Diskussion:Yogalehrer

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Wiska Bodo in Abschnitt Diktion und Quellen
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Ich denk der Artikel geht Hauptsaechlich um Yogalehrer ausbildung und nict ueber den Beruf des Yogalehrers. Ich habe "einseitigkeiten" ein bisschen ausgebuegelt und den Iyengar-Yoga Berufsverband und den BYV (Yoga-vidyalehrer) dazugeschrieben. Und auch ueber deren Ausbildung extrainfo gechrieben. Eigentlich finde ich das diese Kneipschule da nicht Reingehoert. Sonst koennte man ja jede Yogaschule in d.t. hier Auflisten. Hab den link aber drin gelassen vieleicht kan der Autor mir ja den mehrwert sagen... Gruesse euer Viti


"Diese Kneipschule" wie du sie nennst (SKA wäre die richtige Bezeichnung) bietet zur Zeit eine der besten Yogalehrer-Ausbildungen in Deutschland, neben der Ausbildung des BDY die einzige, die die Qualitätsanforderungen der EYU in Bezug auf Umfang und Inhalt erfüllt. Aber hier wird es künftig sowieso noch zu Änderungen kommen, wenn nämlich (wie beabsichtigt) die IHK in Zusammenarbeit mit dem Sportbund (ausgerechnet die!) neue Rahmenrichtlinien für den sogenannten IHK-geprüften Yogalehrer durchsetzen wollen/werden. Nicht, dass diese beide Organisationen über irgendeine Kompetenz in Sachen Yoga verfügen würden, aber jetzt, wo die Meisterbriefe zur Disposition stehen muss halt die IHK zusehen, wie sie künftig anderweitig Kohle machen kann. Die URL der Yogaschule habe ich mal aus dem Kommentar entfernt. Weblinks auf Verbände und Organisationen sind okay, aber für einzelne privat betriebene Yogaschulen bitte nicht. LG PaulaK 09:17, 2. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Hallo, das mit den Yogaschulen-Links Verstehe ich, ich hatte sie ja nur als beispiel für ungültige links reingesetzt. Nur bin ich von der SKA noch nicht überzeugt. Auf der site von EYU ist sie nicht verlinkt. Da sehe ich nur den BYV mit seinen Schulen. Und das die ausbildung gut ist bestreitet zwar keiner, aber da gibt es ja noch mehr gute Ausbildungen. (hüte mich diesmal hier namen zu nennen) Lange rede kurtzer Sinn....Ich bin eindeutig der Meinung das der link hier nicht reingehört. Nochmal die frage an PaulaK: Was ist der Grund um die SKA hier zu verlinken? Bzw. andere Yogaschulen nicht? Gruesse viti

Hi Viti, wir müssen unterscheiden zwischen Yoga-Schulen, in denen ich an Kursen/Unterricht als Interessierter teilnehmen kann und Ausbildungsgängen zum Yogalehrer bzw. Berufsverbänden. Die SKA ist in diesem Sinne keine private Yogaschule, sondern Anbieter von Yogalehrer-Ausbildungen wie der BDY mit seinen angeschlossenen Schulen auch. Aber wie du vielleicht gesehen hast, habe ich die Anbieter von Ausbildungslehrgängen (also auch die SKA) als Weblink entfernt. Wir haben jetzt Weblinks auf vier verschiedene Berufsverbände, falls dir noch weitere Berufsverbände von Yogalehrenden bekannt sind, dann setze die entsprechenden Weblinks doch bitte unter den Artikel. Ich denke, so ist das gut gelöst. Wir geben weiterführende Infos für Interessierte, ohne "Werbung" für einzelne Schulen oder einzelne Anbieter zu machen. LG PaulaK 11:24, 9. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Diktion und Quellen[Quelltext bearbeiten]

Es wäre wichtig, den Artikel bei Gelegenheit in Abschnitte zu gliedern, die Sprache auf "lexikalisch" umzustellen:

...bezeichnet man (wer?), sagt das alles aber wenig (ist die Auffassung von?), wie jemand (wer?), Es gibt (wo?, seit wann?), mindestens 670 Unterrichtsstunden (Quelle?), Es gibt aber auch (bei Meier, Müller, Schulze?), Hier kann man (wer?), Die meisten Krankenkassen (welche, Privat, GKV?), Man sagt (Belege?), Wenn jemandem (wem?)...

Sorry, aber so geht das gar nicht. Der ganze Text ist Umgangssprache und hat nichts mit lexikalischer Diktion und wissenschaftlicher (auch Esoterik kann fundiert beschrieben werden) Abhandlung zu tun. Bitte einfach mal einen medizinischen Artikel lesen, der als lesenswert oder excellent eingestuft ist.

Ich möchte den Text nicht löschen lassen und stelle daher zunächst keinen Löschantrag. Bitte dem Leser ein sachliches Werk mit fundierten Referenzen und Quellenangaben zu bieten.

Lieben Dank, Licht und Liebe!

Bo Kontemplation 23:39, 20. Jan. 2007 (CET)Beantworten


Hallo Bodo, ich glaube, Gliederung in Abschnitte ist bei einem so kurzen Artikel nicht nötig. Einige Sätze habe ich entsprechend deinen Anregungen umformuliert, andere gelöscht.

Den Abschnitt "Über die Qualität des Unterrichts sagt das alles aber wenig aus, denn ein Autodidakt kann ebenso ein guter (oder nicht so guter) Yogalehrer sein wie jemand, der eine Ausbildung absolviert hat." würde ich aus Neutralitätsgründen gern (so oder ähnlich) stehen lassen, denn es soll hier nicht der Eindruck entstehen, Yogalehrer mit einer bestimmten Ausbildung seien besser als andere.

Die Quelle für die 670 Unterrichtsstunden hatte ich wieder entfernt, denn der Weblink enthielt Angebote für Yogalehrerausbildungen. Sie wurden durch neutralere Weblinks auf verschiedene Berufsverbände ersetzt. Um möglichst neutral zu sein, habe ich alle mir bekannten Berufsverbände eingestellt. Kennst du noch welche, die hier noch fehlen? Auf Dauer könnte dieser Abschnitt sowieso hinfällig werden, wenn es der IHK gelingt, die Yogalehrerausbildungen an sich zu reißen (so formuliere ich das jetzt mal). Denn es gibt Bestrebungen seitens der IHK in Kooperation mit dem Sportbund (also zwei Institutionen die Null Kompetenz in Sachen Yoga haben), den "IHK-geprüften Yogalehrer" zu etablieren. Läuft zur Zeit als Modellversuch im Saarland. Diese Ausbildung kostet dann ein kleines Vermögen, Leute die heute als Yogalehrer arbeiten, sollen eine (teure) Nachprüfung ablegen. BDY, SKA, Yoga-Vidya usw. sind sich aber nicht gewillt, das so hinzunehmen. (Hier müssen jetzt ALLE an einem Strang ziehen!) Muss man die weitere Entwicklung mal abwarten.

"Es gibt aber auch...": den Abschnitt habe ich entfernt, denn Genaueres kann ich dazu auch nicht sagen. Ich habe halt einige Yogaschüler in meinen Gruppen, die bei Yoga-Vidya die drei- oder vierwöchige Yogalehrerausbildung gemacht haben. Ich selbst kenne die Ausbildungsrichtlinien dort aber nicht. Das mit den weiterführenden Ausbildungen ist auch nicht von mir, sondern von jemand anderem geschrieben worden.

Was die Krankenkassen angeht: Schwieriges Thema! Das ist teilweise nicht nur unterschiedlich von Krankenkasse zu Krankenkasse, sondern liegt manchmal im Gutdünken einzelner Geschäftsstellen und kann sich daher auch örtlich unterscheiden. Es liegt auch immer daran, ob der jeweilige Yogalehrer von den Krankenkassen anerkannt wird. Darum muss sich jeder Yogalehrer selbst kümmern. Ich habe z.B. diese Anerkennung, weil ich selbst mit den Krankenkassen in Kontakt getreten bin. Aber auch dieses ist der momentane Stand. Wenn die IHK sich mit ihrem Vorhaben (s.o.) durchsetzt, wird es sicherlich Bestrebungen geben, dass dann nur noch IHK-geprüfte von den KK anerkannt werden (aber soweit sind wir zum Glück noch nicht).

Den letzten Abschnitt habe ich ebenfalls gelöscht. Hierfür kenne ich keine Quellen, das sind Erfahrungswerte. Aus meiner Sicht handelte es sich aber um wertvolle Informationen für Leute, die vielleicht auf der Suche nach einem Yogalehrer / einer Yogagruppe sind. BDY-Ausbildung oder irgendeine andere ist halt keine Garantie dafür, dass der Yogaunterricht für den einzelnen auch gut und richtig ist. Manchmal muss man halt länger suchen. Jemand, der mehr spirituell ausgerichtet ist, legt wohl mehr Wert auf den meditativen/philosophischen Teil des Unterrichts. Andere Leute wollen gerne körperlich gefordert sein und sind vielleicht beim Iyengar-Yoga gut aufgehoben. Ältere, bewegungseingeschränkte oder kranke Menschen, denen es vor allem darum geht, etwas gegen ihre körperlichen Beschwerden zu tun, wären hingegen beim Power- oder Bikram-Yoga wohl an der falschen Adresse. Also welcher Yogaunterricht und damit Yogalehrer für mich gut und richtig ist, liegt daran, was ich vom Yoga will. Außerdem muss auch einfach die Chemie stimmen zwischen Schüler und Lehrer und innerhalb der Gruppe. Ich hatte diesen Abschnitt einfach nur deshalb reingeschrieben, damit Leute, die nicht gleich das richtige für sich finden, daraus schließen: "Yoga ist nichts für mich." Sondern dass sie wissen: wenn es mir bei diesem Yogalehrer nicht gefällt, heißt das noch lange nicht, dass mir Yoga nicht gefällt. Dass sie nicht beim ersten Versuch aufgeben, sondern wissen, dass es da enorme Unterschiede gibt.

Herzliche Grüße PaulaK 11:15, 22. Jan. 2007 (CET)Beantworten


Ok, vielleicht noch im Text hier und da sowas wie..."nach Auffasung von"... oder ..."gem. Ausbildungsrichtlinien der..." etc. Dann kann man das als Kurzen Artikel erst mal so lassen und später mal mehr zu Historie, relevanten Persönlichkeiten und Aussagen von Ärzten und Physiotherapeuten aus den entsprechenden Verbänden nachtragen und zitieren. Bo Kontemplation 11:34, 22. Jan. 2007 (CET)Beantworten

adäquate Vorausbildung[Quelltext bearbeiten]

Ich würde mich über einen weiteren Ausbau diese Halbsatzes freuen - zumindest den Sozialwissenschaftler hätte ich in dieser Auflistung nicht erwartet - gibt es dafür konkrete Beispiele? Bzw. sind noch weitere Einschränkungen bekannt, also etwa, dass die Sozialwissenschaft auch irgendwas mit Indien zu tun haben muss? :) Wie sieht es mit Physiotherapeuten aus? Im Gegensatz zu Heilpraktiker ist das doch ein "normaler" Ausbildungsberuf. mot 14:20, 26. Apr. 2007 (CEST)


Ich weis hierzu die fakten: aus Gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von § 20 Abs. 1 und 2 SGB V vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 10. Februar 2006

a) Maßnahmen zur multimodalen Stressbewältigung Zur Durchführung von multimodalen Stressbewältigungstrainings kommen Fachkräfte aus dem Bereich der psychosozialen Gesundheit in Betracht, die über eine staatlich aner- kannte Ausbildung verfügen, insbesondere als - Psychologen (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor) - Pädagogen (Abschlüsse: Diplom, Magister, Lehrer mit 1. u. 2. Staatsexamen) - Sozialpädagogen/Sozialarbeiter (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor) - Sozialwissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor) - Gesundheitswissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor) - Ärzte


b) Maßnahmen zur Entspannung Entspannungsverfahren können über die unter a) genannten Berufsgruppen hinaus von Angehörigen mit insbesondere nachstehenden Qualifikationen durchgeführt werden: - Sportwissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Staatsexamen, Magister/Master, Bachelor) - Sport- und Gymnastiklehrer (Abschlüsse: Staatl. anerk., Master, Bachelor) - Physiotherapeuten - Krankengymnasten - Ergotherapeuten - Erzieher - Gesundheitspädagogen (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor) - Heilpädagogen (viti23)


Habe die Kriterien des Yogaverbandes ersetzt durch die von den GKV entwickelten Leitlinien. Die sind sowohl für die wahl der Ausbildung als auch für die Wahl des Yogalehrers ausschlaggebend. Alle verlinkten Verbände bieten entsprechende Ausbildungen an. Namentliche Erwähnung der Verbände ist insofern nicht nötig. (viti23)