Diskussion:Zeitlohn

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Dr. Hartwig Raeder in Abschnitt Sommerzeit
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Ist Zeitlohn überkommen?[Quelltext bearbeiten]

In dem Artikel wurde der Zeitlohn als eine überkommene Art der Entlohnung von Arbeit bezeichnet, ohne das für diese Bewertung eine Begründung gegeben wurde. Aufgrund der weiteren Ausführungen des Autors kann vermutet werden, dass der Autor den Zeitlohn deshalb für überkommen hält, weil der Zeitlohn nur geringe Leistungsanreize böte, da sich beim Zeitlohn weder Qualität noch Quantität der Arbeitsleistung in der Entgelthöhe widerspiegelten. Diese Kritik am Zeitlohn mag man vorbringen, dennoch ist die Bewertung des Zeitlohns als überkommen eine einseitige Parteinahme zugunsten anderer Entgeltmodelle, welche Aspekte, die für die Beibehaltung des Zeitlohn sprechen, außer Acht lässt oder zumindest als nicht ausschlaggebend ansieht.

Unrichtig ist auch, jedenfalls in dieser Absolutheit, dass der Arbeitgeber beim Zeitlohn allein das Riskio von Minderleistungen des Arbeitnehmers trüge. Der Arbeitgeber hat bei Schlechtleistungen des Arbeitnehmers immerhin einen Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitnehmer, wenn auch einzuräumen ist, dass die praktische Durchsetzung dieses Anspruchs äußerst schwierig ist. Andererseits profitiert der Arbeitgeber einseitig von guten Leistungen des Arbeinehmers. Schlechtleistung kann den Arbeitgeber auch zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigen. Schließlich ist zu fragen, ob eine Riskikoverteilung zu Lasten des Arbeitgebers nicht auch sachgerecht ist. Gunilla 21:13, 1. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Überkommen wurde der Zeitlohn deswegen genannt, weil der Begriff Lohn inzwischen rein umgangssprachlich ist. Die aktuellen Tarifverträge unterscheiden Lohn und Gehalt nicht mehr, sondern sprechen einheitlich von Entgelt. Aus dem BGB sind die Vokabeln gestrichen. Die Rentenversicherungen für Arbeiter (Lohn) und Angestellte (Gehalt) sind zur Deutsche Rentenversicherung zusammengeführt. Siehe auch: Arbeitsentgelt. Es geht also nicht um „Engelt gegen Arbeitstunden“ sondern um den Begriff „Lohn“. Mit deinen Argumenten läufst du in die ganz falsche Richtung. grap 21:37, 1. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Das ist aus dem Artikel aber nicht eindeudig ersichtlich, weil von einer überkommenen Form und nicht von einer überkommenen Bezeichnung gesprochen wird. Im übrigen ist die Schaffung von Entgelttarifverträgen anstelle separater Lohn- und Gehalt-Tarifverträge für Arbeiter und Angestellte nicht so flächendeckend vorangeschritten. Es gibt immer noch viele Lohntarifverträge (Beispiel: Baugewerbe). Es ist auch die Frage, ob der Wortbestandteil -lohn in Zeitlohn identsich mit dem Lohn als das Arbeitsentgelt der Arbeiter gemeint ist. Es war nach meiner Kenntnis auch vor der Nivellierung der Unterschiede zwischen Arbeiter und Angestellten nie üblich von Zeitgehalt zu sprechen. Demnach hätte der Begriff Zeitlohn schon immer die Bedeutung von Zeitentgelt gehabt. Gunilla 22:08, 1. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Gegen eine bessere Formulierung, welche das eindeutiger hervorbringt werde ich keinen Widerspruch einlegen. Ich gebe ja zu, dass es schwierig ist, es in einer Umbruchsituation gut zu formulieren. die Richtung ist aber recht deutlich. Es wird noch dauern, bis die (Umgangs-)sprache dem folgt. Bis dahinbraucht es Formulierungen, die den Spagat schaffen. grap 23:27, 1. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Lohn und Gehalt im BGB[Quelltext bearbeiten]

Im BGB wurde zwar teilweise zwischen Angestellten und gewerblichen Beschäftigten unterschieden, aber nie die Begriffe Lohn und Gehalt gebraucht, sondern immer nur von Vergütung gesprochen. Gunilla 16:11, 5. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Also in meinem BGB aus meinem Studium - 1980, pflege ich wegen der vielen handschriftlichen Kommentare ;-) - schon. Was also wäre „nie“? grap 18:34, 6. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Mir ist es bisher nicht bekannt, dass es Lohn und Gehalt im BGB gab, aber ich bin lernfähig. Zitier doch bitte aus deinem historischen BGB die Vorschriften, in denen die Begriffe Lohn oder Gehalt gebraucht wurden. Gunilla 20:49, 6. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Oh nee, ich mache mich nicht noch mal auf die Suche. Du hast schon recht, wo's ans Eingemachte geht heißt es Vergütung. Eine Ledaldefinition (an die ich mich eigentlich erinnerte, gab es auch damals wohl nicht). Von Lohn und Gehalt war bei der Verjährung (irgendwo um 140 rum) und bei Abtretungen (so in den 450ern) die Rede. Und im aktuellen gibt es ja immer noch den Mäklerlohn (653) ;-) grap 23:15, 7. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Umrechnung Stundenlohn - Jahresgehalt[Quelltext bearbeiten]

Die Nachrichten sprechen z. B. von einem Stundenlohn von 12 Euro Brutto. Ich versuche dann, das in Monats- oder Jahresgehalt umzurechnen und scheitere.

Wieviele Stunden hat ein Jahr? Zählt der Urlaub mit? Gibt es da Richtwerte zur Umrechnung? --Jb 42 (Diskussion) 07:24, 19. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Der Unfang der Arbeitszeit wird zumeist durch die Vereinbarung einer Wochenarbeitszeit festgelegt. Bei einer 40 Stunden-Woche beträgt die durchschnittliche Monatsarbeitszeit 173,33 Stunden (40 Wochenstunden*13 Wochen/3 Monate), die Jahresarbeitsstunden das Zwölffache, also 2080 Stunden. Bei einem Stundenlohn von 12 Euro und einer 40 Stundenwoche ergibt sich ein Jahreslohn von 24.960 Euro. Der Lohn für den Urlaub oder andere Lohnfortzahlungstatsbestände gehört mit zum Jahreslohn. Hinzu können Zuschläge (z.B. Nacht-, Sonntagszuschlag), Einmalzahlungen (Weihnachts-/Urlaubsgeld usw.) oder vermögenswirksame Leistungen kommen. Aufwandsentschädigungen (Fahrgeld, Spesen) zählt man normalerweise nicht zum Jahresgehalt. --Esab (Diskussion) 20:05, 20. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Sommerzeit[Quelltext bearbeiten]

Hat man einen Anspruch auf einen Stundenlohn für die nicht existierende Zeitspanne zwischen 2 und 3 Uhr am Sonntagmorgen bei Umstellung auf die Sommerzeit beziehungsweise auf eine Doppelbezahlung bei Umstellung auf die Winterzeit? --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 09:03, 4. Apr. 2019 (CEST)Beantworten