Diskussion:Zivilehe

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Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Bd. 1, Sp. 822 (Paul Mikat): "Mit dem Code Civil (1803) fand die Zwangszivilehe in Deutschland Verbreitung." War danach der geschilderte Fall aus Oldenburg tatsächlich der erste in Deutschland?

Im übrigen: bereits 1580 erste Zivilehen in den Niederlanden (Holland und Westfriesland), 1653 unter Cromwell in England. 1849 forderte in Dtl. die Frankfurter Nationalversammlung die Zivilehe.

Zivilstandsregister gibt es auf deutschem Boden mindestens seit 1794(!) und sie wurden uns durch die französischen Besatzer gebracht. Bis 1815 war jedoch die kirchliche Heirat dominierend, das heißt, vor der Zivilehe musste zunächst (!) die kirchliche Ehe geschlossen werden und die Heiratsurkunde dann zum Nachweis dem "Standesbeamten" vorgelegt werden. Ab 1815 musste dann immer erst die Zivilehe geschlossen werden (ich spreche für diesen Zeitbereich über solche Gebiete, die zuvor von den Franzosen besetzt gewesen waren), bevor überhaupt kirchlich geheiratet werden konnte, mit EINER Ausnahme: die rechtsrheinischen Gebiete des Rheinlandes! Hier war die kirchliche Eheschließung auch weiterhin, bis 1845!, "dominierend", es mußte also zunächst kirchlich geheiratet werden. Henning-GM 00:56, 11. Dez 2004 (CET)

Ergänzung[Quelltext bearbeiten]

Hinsichtlich der Rechtslage einer "KIRCHLICHEN" und "STANDESAMTLICHEN" TRAUUNG gilt nach einem Brief aus dem Innenministerium folgendes: POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin HAUSANSCHRIFT Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin POSTANSCHRIFT 11014 Berlin TEL +49 (0)1888 681-2333 FAX +49 (0)1888 681-2340 BEARBEITET VON AR'n Müller E-MAIL Poststelle@bmi.bund.de INTERNET DATUM Berlin, 26. Februar 2004 AZ V 5a - 133 118/18 Herrn Hendrik Heinrichson hinrich@onlinehome.de Sehr geehrter Herr Heinrichson, für Ihre elektronische Nachricht vom 28. Januar d.J., in der Sie die Konkurrenz von standesamtlicher Eheschließung und kirchlicher Trauung ansprechen, danke ich und kann Ihnen dazu Folgendes mitteilen: In Deutschland wird nach § 1310 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Ehe nur dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden persönlich vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Die materiellrechtlichen Voraussetzungen des BGB zur Eingehung der damit in Deutschland obligatorischen Zivilehe werden durch verschiedene formelle Regelungen im Personenstandsgesetz (PStG) ergänzt. Bis zum 31. Dezember 1957 galt die kirchliche Trauung vor der standesamtlichen Eheschließung als Straftatbestand, der mit einer Geldstrafe bedroht war. Seit dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Personenstandsgesetzes am 1. Januar 1958 begeht nach § 67 PStG eine Ordnungswidrigkeit, wer eine kirchlichen Trauung oder die religiösen Feierlichkeiten einer Eheschließung vornimmt, ohne dass zuvor die Verlobten vor dem Standesbeamten erklärt haben, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers wurde eine Zuwiderhandlung gegen diese Vorschrift jedoch nicht mit einer Geldbuße bedroht, es handelt sich somit um eine „unechte“ Ordnungswidrigkeit, da sie sanktionslos bleibt.ZUSTELL- UND LIEFERANSCHRIFT Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin VERKEHRSANBINDUNG S-Bahnhof Bellevue; U-Bahnhof Turmstraße Bushaltestelle Kleiner Tiergarten -.-.-.-.-.-.-.-.-- Schalom hendrik --nordstern 15:12, 31. Mär 2005 (CEST)

Nötige Unterlagen[Quelltext bearbeiten]

In dem Artikel steht die Abstammungsurkunde ist nötig für eine Anmeldung

Im Artikel Abstammungsurkunde steht aber sowas schönes wie

Die Abstammungsurkunde wurde am 1. Januar 2009 durch das Personenstandsrechtsreformgesetz abgeschafft. 

--Tiramon 12:17, 25. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

In den verlinkten Paragraphen lese ich nichts von einer Anmeldung. --Diwas (Diskussion) 03:27, 19. Jun. 2012 (CEST)[Beantworten]

Danke, Cethegus, für die Ergänzung. --Diwas (Diskussion) 20:18, 21. Jun. 2012 (CEST)[Beantworten]

Dank für den Tipp[Quelltext bearbeiten]

@Tiramon @Diwas: Ich hoffe, die Hinweise sind jetzt zureichend berücksichtigt. Dass es über 3 Jahre gedauert hat, ... Hoffentlich ist's jetzt gut. Gruß --Cethegus (Diskussion) 20:13, 21. Jun. 2012 (CEST)[Beantworten]

Was mir fehlt ist ein kurzer Abschnitt über Abschaffungsbestrebungen der Zivilehe, bzw. deren Überführung in liberalere Formen (Homoehe, mehr als zwei Personen, ect.). Wenn da jemand was zu schreiben könnte der sich auskennt? --Pilettes (Diskussion) 13:54, 9. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]

Aussage zu Legalität in Rechtslage[Quelltext bearbeiten]

Wassermaus hat heute im Abschnitt Rechtslage folgenden Satz eingefügt:

  • Verheiratung ohne Altersgrenze, Bigamie und Trennung ohne soziale Absicherung sind damit legal geworden.

Und als Beleg einen Link auf einen SPIEGEL-Artikel. Diese Formulierung ist im Kontext des Abschnitts "Rechtslage" falsch. Die heutige Rechtslage bezieht sich eben nur auf die Zivilehe und nicht mehr auf religiöse Ehen. Bigamie ist damit nicht legal, denn zwei Zivilehen derselben Person zur selben Zeit sind verboten. Eine religiöse Ehe ist aus rechtlicher Sicht gar nichts. Wenn du die Formulierung nicht änderst, wird der Satz gelöscht. --Mixia (Diskussion) 17:08, 5. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]

Obligatorische religiöse Eheschließung[Quelltext bearbeiten]

Der Satz "In Israel kann grundsätzlich nur das Rabbinatsgericht eine Ehe scheiden, das den Scheidebrief (Get) archiviert." ist falsch. In Israel leben ca. 20 % Araber, und die werden sich ja wohl nicht vor dem Rabbinatsgericht scheiden lassen. Wasseralm (Diskussion) 14:50, 30. Jun. 2017 (CEST)[Beantworten]

Antiziganistische Karikatur als Titelbild?[Quelltext bearbeiten]

Die derzeit als erstes Bild im Artikel gezeigte Karikatur halte ich für unpassend. Sie informiert nicht in erster Linie über das Modell der Zivilehe, sondern zeigt eine historische Rezeption desselben. Warum es dann auch noch ausgerechnet eine antiziganistische sein muss, kann ich mir nicht im Geringsten erklären. Allenfalls würde ich eine solche im Abschnitt zur Geschichte verstehen – wenn dort irgendein inhaltlicher Bezug (Stichwort zeitgenössische Kritik) festzustellen wäre. Das ist aber auch nicht der Fall. Deshalb mein Vorschlag: Die Karikatur wird aus dem Artikel gestrichen. Stattdessen eröffnet den Artikel das folgende historische Gemälde, das sich tatsächlich neutral mit der Situation einer standesamtlichen Trauung auseinandersetzt. Einwände?

--Luthermütze (Diskussion) 11:16, 4. Feb. 2022 (CET)[Beantworten]

Die Karikatur sollte unbedingt entfernt werden. Furchtbar ist ja auch der erklärende Text! - Das Bild "The Wedding Register" zeigt mE keine zivilrechtliche Trauung, sondern nur die Registrierung einer vorher kirchlich vollzogenen Eheschließung. MfG, GregorHelms (Diskussion) 11:46, 4. Feb. 2022 (CET)[Beantworten]
Stimmt, könnte sein. Ich habe leider bei Commons nicht viele vernünftige Bilder für eine zivile Trauung gefunden. Bin natürlich gerne für Vorschläge offen. Oder vielleicht einfach das Eingangsbild ganz weglassen? --Luthermütze (Diskussion) 13:42, 4. Feb. 2022 (CET)[Beantworten]
Das hier hatte ich noch nicht gefunden: Datei:Albert_Anker_-_Die_Ziviltrauung_(1887).jpg. Wie wäre es damit?
--Luthermütze (Diskussion) 17:46, 4. Feb. 2022 (CET)[Beantworten]
Benutzer:Stilfehler hat da etwas sehr Passendes gefunden. Vielen Dank! --Luthermütze (Diskussion) 13:17, 5. Feb. 2022 (CET)[Beantworten]