Diskussion:Zahlungsunfähigkeit

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Hallo,

zahlungsunfähigkeit ist etwas ganz ganz anderes als Bankrott. Bankrottdelikte sind Straftaten nach § 283 ff StGB, Zahlungsunfähigkeit ist eine Definition der Insolvenzordnung. beides hat nichts miteinander zu tun.

Harald Brennecke (nicht signierter Beitrag von 46.5.249.226 (Diskussion) 12:03, 12. Dez. 2013 (CET))[Beantworten]

Aufweichungen[Quelltext bearbeiten]

Ich hab gerade einen etwas weitergehenden Text gelesen. Daraus geht hervor, daß es etliche Aufweichungen des Begriffs "Zahlungsunfähigkeit" gibt. Teils weil sie schon in der Rechtssprechung angewendet werden, teils weil sie unklar sind.

Also der Satz: "Zahlungsunfähig (im juristischen Sinne) ist wer seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen kann." ist aus meiner Sicht nicht haltbar. (nicht signierter Beitrag von 89.245.30.54 (Diskussion) 16:47, 28. Okt. 2016 (CEST))[Beantworten]