Diskussion:Wolfgang Lauinger

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Yen Zotto in Abschnitt Weiter fehlende Belege
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Werkzeugmacher[Quelltext bearbeiten]

Es fehlt der Beruf bzw. das Arbeitsleben. Nur im Datensatz steht was von Werkzeugmacher. Bei Vater fehlt der Sohn!--Falkmart (Diskussion) 01:32, 22. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Weiter fehlende Belege[Quelltext bearbeiten]

Einiges ist nach wie vor unstimmig: Der Artikel schreibt, Lauinger hätte in den 40ern seinen Freund aus dem Gefängnis befreit. Das ist zwar z.B. während Bombenangriff o.ä. denkbar, sollte aber belegt werden, da ansonsten im gut organisierten NS-Polizeistaat sehr unwahrscheinlich. Zumindest stutzig macht mich auch überhaupt die Darstellung seines Lebens während der NS-Zeit. Als (Halb-)Jude und Homosexueller, im wehrfähigen Alter, lt. Artikel immer wieder mit Kontakt zu Gestapo - ohne ernsthafte Folgen - so ganz schlüssig klingt das alles nicht. Zu der Zeit musste man nur schief gucken, um im KZ zu landen oder sonstwo zu verschwinden. Wie gelang es Lauinger in Deutschland über diese Zeit zu kommen. Das fehlt und was dazu im Artikel steht, sollte bitte belegt werden. --Dialwpumps (Diskussion) 22:27, 22. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Wieso Dich das stutzig macht, Kollege Single-Purpose-Account, ist mir nicht ganz klar. Wer „Halbjude“ und schwul war, konnte eben Glück oder Pech haben. Wenn das rheinland-pfälzische Innenministerium in der Pressemitteilung zur Verleihung des BVK an ihn dazu schreibt: „Er wurde inhaftiert und überlebte schließlich diese Schreckenszeit wie durch ein Wunder“, dann wird das wohl zutreffen. Die Angabe zur Befreiung seines Freundes aus dem Gefängnis ist allerdings in der Tat wenig spezifisch, und man würde gern mehr dazu wissen, was genau der Beitrag Lauingers zum Freikommen des Freundes war. --Yen Zotto (Diskussion) 17:52, 26. Dez. 2017 (CET)Beantworten
Bei unbelegten Lobpreisungen sollte man stutzig werden. Belegen lässt sich jedenfalls diese Änderung. Es ist zwar keine Bezug zu Lauinger belegt, aber es geht in den Belegen immer wieder um Gründungsmitglieder - wie Lauinger es war - und dafür hat er u.a. sein Bundesverdienstkreuz erhalten. Daher ist die Sache relevant und sollte erwähnt werden, zumal es eine der wenigen Informationen ist, die überhaupt unabhängig belegt ist. --Dialwpumps (Diskussion) 23:19, 26. Dez. 2017 (CET)Beantworten
Nein. Erstens steht das auch alles schon im Artikel zur Burg Balduinstein, zweitens suggeriert der Text nach Deinem Edit eine Verwicklung Lauingers in die Missbrauchsfälle, die nicht belegbar ist. --Yen Zotto (Diskussion) 15:13, 27. Dez. 2017 (CET)Beantworten
Meine Einfügung suggeriert nichts, sondern belegte lediglich, dass es diese Probleme offensichtlich seit Gründung gab. Da Lauinger Gründungsmitglied war, ist das erwähnenswert.
Stattdessen wird ein Selbstbeleg des Autors (Echtheit unklar) in der Entschädigungssache akzeptiert. Der Brief suggeriert auch so einiges. Tatsächlich legt er aber auch die vermutlich eigentliche Ursache der Ablehnung einer Entschädigung nahe: Das Gesetz schließt Entschädigungen aus, wenn "sexuelle Handlungen mit Personen unter 16 Jahren" begangen wurden - und genau das sprich Lauinger auch selbst weiter unten im Brief an - warum gerade in diesem Schreiben? So wie es jetzt im Artikel steht, ist die Ablehnung vermutlich falsch dargestellt, denn das Gesetz "gilt für strafgerichtliche Unterbringungsanordnungen entsprechend". Es fehlt schlicht ein belastbarer Beleg - die Ablehnung. In der aktuellen Form suggeriert dieser Abschnitt auch eher als dass er wikipediatauglich ist. --Dialwpumps (Diskussion) 13:18, 28. Dez. 2017 (CET)Beantworten
Es stimmt nicht, dass kein Beleg für die Ablehnung und deren Begründung genannt wird. Im Gegenteil: mehrere der Medienberichte geben glaubwürdig Auskunft darüber, zum Beispiel der Artikel in Buzzfeed, in dem zu lesen ist: „Wolfgang Lauinger zieht seine Ablehnung aus der Mappe. ‚Versagung auf Entschädigung‘ steht darauf. Und am Ende: ‚Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Antwort geben zu können.‘ Juristisch hat der Sachbearbeiter des Antrages aus dem Bundesamt für Justiz alles richtig gemacht. Da Lauinger nicht verurteilt wurde, fällt er nicht unter das Entschädigungsgesetz.“ Und alle Quellen berichten übereinstimmend, dass er nie wegen Verstößen gegen Paragraf 175 verurteilt wurde und insbesondere nach der U-Haft 1950/51 im Verfahren freigesprochen wurde. Gruß, --Yen Zotto (Diskussion) 14:52, 28. Dez. 2017 (CET)Beantworten