Diskussion:Zivilsenat

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Fluebbe in Abschnitt IVb. Zivilsenat
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Rechtsgrundlage[Quelltext bearbeiten]

Ein Hinweis auf § 116 GVG "Bei den Oberlandesgerichten werden Zivil- und Strafsenate gebildet." könnte hilfreich sein. (nicht signierter Beitrag von 84.157.57.88 (Diskussion) 14:26, 19. Okt. 2010 (CEST)) Beantworten


IVb. Zivilsenat[Quelltext bearbeiten]

In den 1980er Jahren hatte der IV. Senat die Hilfssenate IVa und IVb. Gibt es einen Grund, aus dem diese -anders als der Xa. Senat- nicht gelistet sind? --fluebbe (Diskussion) 16:13, 6. Nov. 2019 (CET)Beantworten