Diskussion:Wissenschaftszeitvertragsgesetz

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Joerg 130 in Abschnitt Urteil vom 5. August 2015 - aktualisieren?
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Tätigkeiten als Studentische Hilfskraft[Quelltext bearbeiten]

M.E. stimmt der letzt Absatz nicht. Tätigkeiten als Studentische Hilfskraft (vor abschluss des Studiums (auch eines Aufbaustudiums)) werden grundsätzlich nicht auf die 6 Jahre angerechnet. Aus §2 (3): Zeiten eines befristeten Arbeitsverhältnisses, die vor dem Abschluss des Studiums liegen, sind auf die nach Absatz 1 zulässige Befristungsdauer nicht anzurechnen. Vgl. auch http://www.bmbf.de/de/7702.php (nicht signierter Beitrag von 78.53.85.174 (Diskussion) 21:15, 13. Jan. 2013 (CET))Beantworten

Drittmittel - 5 Jahre?[Quelltext bearbeiten]

Wie begründet sich der Satz "Die Höchstbefristungszeit an Universitäten der Länder beträgt fünf Jahre." im Kontext der Drittmittel? Das widerspricht meiner Kenntnis, auch im verlinkten Gesetzestext kann ich nichts derartiges finden. --Joerg 130 (Diskussion) 19:42, 25. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Beim Anlegen des Artikels habe ich diesen Satz aus Befristetes_Arbeitsverhältnis#Wissenschaftliches_und_k.C3.BCnstlerisches_Personal übernommen. Wer ihn zu diesem Artikel hinzugefügt hat, weiß ich nicht. Gibt es dafür eine Suchfunktion? --Mkllnk (Diskussion) 18:01, 26. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Das ist durch zwischenzeitliche Änderung des Artikels erledigt.--Joerg 130 (Diskussion) 20:14, 6. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Änderungen in Sicht?[Quelltext bearbeiten]

Es scheint so, als seien Änderungen des Gesetzes in Sicht.
Siehe z.B.:

Weiß jemand aktuelleres? --Joerg 130 (Diskussion) 23:20, 3. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Das ist m.E. zwischenzeitlich erledigt.

Gesetzesänderung zum 17.03.2016[Quelltext bearbeiten]

Diese ist hier noch nicht vernünftig eingearbeitet bzw. sorgt sie für das Auftauchen sehr widersprüchlicher Informationen. Bitte beheben, so ist dieser Artikel mehr verwirrend als helfend und kann zu gefährlichen Fehleinschätzungen in Sachen Karriereplanung führen. Oh, und bevor jetzt ein Schlaumeier sagt, mach doch selber: ich verändere keine Wiki-Texte mehr, seitdem mir mitgeteilt wurde, dass meine Ausbildung als Chemiker mit Promotion keine "glaubwürdige Quelle" darstellt, einen wirklich offensichtlichen Fehler zu korrigieren und der erst gesichtet werden muss. So arbeite ich nicht, sorry... (nicht signierter Beitrag von 134.2.177.69 (Diskussion) 11:43, 21. Mär. 2016 (CET))Beantworten

Urteil vom 5. August 2015 - aktualisieren?[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt ab "Das LAG Hessen hat durch Urteil vom 5. August 2015 der Berufung stattgegeben..." sind die Aussagen "Volltextveröffentlichung steht noch aus" und "Ob das Urteil des LAG Hessen rechtskräftig geworden ist, ist noch nicht bekannt." sehr wahrscheinlich inzwischen veraltet. Kann das jemand aktualisieren? --Joerg 130 (Diskussion) 23:11, 26. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Erledigt. Ich habe die Passage aktualisiert und dies Fundstelle nachgewiesen. Danke für den Hinweis!