Diskussion:Wohnsitz (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 217.252.231.217 in Abschnitt Begriff Wohnsitz ist nicht definiert
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Begriff Wohnsitz ist nicht definiert[Quelltext bearbeiten]

Ich finde, dass der Begriff Wohnsitz hier gar nicht definiert wird. Es wird nur die Abgrenzung zum Melderecht angesprochen. Aber was ist jetzt genau ein Wohnsitz? Muss man dafür bestimmte Bedingungen erfüllen (zB mind. 183 Tage anwesenheit)? Oder reicht es, bei einer Adresse gemeldet zu sein? Was definiert einen Wohnsitz? (nicht signierter Beitrag von 143.130.50.73 (Diskussion | Beiträge) 15:27, 5. Mär. 2010 (CET)) Beantworten

§ 7 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
(1) Wer sich an einem Orte ständig niederlässt, begründet an diesem Ort seinen Wohnsitz.
(2) Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen.
(3) Der Wohnsitz wird aufgehoben, wenn die Niederlassung mit dem Willen aufgehoben wird, sie aufzugeben.
Das ist die gesetzliche Definition des Begriffes "Wohnsitz".
Es gibt also keinen "Haupt"wohnsitz und auch keinen "Neben"wohnsitz.
Die Meldegesetze regeln die An- und Abmeldepflicht von Wohnungen. Hier gibt es Haupt- und Nebenwohnungen. --217.252.231.217 17:40, 27. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Berühmte Wohnsitze[Quelltext bearbeiten]

Ich glaube nicht, dass ich mich mit dieser Liste werde anfreunden können. Nicht nur stellt sich die Frage: Wer gehört rein und wo ist die Grenze zu ziehen (berühmt=relevant sind schließlich alle Personen, die in Wikipedia einen Artikel haben). Daneben kann ich den Sinn auch nicht wirklich erkennen: Welchen Mehrwert bringt uns das? Ich stehe kurz davor, die Liste wieder zu löschen. EInwände? Grüße von --Omi´s Törtchen 09:07, 20. Apr 2006 (CEST)

Machs weg. Ich bin auch gerade drüber gestolpert. Zumal das was da steht so falsch ist. Der Wohnsitz ist, wie es oben im Artikel richtig steht, der ORT, in dem jemand wohnt (zumindest in D laut BRB § 7), nicht die Adresse der Wohnung. Und solange der Rest des Artikel den Begriff "Wohnsitz" juristisch erklärt, sollte dieser Absatz davon nicht abweichen. Im übrigen stimme ich deinen restlichen Argumenten zu. Spk 16:01, 3. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Sesshaftigkeit als Norm[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel setzt voraus, dass jeder, zumindest jeder Deutsche einen Wohnsitz hat. Das ist aber nachweislich nicht der Fall. Näheres siehe unter Obdachlosigkeit. Wünschen sich „unfreiwillig Obdachlose“ wenigstens, schnell zu einem festen Wohnsitz zu gelangen, so prallen die Definitionen des Lemmas „Wohnsitz“ von „freiwillig Obdachlosen“ bzw. vom Fahrenden Volk völlig ab; vgl. auch: Diskussion:Obdachlosigkeit#Sesshaftigkeit als Norm. --CorradoX, 16:07, 27. Aug. 2008 (CEST)Beantworten


Wohnsitz im Ausland[Quelltext bearbeiten]

Mal angenommen, ich möchte meinen Wohnsitz ins Ausland verlegen, z.B. nach Polen. Muss ich mich dann in Deutschland abmelden? Und muss ich mich bei einem polnischen Meldeamt anmelden (falls es dort sowas gibt)? Wenn ja, was passiert mit der Adresse, die auf meinem Ausweis steht? Sind die polnischen Behörden berechtigt, diese zu ändern? Ich glaube nicht. Wer ändert die Adresse denn dann, wenn ich mich nicht bei der deutschen Botschaft melden muss (steht so im Artikel)? --77.179.207.58 14:51, 13. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Regelung Österreich[Quelltext bearbeiten]

Die Anmerkung dass in Österrich auch ein Nebenwohnsitz das Gemeindewahlrecht inkludiert scheint mir falsch oder zumindest missverständlich. Laut http://www.help.gv.at/Content.Node/32/Seite.320620.html (und eigener Erfahrung) ist auch dafür ein Hauptwohnsitz notwendig, mit wenigen Ausnahmen (Burgenland, ->Link). m.stern -- 90.152.145.121 19:03, 4. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Erstens gibt es nur Wohnsitz oder Hauptwohnsitz, also den von dir angegenen Nebenwohnsitz gibt es nicht. Es steht auch nicht dass es generell das Wahlrecht gibt, sondern das das Wahlrecht auch geben kann und damit stimmt es auch. Aber du kannst gerne versuchen es deutlicher auszudrücken. --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 19:14, 4. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Zweitwohnsitz steuerlich[Quelltext bearbeiten]

"Aus dieser Unterscheidung ergibt sich allerdings steuerrechtlich mit Ausnahme der Zweitwohnungsteuer keine Nachrangigkeit eines Nebenwohnsitzes" Dieser Satz stimmt so allgemein nicht. Nur am HWS kann man eine Steuererklärung abgeben. Nur ein arbeitsbedingter ZWS erlaubt das Ansetzen der Kosten für den ZWS einschließlich Heimfahrten. Und ein ZWS in der deutschen Grenzzone reicht den Österreichern nicht als "Wohnsitz" für die Grenzgängerregelung, es muss der HWS sein. Darüberhinaus hat die Unterscheidung HWS/ZWS solange er in Deutschland ist keinen steuerlichen Einfluss, denn nicht der Wohnsitz wird besteuert, sondern das Einkommen. In Doppelbesteuerungsabkommen kommt es nicht auf HWS/ZWS an, sondern auf "Mittelpunkt des Lebensinteresse". --Lindau (Diskussion) 20:05, 31. Jan. 2013 (CET)Beantworten

"Gewillkürter Wohnsitz"[Quelltext bearbeiten]

"Willkür" bedeutet in der Regel eine "Zwangsmaßnahme", die Verwendung hier mit "Gewillkürter Wohnsitz" scheint sich nicht mit dem üblichen Sprachgebrauch zu decken, angemessener schiene hier "Frei gewählter Wohnsitz" . --Jo.Fruechtnicht (Diskussion) 10:55, 26. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

"Gewillkürt" heißt in der Rechtswissenschaft lediglich, "auf einem Willen beruhend". Man spricht von "gewillkürter Schriftform", wenn das Schriftformerfordernis nicht im Gesetz steht, aber durch den Willen der Vertragsparteien vereinbart wurde (§ 127 BGB), oder von "gewillkürter Prozesstandschaft", wenn die Prozessführungsbefugnis durch Vereinbarung auf einen anderen übertragen wird (§ 51 ZPO) und im Steuerrecht von "gewillkürtem Betriebsvermögen", wenn der Vermögensgegenstand nicht überwiegend, sondern lediglich zu 10%-50% dem Betrieb dient und der Betriebsinhaber zusätzlich festlegt (=den Willen hat), dass der Gegenstand Betriebsvermögen (mit den daraus resultierenden steuerrechtlichen Konsequenzen) sein soll.
Der Begriff "gewillkürt" ist also wertneutral. --217.252.231.217 17:34, 27. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Der Wohnsitz eines Menschen ist gewöhnlich identisch mit seiner Hauptwohnung[Quelltext bearbeiten]

Diese Aussage aus dem Artikel gilt nur, wenn die Hauptwohnung in Deutschland ist. Hat jemand seine Hauptwohnung in Italien, kann er trotzdem in D gemeldet sein. Das ist dann nicht sein Zweitwohnsitz, sondern sein Erstwohnsitz (für einen Zweitwohnsitz braucht man 2 Wohnungen in D). --85.212.47.11 08:21, 31. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Diskriminierung wegen der Lage des Wohnsitzes[Quelltext bearbeiten]

Passt der Abschnitt Diskriminierung wegen der Lage des Wohnsitzes überhaupt in diesen Artikel? Der gesamte Abschnitt klingt recht tendenziös und befasst sich allgemein mit einem sehr speziellen Unterthema. Der (von mir entfernte) Absatz zur Rolle des Kfz-Kennzeichens erschloss sich mir überhaupt nicht. Mal davon abgesehen, dass ich nicht weiß, wer hier wen diskriminiert, verrät der Zulassungskreis überhaupt nichts über den Wohnsitz des Halters, da sich Zulassungskreise überschneiden und das Kfz-Kennzeichen beim Wohnsitzwechsel übernommen werden kann.--Qwertz1894 (Diskussion) 20:54, 7. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Im Juni 2020 glich die Fahrt derer, die es „wagten“, ihre Heimatkreise Gütersloh oder Warendorf zu verlassen, einem „Spießrutenlauf“. Ihr KfZ-Kennzeichen „GT“ oder „WAF“ signalisierte jedem, wo sie herkamen. Das betraf alle Wohnsitze in den Städten und Gemeinden der beiden Kreise. Nur aufgrund des Kennzeichens „GT“ am Fahrzeug konnte es z. B. geschehen, dass dessen Insassen im Juni 2020 das Betreten eines Bades im Landkreis Osnabrück verwehrt wurde (Weckung eines „Anfangsverdachts“, den es ohne das Kennzeichen womöglich nicht gegeben hätte).
Bewohner von Amsterdam, Rotterdam oder Den Haag hingegen, wo es relativ früh zu hohen 7-Tage-Inzidenzen kam, konnten sich unbehelligt im „Meer der Gelbschildler“ bewegen, da niemand auf Anhieb erkennen kann, wo in den Niederlanden sich ihr Wohnsitz befindet.
Richtig ist allerdings auch, dass niederländische Polizeibeamte bei einer Kontrolle des fließenden Verkehrs bei jedem niederländischen Kraftfahrzeug sehr schnell feststellen können, wo der Halter seinen Wohnsitz hat.
Man kann das Ganze natürlich auch positiv bewerten: Den Herkunftskreis bzw -ort signalisierende KfZ-Kennzeichnen wirken abschreckend bei Verstößen gegen Aufenthaltsverbote, weil sie zur Denuntiation durch „irgendwen“ einladen und so den Behörden die Durchsetzung der Verbote erleichtern.
Eine „Diskriminierung“ gibt es allenfalls innerhalb der EU, indem einige Staaten anonymisierte Kennzeichen haben, andere aber nicht.
Was die Mitnahme des Kennzeichens bei Wechsel des Wohnsitzes in einen anderen Kreis anbelangt: Diese Entscheidung werden diejenigen, die im Juni 2020 mit dem Kennzeichen „GT“ herumfuhren, obwohl ihr Wohnsitz in Oberbayern lag, bereut haben, da der Verdacht, sie seien in besonderem Maße verdächtig, Virenverbreiter zu sein, in ihrem Fall unbegründet war. --CorradoX (Diskussion) 10:10, 8. Jan. 2021 (CET)Beantworten
@Qwertz1894: Zustimmung, der gesamte Absatz passt gar nicht und riecht verdammt nach [WP:TF]]. Dieser Effekt irgendwann wenige Tage, als es in GT und WAF hohe Infektionszahlen gab, ist enzyklopädisch nicht mal eine Randnotiz wert. Und wenn, hätte es auch eher Platz im Artikel zu den deutschen Kfz-Kennzeichen. Ich hätte bei der Überschrift eher eine Kritik an der Praxis von SCHUFA und Co. sowie Versicherungen erwartet, die den Wohnsitz in ihre Algorithmen einbeziehen, mit dem Effekt, dass "schlechte" Wohngegenden Nachteile bspw. bei Krediten oder Versicherungen bedeuten (siehe bspw. [1] oder [2]. Viele Grüße, --217.254.148.80 10:25, 8. Jan. 2021 (CET)Beantworten