Verfassungsrang ein:

Der Bund wirkt auf folgenden Gebieten bei der Erfüllung von Aufgaben der Länder mit, wenn diese Aufgaben für die Gesamtheit bedeutsam sind und die Mitwirkung des Bundes zur Verbesserung der Lebensverhältnisse erforderlich ist (Gemeinschaftsaufgaben): 1. .................. 2. Verbesserung der regionalen Wirtschafsstruktur 3. ................. (Artikel 91a GG)

Wirtschaftsförderung wird auf unterschiedlichen Ebenen betrieben und wird unterteilt in:

  • kommunale Wirtschaftsförderung
  • regionale Wirtschaftsförderung
  • nationale Wirtschaftsförderung

2.1 kommunale Wirtschaftsförderung

Unter kommunaler Wirtschaftsförderung versteht man Maßnahmen der Wirtschaftsförderung, die auf kommunaler Ebene selbstständig und eigenverantwortlich, auch im Rahmen der kommunalen Finanzhoheit, durchgeführt werden. Ziele sind die Erhaltung oder Stärkung der kommunalen Wirtschaftskraft, die Verbesserung des Arbeitsplatzangebotes, ggf. auch die Verbesserung der örtlichen Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen.

Die Kommune ist das kleinste Glied im föderalistischen System in Deutschland. Innerhalb ihrer Gemarkungen können sie nach Artikel 28 Abs. 2 GG „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung regeln“. Die Kommunen sind Wohn- und Arbeitsstätte zugleich. Die Erhaltung und Erschaffung von Arbeitsplätzen in verschiedenen Wirtschaftsbereichen ist ein Primärziel jeder Stadt und Gemeinde. Mehr direkte Arbeitsplätze vor Ort bedeutet unter Umständen mehr finanzielle Zuwendungen in Form von Steuern und weniger Verkehrsbelastungen durch Pendlerströme. Um die ortsansässigen und potentiellen Unternehmen umfassend zu betreuen, bedienen sich die Kommunen den Instrumenten der kommunalen Wirtschaftsförderung (siehe unter Punkt 2). Diese Art der Wirtschaftsförderung ist auch der kleinste Nenner in der Wirtschaftsförderungskette.

2.2 regionale Wirtschaftsförderung

Hunderte von Regionen in Europa konkurrieren untereinander um ausländische Direktinvestitionen (ADI) (Anmerkung: Ausländische Direktinvestitionen sind Investitionen einer Unternehmung in einem anderen Land zur Erschließung neuer Märkte nach dem Absatzmotiv und der Risikostreuung). Der Großteil der Regionen bedient sich eigener regionaler Wirtschaftsförderungsgesellschaften.

Regionale Wirtschaftsförderung hat die Aufgabe, die wirtschaftliche Entwicklung einer Region und deren Positionierung im Land und im globalen Wettbewerb zu fördern.

Regionale Wirtschaftsförderung ist nach Artikel 30 GG Ländersache. Eine andere Bezeichnung für regionale Wirtschaftsförderung ist die regionale Strukturpolitik bzw. Regionalpolitik. Regionalpolitik zielt auf die Beeinflussung und Veränderung gegebener Wirtschaftsstrukturen ab. Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus 16 Bundesländern (Gliedstaaten). Jedes Bundesland besteht aus mehreren Regionen. Eine Region besteht aus der Summe mehrerer Landkreise. Die regionale Abgrenzung ist von Region zu Region unterschiedlich. Die Region wird hier als „zu fördernder Standort“ betrachtet. Die jeweilige regionale Wirtschaftsförderung wird hier mit wirtschaftsfördernden Instrumenten (siehe Punkt Definition Wirtschaftsförderung) aktiv.

2.3 nationale Wirtschaftsförderung

Nationale Wirtschaftsförderung erfolgt in Deutschland mit Hilfe der Wirtschafts- und der Fiskalpolitik, die Aufgabe des Bundes ist.

Unter Wirtschaftspolitik versteht man die Summe aller staatlichen Maßnahmen, durch die der Wirtschaftsprozess mit geeigneten Mitteln im Sinne bestimmter Zielsetzungen beeinflusst werden soll.

Die vier Ziele sind:

  • angemessenes und stetiges Wirtschaftswachstum, Bestimmungsgröße BIP
  • Stabilität des Preisniveaus, Bestimmungsgröße Inflation
  • Hoher Beschäftigungsstand, Bestimmungsgröße Arbeitslosenquote
  • Außenwirtschaftliches Gleichgewicht, Bestimmungsgröße Außenbeitrag

Mit Hilfe der angebotsorientierten Wirtschaftspolitik versucht die Bundesregierung die Verbesserung der Produktions- und Investitionsmöglichkeiten von Unternehmen zu ermöglichen. Steuersenkungen und Investitionsanreize in Form von Subventionen sind Beispiele dafür.

Die Fiskalpolitik greift in die Steuerung der Staatsausgaben ein.

Unter Fiskalpolitik versteht man den Einsatz der öffentlichen Finanzen, um gesamtwirtschaftliche Ziele zu verwirklichen.

Die Transferausgaben (Zahlungen ohne Gegenleistung) stellen eine Art nationale Wirtschaftsförderung in einer Volkswirtschaft da. Auch hier spielen Steuersenkungen und Subventionen eine große Rolle. Die Wirtschafts- und Fiskalpolitik als Instrumente der nationalen Wirtschaftsförderung sind besonders für multinationale Unternehmen von Interesse. Dies sind Unternehmen mit mehren Tochtergesellschaften im Ausland. Bei der Standortansiedlung wird in erster Linie die Landeswahl vorgenommen. Günstige Volkswirtschaften kommen hier besonders zum Zuge. Es zeigt sich, dass nationale Wirtschaftsförderung ein wichtiges Instrument ist, um wirtschaftspolitische Ziele zu erreichen.

(nicht signierter Beitrag von Southpark (Diskussion | Beiträge) 12:05, 28. Apr. 2004‎ (CEST))Beantworten