Diskussion:Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Bundesdienst)

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Smit in Abschnitt Abgeordnetenmitarbeiter
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Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht[Quelltext bearbeiten]

Was Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht im Artikel Wissenschaftliche Mitarbeiter zu suchen haben, erschliesst sich mir nicht. -- Firefox13 17:28, 16. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Beim Bundesverfassungsgericht gibt es auch wissenschaftliche Mitarbeiter. Die fallen darunter.--HolgerB 19:25, 17. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Verfassungsgericht[Quelltext bearbeiten]

Infos zu den wissenschaftlichen Mitarbeitern zB am Bundesverfassungsgericht fehlen noch, sie sind mitunter schon Richter an anderen Bundesgerichten gewesen -- C.Löser (Diskussion) 07:59, 21. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Meiner Meinung nach haben die ehemaligen Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts nichts in diesem Artikel verloren, sie wären im Artikel zum Bundesverfassungsgericht passend aufgehoben. In der jetzigen Form ist erweckt der Artikel den Eindruck, vor allem einen juristischen Begriff zu erklären. Es werden ja auch nicht alle wichtigen ehemaligen Mitarbeiter div. Universitäten genannt. -- Chtr (Diskussion) 13:26, 16. Dezember 2005 (GMT)]
das sehe ich genau so. 19:59, 31. Aug. 2007 (CEST)

Dritter Senat[Quelltext bearbeiten]

Ist das eine Selbstbezeichnung oder eher eine kritische Bezeichnung in der Community? --JensMueller 10:20, 22. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Abgeordnetenmitarbeiter[Quelltext bearbeiten]

nein, das passt nicht: parlamentarische Mitarbeiter eines MdB sind nicht im Bundesdienst beschäftigt. Außerdem: sog. wiss. Mitarb. gibt es nicht nur im Bundestag, sondern auch in den Landtagen. --Smit 22:44, 29. Okt. 2010 (CEST)Beantworten