Diskussion:Zitieren von Rechtsnormen

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Marcel Rogge in Abschnitt alte Fassung/neue Fassung
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Grundregeln des Zitierens: Abkürzungen, Ziffern, Latein, weitere Quellen (erledigt)[Quelltext bearbeiten]

Die hier sogenannten "Grundregeln" des juristischen Zitierens entsprechen teilweise nicht dem üblichen Vorgehen.

  • Abkürzungen ohne Punkte (leg cit, Art, Abs ...) werden teils gebraucht, aber eher selten und keinesfalls in Gesetzestexten oder Gerichtsentscheidungen.

Dass in Österreich keine Abkürzungspunkte verwendet werden liegt an den Ö-NORMEN für den Schriftsatz, die sich erst recht langsam durchsetzen. Am häufigsten sieht man Abkürzungen ohne Punkte in der jur Fachliteratur. (nicht signierter Beitrag von 85.158.227.88 (Diskussion) 13:55, 29. Mär. 2012 (CEST)) Beantworten

User von Wikipedia schreiben selten Gesetzestexte und/oder Gerichtsentscheidungen und lesen können Sie sicherlich auch Abkürzungen inkl Punkt, aber wenn selbst juristische Texte verfasst werden, lässt man die überflüssigen Punkte mittlerweile oftmals lieber weg
Hab die (imho!) fehlenden Punkte einfach mal ergänzt. --Leonard 03:41, 18. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
  • "Zahl" ist m. E. zumindest in D sehr ungebräuchlich --> "Nummer"
Zahl/Ziffer ist etwas anderes als Nr
  • "Satz" fehlt komplett, obwohl es oft vorkommt
dafür braucht man auch keine Abkürzung!
  • .....
  • Heißt leg. cit. nicht eher leges [nicht legis] citatae ??? Wenn ich mich darin irre, einfach diese Anmerkung ignorieren ;)
leges wäre Plural und der ist hier unangebracht
s.a. Abkürzungsverzeichnis für Steuerbegriffe, Änderung wird nicht übernommen. --Leonard 02:07, 20. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
  • als Quelle ergänzen: Byrd/Lehmann, Zitierfibel
könnte man, ja
done --Leonard 02:07, 20. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
ebenso nur meine persönliche Meinung ... (nicht signierter Beitrag von Vau (Diskussion | Beiträge) 20:31, 1. Jun. 2009 (CEST)) Beantworten

-- 79.206.107.174 23:45, 25. Feb. 2009 (CET)Beantworten

imho alles abgearbeitet --Leonard 02:07, 20. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Wie im Text zitieren?[Quelltext bearbeiten]

Wie zitiert mensch denn im Fließtext? In Klammernangabe dahinter (§ 123 AbcG) oder als Fußnote oder im Literaturrzeichnis? - Darüber wären ein paar Zeilen ganz spannendn für die Unwissenden. --Leonard 02:00, 20. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Wo wir schon dabei sind: Was ist unter Juristinnen und Juristen üblich, wenn mensch nicht wörtlich, sondern eine Norm sinngemäß wiedergegeben wird? Heißt es dann: (vgl. § 123 AbcG) oder genügt die einfache Angabe (§ 123 AbcG), also ohne "vgl."? --Leonard 21:36, 26. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

In Gutachten und Urteilen wird die Norm weder in Klammern noch in Fußnoten zitiert (zumindest in Deutschland), sondern direkt im Text: z. B. "Er hat einen Schadensersatzanpruch gem. § 823 Abs. 1 BGB." oder "Er ist Verbraucher i. S. d. § 13 BGB."--188.102.140.3 14:33, 9. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Generell, auch in anderen juristischen Texten, werden Normen meines Wissens nach nie als Fußnote geschrieben. Die Angabe im Text ist (beim Urteil in der Tat unüblich) ansonsten teilweise unterschiedlich je nach Kontext. So eignet sich im Satz etwa die Setzung in Klammern, am Ende eines Satzes mit Komma besser. --Rattapp1 (Diskussion) 15:36, 25. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Wie europäische Rechtsquellen zitieren?[Quelltext bearbeiten]

  • Wie zitiert man Unterabsätze in Europäischen Rechtsquellen? (EUV bspw.) Dort bspw. den Art. 17 VII EUV, da gibt es wohl nicht nur Sätze sondern auch nicht markierte Absätze im Absatz, denn die Sätze fangen wieder von vorne an zu zählen. Zumindest ist das im Sartorius so. Wie zitiere ich den Untersatz? (nicht signierter Beitrag von 92.192.54.95 (Diskussion 11:59, 16. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten
Hallo 92.192.54.95. Es gibt leider noch keine einheitliche Zitationsrichtlinie oder einen gemeinamen Usus zur Zitierung europäischer Rechtsquellen. Auch der Satorius verwendet ein eigenes, nationales System. In Liechtenstein, Österreich und Schweiz wird der Art 17 EUV zB wie folgt zitiert (Beispiele): Art 17 Abs 7 UAbs 2 zweiter Satz EUV oder Art 17 VII UAbs 2 zweiter Satz oder Art 17 Abs 7 UA 2 Satz 2 EUV. Es steht Dir frei, ein eigenes System anzuwenden, im Text (zB Seminararbeit) jedoch sollte immer das selbe zur Anwendung gelangen.--Asurnipal 07:52, 17. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

nationale Unterschiede[Quelltext bearbeiten]

In vielen Artikeln der Wikipedia gibt es Unterabschnitte für die einzelnen nationalen Besonderheiten. Könnte man das nicht auch hier so machen? Einen Abschnitt, wie in Deutschland üblicherweise zitiert wird und einen weiteren über die Abweichungen der Österreicher halte ich für übersichtlicher als zu jedem Beispiel immer wieder ein "in Österreich: §...".-Marcel (nicht signierter Beitrag von 178.0.169.32 (Diskussion) 01:40, 11. Mär. 2012 (CET)) Beantworten

Alternativ könnte man die Beispiele in einer Tabelle anordnen, etwa so:

Beispiele:

in Deutschland in Österreich
§ 15 dGmbHG § 15 aGmbHG
Art. 2 GG Art 18 B-VG
Art. 2 Abs. 1 lit. b sublit. iv RL 2006/12/EG Art 2 Abs 1 lit b sublit iv RL 2006/12/EG

--Marcel Rogge (Diskussion) 01:05, 8. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

mehrere Paragrafen / Artikel[Quelltext bearbeiten]

Wenn zwei aufeinanderfolgende Paragrafen in Deutschland zitiert werden dann laut Zitierfibel so: z. B. §§ 312 f. BGB (gemeint ist § 312 und § 312 a BGB)

Falls mehr als zwei aufeinanderfolgende Normen zitiert werden wird oft z. B. §§ 312 ff. BGB geschrieben, aber von der Zitierfibel nicht empfohlen, weil man nicht weiß wie weit das Zitat reicht. Besser wäre z. B. §§ 312 - 312 i BGB. (nicht signierter Beitrag von 193.175.119.11 (Diskussion) 18:58, 2. Apr. 2012 (CEST)) Beantworten

Bei mehr als zwei aufeinanderfolgenden Normen wird häufig ein „ff.“ gesetzt. Damit sind alle Paragraphen vom genannten bis zum Ende des Titels gemeint. Da der Leser dann allerdings nicht genau weiß, wie weit das Zitat reicht, ist es besser, die erste und letzte zu zitierende Norm verbunden durch einen Bindestrich anzugeben.

Den unterstrichenen Satz habe ich gelöscht, da er zu dem darauf folgenden Satz im Widerspruch steht. Außerdem sind mir mehrere Beispiele etwa aus WD-Rechtsgutachten bekannt, bei denen sich das ff. nicht auf alle Normen bis zum Ende des Titels sondern stattdessen des Kapitels bezog oder gar Gesetze so zitiert wurden, welche überhaupt keine Unterteilung in Titel haben.--Marcel Rogge (Diskussion) 15:19, 15. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Halbsätze richtig zitieren[Quelltext bearbeiten]

Wie werden Halbsätze richtig zitiert?

§ 172 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 (beliebiges Gesetz)

Die oben zitierte Norm würde im Sprachgebrauch meines Erachtens wie folgt ausgesprochen werden:

Paragraph 172 Absatz eins Satz drei zweiter Halbsatz und müsste demnach

§ 172 Abs. 1 Satz 3 2. Halbsatz

geschrieben werden. Kann jemand hier weiterhelfen? In Skripten und in weiteren Fundstellen im Internet werden beide genannten Zitierweisen genutzt. (nicht signierter Beitrag von 141.91.136.42 (Diskussion) 15:09, 18. Jun. 2013 (CEST))Beantworten

Laut Zitierfibel für Juristen schreibt man § 172 Abs. 1 S. 3 Halbs. 2.--Marcel Rogge (Diskussion) 14:17, 6. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Neuentwurf erledigtErledigt[Quelltext bearbeiten]

Ich habe hier mal einen Neuentwurf des Artikels erstellt. Wer Lust hat kann ja helfen. Ich kenne mich nicht mit österreichischer Zitierweise aus bzw. habe keine Literatur dazu, deshalb bräuchte ich da besonders Unterstützung.

Außerdem möchte ich die Beispiele in ausklappbaren Boxen zusammenfassen, weil der Artikel zu großen Teilen aus Beispielen besteht, was die Übersichtlichkeit verschlechtert. Mal bitte eure Meinung zu diesem Vorschlag. Viele Grüße --Marcel Rogge (Diskussion)

Lemma erledigtErledigt[Quelltext bearbeiten]

Sollte das Lemma nicht besser Zitieren von Rechtsnormen heißen?

Die Einleitung des Artikels behauptet der Begriff leg cit könne „für die Welt der komplexen Abkürzungs- und Zitierregeln in der Rechtswissenschaft dienen“. Hat da jemand Belege für? Wenn nicht, dürfte das ein Fall von Theoriefindung sein.

Zu dem Begriff selbst habe ich folgendes gefunden:

LEGIS CITATAE
Des zitierten Gesetzes. Abkürzung: leg cit.
Dieser Fachausdruck wird verwendet, um in einem Text die häufige Wiederholung desselben Gesetzes zu vermeiden. Man wiederholt dann nicht zB ‚gem § 3 StrafvollzugsanpassungsG‘, sondern ‚gem § 3 leg cit‘.“(Nikolaus Benke/Franz-Stefan Meissel/Karl Luggauer: Juristenlatein: 2800 lateinische Fachausdrücke und Redewendungen der Juristensprache. Juridica, Wien 1997, ISBN 3-85131-069-1, S. 232.)

Außerdem hier mal ein Auszug aus dem Vorwort aus der ersten Auflage von Stephan Keiler/Christoph Bezemek: leg cit²: Leitfaden für juristisches Zitieren. Springer-Verlag, Wien 2010, ISBN 978-3-7091-0272-5, S. VII)

„Den Titel ‚leg cit‘ haben wir gewählt, weil dieser Wendung kein eigenständiger Sinngehalt zukommt; die konkrete Bedeutung dieses Platzhalters kann immer nur in einem systematischen Zusammenhang zum Ausdruck kommen. Dementsprechend kann ‚leg cit‘ auch als Paradebeispiel dafür dienen, dass – wenn dieser Zusammenhang nicht klar zum Ausdruck kommt – das, was der Empfänger aus diesem Zusammenhang entnimmt, nicht stets mit den Absichten des Autors konform gehen muss.“

Also nichts vonwegen Welt der juristischen Zitierregeln. Außerdem werden Leser, die sich zu dem Thema informieren wollen eher nicht nach leg cit suchen.--Marcel Rogge (Diskussion) 11:47, 16. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Da sich niemand beschwert hat, habe ich den Artikel verschoben und die Einleitung entsprechend angepasst.--Marcel Rogge (Diskussion) 16:25, 20. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Es fehlen Beispiele[Quelltext bearbeiten]

Es fehlen Beispiele. (nicht signierter Beitrag von 134.147.154.205 (Diskussion) 16:14, 1. Aug. 2016 (CEST))Beantworten

Es fehlen immer noch Beispiele. Gibt es hier keine juristisch versierten Leute, die für jedes Ding ein Beispiel einfügen könnten? Das wäre sehr sehr hilfreich --91.96.121.34 22:16, 20. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Ich finde es gibt schon ausreichend viele Beispiele im Artikel. Welche der dargestellten Zitierweisen sollen denn noch mit weiteren Beispielen erläutert werden?--2A02:8108:303F:DDA0:59D6:745:4D31:F30D 22:22, 3. Dez. 2017 (CET)Beantworten
Den Text mit den Beispielen muss man ausklappen.--Pistazienfresser (Diskussion) 18:42, 14. Mai 2020 (CEST)Beantworten
ich finde die Beispiele auch etwas kurz gesprungen. Wie ich eslesen soll ist das eine, wie ich es schreiben soll, das fehlt mir. Soll heißen: ein verschachtelter Gesetzestext als Ausgangslage und dann konkrete Stellen nach Regelwerk bezeichnen - das würde ich verstehen. Ich habe hier Paragraphen, die sind mit (1) bis (6) "pseudonummeriert", weil es sechs teils lange doch immer noch genau sechs Sätze sind. Andere sind mit 1. - 6. nummeriert und haben dann mehrere Sätze... --62.216.200.146 18:14, 23. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Rechtsnorm EU?[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen, ich hatte gestern zwei Artikel, die als "EU" bezeichnet wurden, in "EUV" umgewandelt, ganz nach Europarecht(24. Aufl.),Nomosverlag. H.W.--95.91.237.122 13:04, 21. Dez. 2017 (CET) Nachtrag: Dieser Beitrag stammt von mir (Ich war nicht angemeldet). Wie lange benötigt es denn, bis eine Änderung übernommen wird?--Convivae (Diskussion) 18:34, 22. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Hallo Convivae, um welche Artikel geht es denn? Sichtungen erfolgen nach Zeitpuffer eines Beobachters der Seite. Auf meiner Beobachtungsliste waren diese beiden Artikel demnach nicht, weil ich keine Veränderung registriert habe. SG, Asurnipal (Diskussion) 19:50, 22. Dez. 2017 (CET)Beantworten
Hallo Asurnipal, es geht konkret um diese Änderung: Änderungen von EU in EUV.--Convivae (Diskussion) 20:57, 22. Dez. 2017 (CET)Beantworten
Hallo Convivae. Die Zitation mit EU bzw. EG ist die Form, die der EuGH als bevorzugte Form und in seinen Entscheidungen angibt (wenn ich mich richtig erinnere, etwa seit dem Vertrag von Nizza - bin mir aber nicht sicher). Es werden die Verträge vor der Fassung von Lissabon in vielen Kommentaren als EUV bzw. EGV (oder auch EU-V bzw. EG-V) bezeichnet, was der EuGH als EU bzw. EG bezeichnet. Also mE ist beides richtig und müssten beide Versionen angeführt werden in den Beispielen. SG, Asurnipal (Diskussion) 22:33, 22. Dez. 2017 (CET)Beantworten
HalloAsurnipal, ich hätte mich jetzt auch an die Konvention gehalten, nach der sich der Artikel Vertrag über die Europäische Union orientiert. Inwieweit denn die (unübliche) Zitationsweise des EuGH in der Rechtswissenschaft übernommen wird, ist mir allerdings unbekannt.--Convivae (Diskussion) 23:05, 22. Dez. 2017 (CET)Beantworten
Hallo Convivae. Soweit ich es beobachtet habe (mir ist keine empirische Untersuchung darüber bekannt), hat sich die Zitatiton des EuGH: EU bzw. EG nur teilweise und nicht überwiegend im juristischen Schrifttum der deutschsprachigen Länder durchgesetz. Außerhalb der rechtswissenschaftlichen Literatur noch weniger. SG, Asurnipal (Diskussion) 08:06, 23. Dez. 2017 (CET)Beantworten
Hallo Convivae. Ich habe die Änderung gesichtet. EUV dürfte sich wohl als üblich durchgesetzt haben. So wird der Vertrag über die Europäische Union auch in der 2. Auflage der Zitierfibel, von der Bundeszentrale für politische Bildung [1] und vom Bundesverfassungsgericht [2][3] abgekürzt. Meiner Meinung nach könnte man die besondere Zitierweise des EuGH zusätzlich im Artikel erwähnen. Das würde ich aber erstmal hier diskutieren wollen. Denn, um alles noch komplizierter zu machen, lautet die nach dem Handbuch der Rechtsförmlichkeit vom Gesetzgeber zu verwendende Abkürzung EU-Vertrag. [4] VG--Marcel Rogge (Diskussion) 18:15, 3. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Zitieren von teilen des EStG[Quelltext bearbeiten]

Guude
Ich komm noch nicht ganz klar mit den Zitierregeln im EStG, nehme wir mal dieses Beispiel: §43
Hier finde ich hochgestellte Zahlen, die wohl die Halbsätze markieren und dummerweise dabei noch für jede Ebene gezählt werden.
Kann/muss ich hier die Ebene des "Satzes" überspringen?

  • §43 Abs. 1 Halbsatz 1 (erster schriftliche Satz im Paragraphen)
  • §43 Abs. 1 Halbsatz 2 (schriftlicher Satz hinter Satz 12)

Aber wie gehe mit dem Satz 7 um, da gibt es zweimal ein "b"

  • §43 Abs. 1 Satz 7 b
  • §43 Abs. 1 Satz 7b

oder

  • §43 Abs. 1 Satz 7 Nummer b
  • §43 Abs. 1 Satz 7b

Und die Nummerierung in §43 Halbsatz 6 (schriftlicher Satz im Teil hinter 12), wie drücke ich die aus

  • §43 Abs. 1 Halbsatz 6 Nummer 1

Hintergrund, ich habe einen Verweis auf "§43 Abs.1 Satz 6 EStG in der Fassung ab 1.1.2012" verfolgt, nur passt der Inhalt nicht, der bezieht sich auf "§43 Abs. 1 Halbsatz 6" (Definiton der Meldepflicht)

Ich wusste ja, dass das EStG eine schwere Materie ist, aber schon beim Zitieren :-)
Gruß Ingo -- Istiller (Diskussion) 16:41, 14. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Ich würde sagen:
§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe b Satz 2 EStG: „Kreditinstitut in diesem Sinne ist auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau, [...]“
§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nummer 7b EStG: „Kapitalerträgen im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 10 Buchstabe a;“
§ 43 Abs. 1 Satz 6 Nummer 1 EStG: „Bezeichnung der auszahlenden Stelle“
Aber ich würde es vermeiden, wie beim ersten Beispiel zweimal Satz zu schreiben (so genau muss wohl auch niemand zitieren).
Ich erlaube mir einen Einschub: § 44 EStG macht es vor, dass der Steuergesetzgeber selbst so genau zitieren muss. Dort gibt es mehrere Beispiele, bei denen ein Zitat zweimal "Satz" enthält. So gibt es "... jedoch in den Fällen des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Satz 2 die für den Verkäufer ..." und "... im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe c Satz 2, der die Kapitalerträge ...". Viele Grüße--Marcel Rogge (Diskussion) 15:35, 22. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Zu den verschiedenen (zeitlichen) Fassungen:
https://dejure.org/gesetze/EStG/43.html -> http://www.buzer.de/gesetz/4499/al82541-0.htm
--Pistazienfresser (Diskussion) 17:06, 14. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Und wie verweise ich dann auf §43 Abs. 1 Satz 6 "ausländischen Kapitalerträgen im Sinne der Nummern 1 und 1a" *grübel*
Da ich gerade dabei bin, für die verschiedenen Meldepflichten von (speziellen) Unternehmen eine Dokumentation zusammenzustellen, wollte ich schon die Textstelle möglichst genau ansprechen :-)
Gruß Ingo -- Istiller (Diskussion) 17:20, 14. Mai 2020 (CEST)Beantworten
§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nummer 6 EStG
Die großgeschriebenen Zahlen (einschließlich n, na, nb) werden Nummern genannt (oder Ziffern, aber das Gesetz spricht selbst von Nummern).--Pistazienfresser (Diskussion) 17:30, 14. Mai 2020 (CEST)Beantworten
... bzw. Nr. Zitieren von Rechtsnormen#Aufzählung --Pistazienfresser (Diskussion) 18:34, 14. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Alternative Abkürzung für Buchstabe / Litera[Quelltext bearbeiten]

--Fontajos (Diskussion) 11:11, 29. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

@Benutzer:Fontajos: Bst. habe ich bislang nie beobachtet. Buchst. ist im allgemeinen die geläufigere Abkürzung für Buchstabe. (siehe z.B. woxikon.de oder idiotikon.ch) Einzelne Stellen, in denen jemand mal so zitierte, genügen nicht, um von einer üblichen Zitierregel für Rechtsnormen auszugehen. Viele Grüße--Marcel Rogge (Diskussion) 22:59, 1. Mai 2021 (CEST)Beantworten

alte Fassung/neue Fassung[Quelltext bearbeiten]

Ich kannte sie mit Punkten abgekürzt: a. F./n. F.--Pistazienfresser (Diskussion) 20:35, 5. Mai 2021 (CEST)Beantworten

@Pistazienfresser: Der Duden gibt dir grundsätzlich Recht, erlaubt aber Ausnahmen bei fachsprachlichen Abkürzungen.[5] Auch in der ersten Auflage der Zitierfibel war die Variante mit Punkten. Dies wurde aber in der zweiten Auflage zu aF und nF geändert. Viele Grüße--Marcel Rogge (Diskussion) 22:07, 5. Mai 2021 (CEST)Beantworten