Diskussion:Wommelshausen

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von H2OMy in Abschnitt Fusion/Eingemeindung
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Rechtschreibung[Quelltext bearbeiten]

Ich will nicht einfach in irgendwelchen Zitaten rumändern, aber heißt es wirklich „landgräfich-hessischs“ und „Zimmmermann“? --Hydro 23:25, 13. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Das waren Typos. Sind berichtigt. -- Karl-Heinz 23:36, 13. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Eingemeindung/Zusammenschluss[Quelltext bearbeiten]

Ein Zusammenschluss ist keine Eingemeindung. Ein Zusammenschluss basiert auf einer freiwilligen Vereibarung. Eingemeindungen werden staatlich verordnet. Daher diese Unterscheidung, Leyo. --H2OMy 19:32, 14. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Du hättest auch den Revert kommentieren können (auf Disk. verweisen). Unkommentiere Reverts halte ich für unfreundlich.
Hast du mal das Ergebnis deines Reverts angeschaut? Da es einen Parameter „Zusammenschluss mit Endbach“ nicht gibt, wird jetzt einfach nichts angezeigt… --Leyo 19:48, 14. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Trachtenbild Strumpfstrickerin[Quelltext bearbeiten]

Warum erscheint das Trachtenbild nicht im Text? Ist es gesperrt, von wem, warum? --H2OMy (Diskussion) 19:23, 1. Apr. 2012 (CEST)--H2OMy (Diskussion) 19:23, 1. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Das Problem war, dass es sich um eine .tif-Datei handelte, statt um eine .jpg-Datei. Gruß --Karl-Heinz (Diskussion) 19:47, 1. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Danke, Karl-Heinz! --H2OMy (Diskussion) 19:56, 2. Apr. 2012 (CEST)--Beantworten

Fusion/Eingemeindung[Quelltext bearbeiten]

Wenn eine Gemeinde mit einer oder mehreren weiteren Gemeinden fusioniert, existiert die ursprüngliche Gemeinde nicht mehr. Sie wurde eingemeindet. MfG Harry8 19:45, 13. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Hallo Harry8, das waren jeweils freiwillige Zusammenschlüsse zwischen zunächst zwei und später drei Gemeinden zur Gemeinde Endbach und keine Eingemeindungen per Gesetz. (siehe auch Duden:Fusion) Darauf legen die betr. Gemeinden und die Einwohner großen Wert. Sie wurden später in die Gemeinde Bad Endbach eingemeindet. Gruß --H2OMy (Diskussion) 20:02, 13. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
Ja, das stimmt ja alles. Aber die ehemalige Gemeinde gibt ihre Selbständigkeit auf und wird in die neue Gemeinde eingemeindet. MfG Harry8 20:18, 13. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
Streng rechtlich geshen magst Du recht haben. Es gibt aber hier ganz offensichtlich Verständigungsunterschiede/Auslegungsunterschiede. Die Bewohner der damaligen und auch die heutigen Otsgemeinde-Beiräte bis zum jeweiligen Otrsvorsteher der betroffenen zwei Gemeinden sahen und sehen sich nicht als eingemeindet an. Sie haben sich ohne Zwang freiwillig zusammengeschlossen, fusioniert zur damaligen Gemeinde Endbach. Dass dabei ihre Eigenständigkeit verloren ging und sie rein verwaltungsrechtlich gesehen eingemeindet wurden, ist aus ihrer Sicht nicht relevant. Unter Eingemeindung versteht man dort nur die Eingemeindungen per Landesgesetz. Und das sollte auch so zum Ausdruck kommen bei den Ortsartikeln. Mit besten Grüßen. --H2OMy (Diskussion) 23:10, 13. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
Im Abschnitt Zusammenschluss mit Endbach steht das doch bereits. Das ist auch gut so. Die Infobox dient nur als Kurzüberblick für diejenigen, die wissen möchten, seit wann dieser Ort zu dieser Gemeinde gehört.
Es gibt mittlerweile unzählige Fusionen. Selbst die heutige Stadt Bonn ist durch eine Fusion entstanden. Man würde unzählige Infoboxen mit Informationen überfrachten, die bereits ausführlich in den jeweiligen Artikeln stehen. Dafür sind die Infoboxen aber nicht gedacht. Ich weiß allerdings, dass manche von ihnen jetzt schon überfrachtet sind. MfG Harry8 00:30, 14. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
O.K. Gruß --H2OMy (Diskussion) 08:57, 14. Okt. 2017 (CEST)Beantworten