Diskussion:Zürcher Fluglärm-Index

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Letzter Kommentar: vor 8 Tagen von 32 Fuß-Freak in Abschnitt Belege fehlen
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Belege fehlen[Quelltext bearbeiten]

Das Gesetz schreibt klar vor, dass der Richtwert nicht überschritten werden sollte. Deshalb habe ich den Text angepasst und gleich noch Referenzen eingefügt, sodass der Artikel nun genügend belegt sein sollte, da alles in den angegebenen Quellen nachlesbar ist. --Bonu (Diskussion) 17:52, 30. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Der Baustein Belege wurde von mir entfernt, vielen Dank für deine Mitarbeit. ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/dh  --Doc.Heintz 08:45, 2. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Besten Dank für die Gesamt-Freigabe - habe inzwischen noch einen Tippfehler korrigiert - diese Teufelchen bringt man allein nie ganz weg :-( - und einen weiteren Beleg eingefügt (Lärm eines Motorrasenmähers 75dB). Noch nicht gut belegt ist die Haltung der Bürgerorganisationen, aber diese wären schon mal viel zufriedener, wenn die Maximalvorschrift wenigstens eingehalten würde.... --Bonu (Diskussion) 17:47, 2. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Wenn es um Schalleinwirkung auf Menschen geht, gehört immer der Zusatz (A) oder in seltenen Fällen, bei größeren Lautstärken auch (C), hinter die Dezibel-Zahl. Denn ist ist ein deutlicher Unterschied, ob z. B. ein tiefrequent klingender Dieselmotor oder z. B. eine heulende, jaulende Bohrmaschine 75 dB erzeugen. Die jaulende Bohrmaschine wird bei gleichem Pegel als deutlich lauter als der brummende Motor empfunden. Der Rasenmäherschall, der einen erheblichen Tieftonanteil hat, würde, wenn er 75 dB beträgt, vom Menschen mit schätzungsweise noch 55 oder 60 dB(A) wahrgenommen. Und einige Hartgesottene schlafen bei 55 bis 60 dB(A) möglicherweise tatsächlich weiter.--32 Fuß-Freak (Diskussion) 00:22, 2. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Fortschreibung erforderlich[Quelltext bearbeiten]

Die jüngsten Informationen im Artikeltext stammen aus 2013. Ist es enzyklopädisch unerheblich, was seither geschah?
Wir finden

In der Medienemitteilung von 2020 heisst es, „Neuausrichtung des ZFI nicht erforderlich“. Eine Ergänzung unseres Artikels scheint mir jedoch erforderlich zu sein. --KaPe (Diskussion) 13:30, 21. Dez. 2023 (CET)Beantworten

ZFI ist anscheinend rechtlich völlig unverbindlich[Quelltext bearbeiten]

"Das Gesetz schreibt klar vor, dass der Richtwert nicht überschritten werden sollte." So steht es in Diskussionspunkt 1. "Sollte" statt "darf" - es klingt nach Papiertiger, denn zwischen 2008 bis 2019 wurde der ZFI jedes Jahr überschritten, und das offenbar für den Flughafen völlig folgenlos. Siehe Tagesanzeiger Das liest sich so, als ob es völligst egal ist, ob er eingehalten wird oder nicht, denn sonst hätte das laute Treiben nicht zwölf Jahre am Stück ungehindert weitergehen können. Nur Corona schaffte es von 2020 bis 2022, den ZFI unter die Schwelle zu bringen, aber offenbar keine Schweizer Behörde. Der ZFI scheint also nur eine Empfehlung ohne jegliche rechtliche Folgen bei Überschreitung zu sein, ähnlich wie die 130 km/h Richtgeschwindigkeit auf unlimitierten deutschen Autobahnen, die man einhalten "sollte" (und wenn man mit 230 km/h brettert, macht das gar nichts.).--32 Fuß-Freak (Diskussion) 00:05, 2. Mai 2024 (CEST)Beantworten