Diskussion:Zentralstelle für private Überspielungsrechte

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 2001:A60:18EE:1100:2069:9C9B:B47E:8602 in Abschnitt Kritik?
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Verteilung des Geldes?[Quelltext bearbeiten]

§45h, Absatz 2:

(2) Jedem Berechtigten steht ein angemessener Anteil an den nach den §§ 54 bis 54c gezahlten Vergütungen zu. Soweit Werke mit technischen Maßnahmen gemäß § 95a geschützt sind, werden sie bei der Verteilung der Einnahmen nicht berücksichtigt.

Weiß jemand, nach welchen Kriterien dieser "angemessene Anteil" bestimmt wird? -- Paul E. 22:39, 12. Mai 2010 (CEST)Beantworten

ZPÜ erhöht Abgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten drastisch[Quelltext bearbeiten]

http://www.heise.de/newsticker/meldung/ZPUe-erhoeht-Abgaben-auf-USB-Sticks-und-Speicherkarten-drastisch-1583790.html (nicht signierter Beitrag von 79.245.70.18 (Diskussion) 18:34, 24. Mai 2012 (CEST)) Beantworten

Kritik?[Quelltext bearbeiten]

Ich denke, hier fehlt ein Abschnitt mit Kritik zur ZPÜ. -- 2001:A60:18EE:1100:2069:9C9B:B47E:8602 09:08, 10. Dez. 2012 (CET)Beantworten