Diskussion:Wort-Bild-Marke

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Vom Markenrechtlichen Standpunkt ist die hier angegebe Definition relativ unscharf. Ich überarbeite den Artikel und warte auf Widerspruch -- PAss. Martin Steinmetz 21:25, 10. Jan 2006 (CET)

Hello. Da stimme ich zu. --200.69.177.214 12:05, 17. Jan 2006 (CET) P.S.: Besten Dank fuer Ihre geschaetzte Mitarbeit. :-)

Verlinkung Wortmarke[Quelltext bearbeiten]

Verwirrend ist auch, dass Wortmarke nicht als ein selbststaendiger Artikel behandelt wird und mit einem Redirect auf das allgemeine Markenrecht verlinkt ist. Vorschlag? --200.69.177.214 12:05, 17. Jan 2006 (CET)

Die Verlinkungen auf den Begriff 'Wortmarke' führen auf eine Weiterleitungsseite, auf der der Begriff 'Wortmarke' nicht näher erläutert wird. Das ist für den ratsuchenden Laien sehr frustrierend. --80.187.102.83 19:43, 20. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Die Kritik ist veraltet, siehe Wortmarke. --Lektor w (Diskussion) 09:10, 26. Nov. 2021 (CET) erledigtErledigt[Beantworten]

Werber ./. Markenrechtler[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht sollten wir den Artikel trennen, und zwar in einen Bereich "Bild-/Wortmarke" und einen Bereich "Bild-/Wortmarke (Markenrecht)" PAss. Martin Steinmetz 16:56, 29. Jan. 2006‎

Begriff und Schreibweise[Quelltext bearbeiten]

Der etablierte Begriff ist Wort-Bild-Marke, also Wort vorne. Das ist in der Literatur und in der Fachwelt (z. B. Patentamt) Standard. Steht auch so im Duden.

Die Schreibweise Wort-/Bild-Marke oder Wort-/Bildmarke mit Schrägstrich ist nicht sinnvoll, weil sie eine Alternative im Sinne von „Wortmarke oder Bildmarke“ ausdrückt (oder zumindest als denkbare Bedeutung andeutet). Für Kombinationen gleichrangiger Bestandteile mit „und“-Logik ist ausschließlich die Durchkoppelung mit Bindestrichen vorgesehen, vgl. Begriffe wie Mutter-Kind-Kur (siehe Duden) oder Magen-Darm-Trakt (siehe Duden) oder Ost-West-Konflikt (siehe Duden).

Ich werde deshalb die Duden-Schreibweise Wort-Bild-Marke anwenden und dann auch den Artikel per Verschiebung so überschreiben. Lektor w (Diskussion) 21:42, 26. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]

Wort-/Bild-Marke?[Quelltext bearbeiten]

Ich habe die Überschrift nachträglich eingefügt. --Lektor w (Diskussion) 04:56, 30. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]


Gerade hat jemand Wort-/Bild-Marke als angeblich alternative Schreibweise in die Einleitung eingefügt, sogar fett hervorgehoben. Ich habe das gelöscht und verweise auf meine obige Begründung. Nochmals zur Unterscheidung:
  • Korrekterweise ist Wort-/Bild-Marke als Wort-Marke/Bild-Marke zu lesen. (Wobei man normalerweise Wort-/Bildmarke beziehungsweise Wortmarke/Bildmarke schreiben würde.) Das ist also die Alternative Wortmarke oder Bildmarke.
  • Wort-Bild-Marke bedeutet hingegen: „Wort und Bild“-Marke. Das ist etwas anderes.
Man schreibt aus diesem Grund auch nicht Mutter-/Kind-Kur oder Magen-/Darm-Trakt. Natürlich findet man diese Schrägstrich-Schreibweisen in manchen Texten, weil die Feinheiten der Rechtschreibung nicht jedermanns Sache sind. In einer Enzyklopädie oder einem sonstigen Lexikon sollten sie jedoch nicht als vermeintliche alternative Schreibweise präsentiert werden. --Lektor w (Diskussion) 12:49, 29. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]
Dir fehlt halt jedes Verständnis der juristischen Terminologie. Lass es einfach.
  • BGH, Urteil vom 14. 5. 2009 – I ZR 231/06, Rndr. 7: Die Beklagte ist Inhaberin der nachfolgenden farbigen Wort-/Bildmarke Nr. 30110464. 6, bei der die Zunge des skizzierten Gesichts rot gestaltet ist
  • BGH, Urteil vom 16. Dezember 2004, AZ: I ZR 177/02, Die Klägerin ist Inhaberin der am 25. März 1987 angemeldeten, für "Fisch, Fischkonserven, Räucherfisch" eingetragenen, nachfolgend wiedergegebenen Wort /Bildmarke Nr. 111 47 72.
  • Bundespatentgericht Die in blau und schwarz ausgestaltete Bezeichnung [Abbildung] ist am 18. August 2016 zur Eintragung als Wort-/Bildmarke in das beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführte Register für nachfolgende Waren und Dienstleistungen angemeldet worden
  • DPMA-Register "Wort-/Bildmarke"; BeckOK MarkenR/M-Th. Schmid, 27. Ed. 1.10.2021, MarkenG § 32 Rn. 35: Als Bildmarke werden zwei-dimensionale Marken bezeichnet, die graphische Elemente, ggf. in Kombination mit Wortbestandteilen (sog. Wort-/Bildmarken), beinhalten.
  • BeckOK UMV/Müller, 22. Ed. 15.8.2021, UMV Art. 18 Rn. 127 Weglassen des Wortelements „Betreuungsverbund für Unternehmer und Selbständige e.V.“ in einer Wort-/Bildmarke ist unschädlich,[...]
  • Kochendörfer: Zweitmarke oder selbstständig kennzeichnende Stellung?, GRUR 2010, 195: Soll z.B. aus einer Wort-/Bildmarke (z.B. „THE HOME DEPOT”) gegen ein identisches oder ähnliches Wort-/Bildelement (z.B. „THE HOME STORE”) vorgegangen werden, muss geprüft werde [...].
Alles Geisterfahrer, nur du nicht. sуrcrо.ПЕДИЯ 15:10, 29. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]
(Nach BK, ich hatte das gleichzeitig geschrieben) Ich hatte beim Revert auf diese Diskussion verwiesen und extra einen aktuellen Beitrag geschrieben. Obwohl ich das Wesentliche, was es aus der Sicht der Rechtschreibung zu sagen gibt, schon im Jahr 2013 gesagt hatte (siehe oben).
Benutzer:Syrcro hat dennoch einfach revertiert, ohne sich vorher hier zu äußern. Ich habe dann wiederum die Einfügung rückgängig gemacht, siehe dieser Edit und die vier folgende. Bitte die Bearbeitungskommentare beachten.
Syrcro schrieb in seinem Bearbeitungskommentar, Wort-/Bild-Marke sei „die Mehrheitsschreibweise in Literatur und Rechtsprechung und die Variante, die das DMPA amtlich verwendet“. Wenn es so wäre, dann könnte man den Revert ja hinnehmen. Aber das stimmt alles nicht.
Ich habe diverse Google-Suchen gemacht. Daraus ergibt sich, jedenfalls ist das der aktuelle Stand meiner Kenntnis: Die Duden-Schreibweise Wort-Bild-Marke (die der Schreibweise bei entsprechenden anderen Zusammensetzungen entspricht) überwiegt auch in Literatur und Rechtsprechung deutlich. Dasselbe gilt für das DMPA (ich habe auf dessen Website Suchen durchgeführt).
Von mir aus kann man anmerken, daß – seltener – auch die Schreibweise Wort-/Bild-Marke verwendet wird. Aber dann bitte mit dem Kommentar, daß diese nicht der normalen Rechtschreibung (oder Duden) entspricht. --Lektor w (Diskussion) 15:20, 29. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]
Jetzt direkt die Antwort auf Syrcro. Was soll diese Anhäufung von Einzelbeispielen? Das ist doch kein Beweis dafür, daß Wort-/Bild-Marke die üblichere Schreibweise sei, was Du per Bearbeitungskommentar behauptet hattest. Du willst damit nur diesen Eindruck erzeugen. Du beweist mit den Einzelbeispielen, daß diese Schreibweise auch verwendet wird, mehr nicht. --Lektor w (Diskussion) 15:27, 29. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]
Duden sagen, aber daß schreiben. Gut getrollt. sуrcrо.ПЕДИЯ 15:30, 29. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]
Laß doch diese höhnische Arroganz, das bringt doch nichts. Auf meiner Benutzerseite steht: „Privat“ – also auch hier und auf Diskussionsseiten – schreibe ich nicht reformiert. --Lektor w (Diskussion) 15:34, 29. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]
Du hast also auf der Seite des DPMA recherchiert. Entweder bist zu vollkommen unfähig oder hast nicht so richtig geschaut, Wort-/Bildmarke taucht häufiger als alternative Schreihungen auf den Seiten auf und im Markenregister heißt's (INID; 550: MF; Wort-/Bildmarke):
LAss bitte die Finger von dem Artikel. Du hast davon keine Ahnung und nervt mit deinen fachunkundigen Äußerungen das Portal Recht. sуrcrо.ПЕДИЯ 15:42, 29. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]
Wegen „vollkommen unfähig“ und Deinen sonstigen PAs gibt es jetzt erst mal eine VM von mir. Ferner wegen Deiner Reverts ohne vorherige Diskussion. Ich muß mir das nicht gefallen lassen.
Zur Sache bezüglich DPMA: Ich habe einfach das Suchfeld auf https://www.dpma.de/ verwendet. Ergebnis:
  • 24 Treffer bei der Suche nach Wort-Bild-Marke. Überprüfung ergibt: In allen 24 Fällen ist die Schreibweise tatsächlich Wort-Bild-Marke.
  • 2 Treffer bei der Suche nach Wort-/Bild-Marke. Überprüfung ergibt: In einem Fall ist die Schreibweise tatsächlich Wort-/Bild-Marke. Im anderen Fall ist die Schreibweise Wort/Bild-Marke. Die letztere Schreibweise ist übrigens aus rechtschreiblicher Sicht akzeptabel, aber unüblich.
Macht bei dieser Recherche 24:1 zugunsten von Wort-Bild-Marke. --Lektor w (Diskussion) 16:23, 29. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]
Zurück zur Sache, jetzt konkreter. Die ersten beiden Deiner Beispiele betreffen BGH-Urteile und sollen suggerieren, daß der BGH typischerweise mit Schrägstrich schreibt. Ich habe jetzt auf der Website des BGH gesucht. Egal wonach man sucht, mit oder ohne Schrägstrich, man erhält dieselben sechs Ergebnisse. In allen sechs Fällen ist die Schreibweise Wort-Bild-Marke. --Lektor w (Diskussion) 15:43, 29. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]

3M nach VM: Hier bei den Infos zum Markenschutz beim zuständigen Amt, also der Autorität auf diesem Gebiet, gibt es zwei mal Wort-/Bildmarke, kein Wort-Bild-Marke. In der dort verlinkten Gemeinsamen Mitteilung zur Unterscheidungskraft – Wort-/Bildmarken mit beschreibenden/nicht unterscheidungskräftigen Wörtern gibt es auch nur diese Formulierung. Ja, möglichweise ist es irgendwie theoretisch "korrekter" (und die deWP ist ja ganz groß darin für die reine Le(h/e)re solcher Konstruktionen die Realität zu verleugnen), ist mir vollkommen egal, die Formulierung Wort-/Bildmarke gehört unstrittig in die Einleitung in Fettschrift. Ob jetzt das Lemma die theoretische durchgekoppelte Version und die Praxis die WL sein sollte oder umgekehrt ist mir wumpe. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 17:03, 29. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]

Es ist gut, daß Du das DPMA als Autorität anerkennst. Du hast wohl meinen Beitrag dazu weiter oben übersehen. Deshalb für Dich noch einmal: Meine Recherche per Suchfeld auf der DPMA-Website ergibt 24:1 zugunsten von Wort-Bild-Marke.
Und zum zweiten verlinkten Dokument: Du hast offenbar auch meine Kommentare dazu nicht mitbekommen, obwohl ich weiter oben auf sie hingewiesen habe. Es geht um die Bearbeitungskommentare hier und in den drei folgenden Edits. Eine schlechtere Referenz zur Schreibweise wird man nicht so schnell finden. Das soll eine taugliche Referenz sein?? Wenn Du von diesem Dokument ausgehst, müßtest Du vor allem für Wort-/ Bild-Marke plädieren (mit Leerzeichen!). Mit oder ohne Leerzeichen mitten im Wort, ist wohl alles egal. --Lektor w (Diskussion) 17:21, 29. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]
Deine Kommentare sind möglicherweise aufgrund ihrer Fülle & Breite schwer zu finden. Weiter oben hast Du sogar auf einen 11 (in Worten: elf) Jahre alten Beitrag geantwortet. ;-) Ansonsten siehe meine Ansprache auf der VM. --Wwwurm Paroles, paroles 17:36, 29. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]
Also bitte. Was ist denn gegen einen Erledigt-Hinweis zu sagen? Er ist nützlich, erspart den anderen Denkaufwand, egal wann er geschrieben wurde. Und ein Beispiel für besondere „Fülle & Breite“ ist das auch nicht gerade. Oder sieh Dir meinen ersten Beitrag in diesem Abschnitt an: Viel kompakter kann man die komplizierte Materie nicht formulieren.
Das Problem bestand darin, daß dieser Beitrag jetzt aktuell ignoriert wurde, wie auch der folgende, wie auch meine Hinweise in den Bearbeitungskommentaren. Stattdessen unzutreffende Behauptungen und diverse Beleidigungen gegen mich. Schon komisch, daß ausgerechnet ich hier von Dir angegangen werde. Wenn relevante Hinweise offenbar übersehen werden, dann weise ich eben noch einmal darauf hin. --Lektor w (Diskussion) 18:02, 29. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]
Wenn Du schon eine erkennbar freundlich-augenzwinkernde Bemerkung als Anmache empfindest, … --Wwwurm Paroles, paroles 18:42, 29. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]

Was war hier los?[Quelltext bearbeiten]

Zurerst das Wichtigste. Mir ist oben ein kleines, aber folgenschweres Versehen unterlaufen. Wie man oben sehen kann, ging ich auf der Diskussionsseite davon aus, daß Syrcro die Schreibweise Wort-/Bild-Marke in den Artikel eingebracht hatte. Tatsächlich war es aber die Schreibweise Wort-/Bildmarke. Dadurch haben wir in der Folge aneinander vorbei argumentiert und meine Recherchen gingen in die falsche Richtung. Leider ist mir das erst jetzt aufgefallen. Es ist ja auch Syrcro und anderen Mitlesern nicht aufgefallen.

Bevor jetzt alle höhnisch auf mir herumhacken: Syrcro hat sich hier auch nicht mit Ruhm bekleckert. Ich möchte dazu folgendes rekapitulieren (siehe Versionsgeschichte). Das alles hat nämlich mein Versehen begünstigt.

  • Hier stand schon 2013 etwas zur Schreibweise, nämlich unter anderem, daß Wort-/Bildmarke nicht sinnvoll sei. Syrcro hat nun diese Schreibweise in den Artikel eingebracht, sogar mit Fettschrift, obwohl sie damit im Widerspruch stand. – Diese Irritation zum Auftakt kann man hinnnehmen, das soll also kein Vorwurf sein.
  • Ich habe dann revertiert und auf die Diskussionsseite verwiesen, wo ich meinerseits umgehend einen aktuellen Beitrag dazu schrieb. Syrcro hat dann aber wieder revertiert – und die Diskussionsseite mißachtet, auf der nun schon zwei Beiträge zum Thema standen und auf seine Stellungnahme warteten. Das ist für mich der Beginn des Editwars. Jedenfalls geht dabei natürlich der Puls nach oben, die Konzentration auf Details leidet. Die Chance, die Sache in Ruhe zu klären, geht kaputt.
  • Mir fiel dann auf, daß die von Syrcro verwendete Referenz völlig untauglich ist. Dort wird nämlich überwiegend (6 x) Wort-/ Bildmarke geschrieben (mit Leerzeichen!) und nur halb so oft Wort-/Bildmarke ohne Leerzeichen. Also kein Eingehen auf mich, keine Teilnahme an der Diskussion und jetzt auch noch eine Referenz, der vor allem eine andere, eindeutig falsche Schreibweise belegte, das war für mich natürlich nicht akzeptabel.
  • Ich habe deshalb wieder revertiert, in mehreren Schritten, um auf Syrcros Selbstwiderspruch beim Leerzeichen hinzuweisen (dieser Edit und die folgenden). Letzter Schritt: Ausblendung und nochmals Aufforderung zur Diskussion.
  • Syrcro schrieb dann zwar hier seinen ersten Beitrag, revertierte aber praktisch gleichzeitig (eine Minute später) schon wieder – lange bevor es eine Klärung gegeben hatte. Die Diskussion zwischen uns hatte gerade erst angefangen. Wieder ein Verstoß.
  • Bei seinem letzten Revert verwendete Syrcro zum dritten Mal die absurde Referenz, die in erster Linie Wort-/ Bildmarke mit Leerzeichen belegte. Obwohl ich ihn zuvor auf den Selbstwiderspruch und die Fehlerhaftigkeit der Schreibweise hingewiesen hatte. Bei mir kam an, wie zuvor schon: „Mir sind alle Beiträge und Hinweise von Lektor w völlig schnuppe.“
  • Vom ersten Beitrag an hat mich Syrcro in einem höhnischen, beleidigenden Tonfall angesprochen. Übrigens auch hier: „Hör auf rumzuschmieren.“
  • Das wurde mir zu bunt und ich habe eine VM gestartet. Leider hat man dort kein großes Problem in dem Verhalten von Syrcro gesehen. In der Folge wurde der Überblick noch schwieriger, weil hier wie dort Beiträge geschrieben wurden.

Ich war vor allem auf den Schrägstrich konzentriert, zusätzlich noch auf die Leerzeichen in der Referenz. Außerdem wurden meine Hinweise und Beiträge großenteils mißachtet, stattdessen Beleidigungen am laufenden Band, dazu die Hektik des Editwars und der VM. Alles sehr ärgerlich und anstrengend. Unter diesen Bedingungen ist es mir nicht gelungen, meine Verwechslung von Wort-/Bildmarke mit Wort-/Bild-Marke zu bemerken.

Ich möchte mich trotzdem dafür entschuldigen, weil so auch durch mich Verwirrung entstanden ist. Zur neuen Sachlage beginne ich der Übersicht halber einen neuen Abschnitt. --Lektor w (Diskussion) 04:56, 30. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]

Schreibweisen beim DPMA[Quelltext bearbeiten]

Aufgrund meiner Verwechslung von Syrcros Wort-/Bildmarke mit Wort-/Bild-Marke waren meine Recherchen unvollständig. Hier eine korrigierte Statistik bezüglich der Schreibweisen, die mit Textsuchen auf der Website des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) zu finden sind. Angegeben wird (wie bisher) die Zahl der auffindbaren Dokumente mit der jeweiligen Schreibweise, nicht die Gesamtzahl der Wortvorkommen mit der jeweiligen Schreibweise.

  • 33 x Wort-/Bildmarke
  • 24 x Wort-Bild-Marke
  • 19 x Wort-Bildmarke – erstaunlich viele, deshalb ein Beispiel
  • 2 x Wortbildmarke
  • 1 x Wort-/Bild-Marke
  • 1 x Wort/Bild-Marke
  • 1 x (Wort-)Bildmarke

In einigen Dokumenten werden verschiedene Schreibweisen nebeneinander verwendet. Beispiel: 1 x Wort-/Bildmarke neben 2 x Wort-Bildmarke.

Das heißt, Wort-/Bildmarke ist tatsächlich die häufigste Schreibweise im Umfeld des DPMA. Sie taucht nach meinem Eindruck in den offizielleren Dokumenten tendenziell bevorzugt auf.

Andererseits kann man sich angesichts des Schreibweisen-Salats fragen, ob man das DPMA überhaupt als Autorität in der Frage der Schreibweise ansehen kann. Ich habe nicht diesen Eindruck. Es gibt drei Schreibweisen, die ungefähr gleich häufig nebeneinander verwendet werden. Die häufigste Variante wird mit Schrägstrich geschrieben, insgesamt wird überwiegend ohne Schrägstrich geschrieben. --Lektor w (Diskussion) 05:58, 30. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]

Schreibweisen beim BGH und Fazit[Quelltext bearbeiten]

Hier noch eine korrigierte Statistik bezüglich der Schreibweisen, die mit Textsuchen auf der Website des BGH zu finden sind. Das sind alles Pressemitteilungen.

  • 19 x Wort-/Bildmarke
  • 6 x Wort-Bild-Marke
  • 6 x Wort/Bildmarke – erstaunlich viele, deshalb ein Beispiel
  • 1 x Wort-/ Bildmarke (mit Leerzeichen)

In einigen Dokumenten verschiedene Schreibweisen nebeneinander.

Wesentlich relevanter ist die Schreibweise in BGH-Urteilen. Ich kann diese wegen der Menge nicht einzeln überprüfen und auszählen. Mein Eindruck beim Überfliegen von Trefferlisten: Das deutliche Übergewicht von Wort-/Bildmarke zeigt sich hier ebenfalls.

Man könnte oder sollte vielleicht noch andere Recherchen machen, aber ich verzichte darauf.

Fazit: Meine ersten Recherche-Ergebnisse unter #Wort-/Bild-Marke? sind wegen der genannten Verwechslung unbrauchbar. Wort-/Bildmarke ist anscheinend die mehrheitlich bevorzugte Schreibweise im Fachgebiet. Syrcro hatte recht. Seine Aufnahme von Wort-/Bildmarke in Fettschrift ist berechtigt. Von mir aus kann man auch gerne in den Artikel schreiben: „bevorzugte Schreibweise beim BGH“ oder mehr von dieser Art. Wie Syrcro das darstellen möchte, überlasse ich ihm. Nur bitte nicht mit der bisherigen Referenz, diese ist aus dem genannten Grund nicht geeignet. --Lektor w (Diskussion) 06:43, 30. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]

Markenverordnung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Artikel kürzlich überarbeitet. In der letzten Version vor meiner Überarbeitung hieß es unter anderem, die Wort-Bild-Marke sei „gesetzlich durch § 8 MarkenV i. V. m. § 7 MarkenV definiert“. Darin waren zwei Fehler enthalten: In beiden Paragraphen sind keine Definitionen enthalten, und in § 7 geht es ausschließlich um Wortmarken. Außerdem, warum das Wort „gesetzlich“? Je nach Sichtweise ist eine Verordnung eine Art Gesetz – oder aber von einem (förmlichen) Gesetz zu unterscheiden. Man sollte das Wort weglassen, es bringt nichts, es irritiert nur.

Ich habe das entsprechend korrigiert. Meine Formulierung lautete: „Die Markenverordnung behandelt Wortmarken in § 7 und Bildmarken sowie Wort-Bild-Marken in § 8.“ Anhand der Referenz Markenverordnung hätte man auf einfache Weise feststellen können, daß dies zutrifft.

Dann hat aber Benutzer:Chz mit diesem Edit meine Darstellung als „fehlerhaft“ bezeichnet und die vorige Formulierung wiederhergestellt. Diese ist aber aus meiner Sicht in verschiedener Hinsicht die fehlerhafte Version, siehe oben. Dann hat auch noch ein anderer Benutzer einen weiteren Fehler eingebaut: durch die indirekte Behauptung, die deutsche Markenverordnung habe „in der Europäischen Union“ Geltungskraft.

Ich finde es angesichts dessen merkwürdig, daß ausgerechnet ich meine Version vorab diskutieren soll. Ich habe jetzt im Prinzip meine Version wiederhergestellt und die Formulierung noch etwas präzisiert. Der Übersichtlichkeit halber mit 7 einzelnen Edits, beginnend mit diesem Edit. Ich verweise auf die Bearbeitungskommentare. --Lektor w (Diskussion) 17:39, 28. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]

Hier mal noch meine Ergänzung als Copy aus der VM: Deine "Überarbeitungen" taugen allenfalls partiell, wenn es um sprachliche Feinheiten geht. Eine Diskussion ist hier ganz offensichtlich sinnlos, da Du - wie man Deinen Versionskommentaren entnehmen kann - juristischer Argumentation nicht zugänglich zu sein scheinst (Z.B.: Die Wort-/Bildmarke ist eine Mischform einer Wort- und einer Bildmarke daher §§ 7,8 MarkenV, gehört aber zur Bildmarke, daher taucht der Begriff in § 8 MarkenV auf. Deine dahingehende angebliche Verbesserung in der Einleitung ist demnach schon rechtlich fehlerhaft; dann entfernst Du alle juris-Links, die in Wikipedia standardmäßig bei dem Zitieren von Gesetzesquellen verwendet werden etc.). Der Artikel ist nicht so stark frequentiert, dass es sich lohnt kilometerlange Diskussionen zu führen. Chz (Diskussion) 17:38, 29. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]
Warum hast Du nicht gleich hier geschrieben? Warum nicht schon gestern, sondern erst nachträglich bei VM? Aber nachdem Du Deinen Beitrag bei VM hierher kopiert hast, kopiere ich natürlich auch hierher, was ich Dir dort geantwortet habe:
Da täuschst Du Dich, falls Du das wirklich meinen solltest. § 7 betrifft reine Wortmarken, also reine Schrift ohne jedes grafische Merkmal. Wort-Bild-Marken haben damit nichts zu tun. Ansonsten bestand Dein Fehler zweitens in der Behauptung, Wort-Bild-Marken seien durch §§ 7,8 MarkenV „definiert“. Auch das war unzutreffend.
Ich denke, Du hast auf Diskussionsseite nicht mehr geantwortet, weil Du keine guten Argumente hattest. Du hättest Dich dort für die Korrektur bedanken können. Das wäre konstruktiv und guter Stil gewesen. Stattdessen trittst Du hier nach. Schlechter Stil.
Die beide juris-Links waren übrigens defekt gewesen, deshalb habe ich sie entfernt – und durch eine funktonierenden Link auf die Verordnung ersetzt. Das war schon mal eine deutliche Verbesserung. Ich wußte in dem Moment nicht, wie das aktuelle Formular zur Verlinkung einzelner Paragraphen lautet. Ich ging davon aus, daß bald jemand diese Formulare einbringen würde, und so war es ja auch. Auch aus so etwas noch ein Nachtreten zu machen ist doch albern.
(Ende der Kopie) --Lektor w (Diskussion) 17:46, 29. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]
Ich sollte mich sicher nicht dafür bedanken, dass Du mit Deinem Un- bzw. Halbwissen den Artikel verunstaltest. Selbstverständlich ist es so richtig, wie es vor Deinen "Verbesserungen" im Artikel stand. Die dahingehende Begründung steht eins drüber, die hast Du aber wohl immer noch nicht verstanden. Das einzige, was ich Dir nun noch rate ist, Dich zukünftig besser aus juristischen Lemmata herauszuhalten. Da kommt offensichtlich wenig Sinnvolles dabei heraus. --Chz (Diskussion) 18:55, 29. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]
Es ist völlig eindeutig, daß § 7 und § 8 nichts mit Definitionen zu tun haben, anders als Du es in den Artikel geschrieben hattest. Beispielsweise steht in § 7, daß die Eintragung in der beim DPMA üblichen Schrift erfolgen soll. Das ist doch keine Definition, in diesem Fall von Wortmarke. Es ist eine für die Darstellung von Wortmarken gültige Vorschrift, die bei deren Anmeldung zu beachten ist. Und sie trifft auf Wort-Bild-Marken niemals zu, weil für diese laut § 8 gilt: grafische Darstellung der Marke. Also eine ganz andere, gegensätzliche Vorschrift. Somit ist § 7 für Wort-Bild-Marken schlicht nicht relevant. § 8 ist für Wort-Bild-Marken relevant.
Oder was soll denn § 8 für eine Definition sein? Da steht zum Beispiel, für die Darstellung solle ein bestimmtes Formblatt verwendet werden, und wenn nicht, dann bitte DIN A4 mit Satzspiegel nicht kleiner als 8 Zentimeter in der Höhe oder Breite. So etwas ist doch keine Definition für Wort-Bild-Marken! Man muß nicht Jurist sein, um das zu erkennen. Im Gegenteil ist es verwunderlich, wenn ein Jurist das angeblich nicht durchschauen kann.
Übrigens, wenn es eine Definition wäre, was da in § 8 steht, würde daraus folgen, daß Wort-Bild-Marken genau dasselbe sind wie Bildmarken, denn für beide Markenformen gilt laut § 8 genau dasselbe. Komisch, oder?
An Deiner Stelle würde ich deshalb von diesen verächtlichen Äußerungen Abstand nehmen. Ich hatte ja auch nicht höhnische Dinge gesagt wie „Du verunstaltest mit Deinem Un- bzw. Halbwissen den Artikel“, sondern ich habe hier mich hier sachbezogen geäußert.
Wie Du unten lesen kannst, hält Stephan Klage meine Formulierung für „vertretbar“. Mit anderen Worten, sie in inhaltlich in Ordnung. Daß die Aussage „Die Markenverordnung behandelt Wortmarken in § 7 und Bildmarken sowie Wort-Bild-Marken in § 8“ einwandfrei ist, das ist überaus einfach zu erkennen. Man muß nur die beiden Paragraphen lesen. --Lektor w (Diskussion) 03:29, 30. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]
Verordnungen sind materielles Gesetzesrecht; einen Fehler für die Verwendung des Begriffs „gesetzlich“ zu rügen, führt in die Irre. Einem Nichtjuristen kann das verziehen werden. Andererseits halte ich persönlich die derzeitige Version der Einleitung für vertretbar. Fußnoten allerdings gehören nicht in die Einleitung, zudem noch so viele, sondern in den Hauptkorpus. --Stephan Klage (Diskussion) 22:30, 29. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]
Vielen Dank. Folgendes dazu: Ich habe die Verwendung des Begriffs „gesetzlich“ in „gesetzlich definiert“ nicht als Fehler gerügt, sondern nur mit „sollte“ geraten, das Wort wegzulassen. Der Hauptgrund, den ich oben so nicht genannt hatte, war, daß die Hauptaussage mit „definiert“ unzutreffend war (siehe oben); deshalb wirkte die Unterstreichung dieser Aussage mit „gesetzlich“ auf mich besonders unpassend. Ansonsten finde ich, daß die Anweisungen in den beiden Paragraphen typische Verordnungsmaterie sind, die man in einem formellen Gesetz nicht finden würde. --Lektor w (Diskussion) 03:29, 30. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]