Diskussion:Zivilsenat
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Fluebbe in Abschnitt IVb. Zivilsenat
Rechtsgrundlage[Quelltext bearbeiten]
Ein Hinweis auf § 116 GVG "Bei den Oberlandesgerichten werden Zivil- und Strafsenate gebildet." könnte hilfreich sein. (nicht signierter Beitrag von 84.157.57.88 (Diskussion) 14:26, 19. Okt. 2010 (CEST))
IVb. Zivilsenat[Quelltext bearbeiten]
In den 1980er Jahren hatte der IV. Senat die Hilfssenate IVa und IVb. Gibt es einen Grund, aus dem diese -anders als der Xa. Senat- nicht gelistet sind? --fluebbe (Diskussion) 16:13, 6. Nov. 2019 (CET)