Diskussion:Wirtschaftsvereinigung Stahl

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Dr. Hartwig Raeder in Abschnitt Sinn
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Sinn[Quelltext bearbeiten]

Ausländische Körperschaften sind entweder ordentliche oder assoziierte Mitglieder oder Nichtmitglieder. "assoziierter ausländischer Mitgliedsunternehmen" geht wohl nicht. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 00:22, 16. Mär. 2023 (CET)Beantworten