Diskussion:Wolfgang Perner

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Cooke1706 in Abschnitt Sorry
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Unschuldsvermutung[Quelltext bearbeiten]

Es wurde folgende Passage gelöscht: "Es gilt die Unschuldsvermutung." Ich kann diese Löschung nicht nachvollziehen. Ich sehe die Wertung nicht? Denn tatsächlich gilt für die betroffenen Personen die Unschuldsvermutung! Die Unschuldsvermutung beinhaltet ja nur die Aussage, dass solange einer Person eine Straftat nicht nachgewiesen wird (sprich sie verurteilt wird), für diese Person die Annahme gilt, dass sie die Tat nicht begangen hat. Die Passage ist also keine subjektive Wertung, sondern entspricht nur der NPOV. --Caijiao 19:07, 10. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Sowas ist völlig unenzyklopädisch und gehört nicht in den Artikel. In der Wikipedia gilt ein neutraler Standpunkt. Solche Aussagen sind nicht neutral, sondern bewerten (nämlich daß hier nicht neutral vorgegangen wurde). Zudem ist sowas ohnehin klar. Wenn wir sowas in Artikel schreiben, verkommt die WP zur Fanpedia. Was kommt als nächstes? Welche allgemein üblichen Grundsätze schreiben wir dann in andere Artikel? Schreiben wir zu Himmel immer, daß er blau ist? Solche Sätze sind schlicht völliger Unsinn. Marcus Cyron Bücherbörse 19:16, 10. Jan. 2007 (CET)Beantworten
du widersprichst dir selber. einerseits behauptest du noch immer hier liege eine wertung vor, auf der anderen seite sei meine passage ohnehin klar. dein vergleich mit dem himmel hinkt, denn der himmel sei blau, ist ebenfalls keine wertung, sondern eine tatsache bzw. betrachtung, genauso wie es eine tatsache ist, dass bisher kein doping nachgewiesen wurde und perner noch keine strafbare handlung (in italien nämlich doping) nachgewiesen wurde.
Ich kann nicht nachvollziehen wie von der Unschuldsvermutung auf eine nicht neutrale vorgehensweise geschlossen werden soll?
mit dem argument der zu allgemeinen information, kann ich schon eher etwas anfangen. doch es handelt sich bei der passage nicht rein um einen allgemeinen grundsatz, sondern um eine notwendige information, wenn die Untersuchungen und Verdächtigungen durch die Turiner Polizei/ StA im Text vorkommen würden. Da dies nicht der fall ist, kann ich damit leben, dass die Passage gestrichen bleibt. Sollte im Text jedoch ein Verweis auf die polizeilichen Untersuchungen eingefügt werden, halte ich meine passage für unumgänglich. --Caijiao 21:35, 11. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Wenn du das nicht kapierst, bist du in der Wikipedia wohl falsch. Marcus Cyron Bücherbörse 22:22, 11. Jan. 2007 (CET)Beantworten
deine letztgebrachten argumente sprechen für dich... --Caijiao 22:58, 11. Jan. 2007 (CET)Beantworten

IOC Sperre[Quelltext bearbeiten]

Alle galten als überführt, gemeinschaftlich Dopingmittel genutzt zu haben

Mit diesem Satz bin ich nicht ganz einverstanden, weil er etwas mehrdeutig ist. Die Nutzung von Dopingmittel ist Doping. Nachgewiesen wird dies durch die Feststellung bei der Dopingprobe des Dopingmittels im Blut oder Harn... Tatsächlich wurde aber dies bei den Athleten nicht festgestellt, sondern es wurde die Tatsache festgestellt im Besitz von Utensilien zum doping zu sein. Dessen wurden sie überführt. Ich finde dies sollte entsprechend auch im Text formuliert sein.

Und dies soll keine Verharlosung sein, denn es macht keinen Unterschied ob man selber dopt oder in Besitz von Dopingutensilien ist oder jene Person die bloß einen Dritten dabei unterstützt. Dies sollte auch der NPOV entsprechen und ist keine Wertung. --Caijiao 17:09, 25. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Die Formulierung des IOC beinhaltet aber genau das. Wie wäre der Kompromiss "Alle galten nach Auffassung des IOC als überführt"? --Jo Atmon 'ello! 17:15, 25. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

passt. mfg --Caijiao 17:16, 25. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Sorry[Quelltext bearbeiten]

Bei der Begründung meiner Änderung im Artikel ist mir leider ein Fehler unterlaufen. Es muss natürlich "er gewann..." heißen, statt "sie gewannen..." Leider weiß ich Trottel nicht, wie ich das ändern kann. Tut mit leid. --Cooke1706 (Diskussion) 12:07, 6. Okt. 2019 (CEST)Beantworten