Diskussion:Zlib-Lizenz

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Oshahn in Abschnitt untypisch?
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Copyleft?[Quelltext bearbeiten]

In dem Artikel wurde erwähnt, dass veränderte Quelltexte ebenfalls unter der zlib-Lizenz stehen müssen. Es wird also ein Copyleft-Merkmal der Lizenz beschrieben, das so aber nicht zutrifft. Denn sonst würde die Lizenz auch nicht GNU GPL kompatibel sein, da der in einem GPL-Programm genutzte Programmteil auch unter der GPL veröffentlicht werden muss. Punkt 3 besagt nur, dass der Copyrightvermerk und der Lizenztext nicht verändert oder entfernt werden dürfen (was auch ähnlich in der BSD- oder MIT-Lizenz verlangt wird) und das schließt aber nicht aus, Programme unter einer anderen Lizenz zu veröffentlichen. Ich habe diese Information aus dem Artikel entfernt. --Moon2005 15:44, 28. Mai 2008 (CEST)Beantworten

untypisch?[Quelltext bearbeiten]

"Die drei Bedingungen sind für freie Lizenzen eher untypisch. Eine weitere Besonderheit ist, dass man den Quellcode seines Produktes nicht veröffentlichen muss und das Programm kommerziell genutzt werden kann."

Was ist daran untypisch? Zumindest Punkt 3 findet sich fast genauso in der BSD-Lizenz. Auch die anderen beiden Punkte erscheinen mir nicht hervorhebenswert "untypisch". Die "weitere Besonderheit" ist wohl allen BSD-artigen Lizenzen gemein, also eher auch nicht so besonders. Sollte man aber IMHO erwähnen, aber eher im Stil "Wie bei allem BSD-artigen Lizenzen..."

Ist jemand anderer Meinung, d.h. sehe ich vielleicht tatsächliche Besonderheiten nicht richtig? -- Der Hâkawâti 13:35, 25. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Du siehst es vollkommen richtig. Es handelt sich bei dieser scheinbaren Besonderheit um ein Fehlen des Copylefts. Außerdem ist der Haftungsausschluss nicht untypisch, sondern findet sich genauso auch in der GPL und der BSD-Lizenz. Ich habe die zwei Punkte angepasst. -- Oshahn (Diskussion) 16:11, 19. Mär. 2012 (CET)Beantworten