Diskussion:Zollanmeldung

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Dirtsc in Abschnitt Siehe auch
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Siehe auch[Quelltext bearbeiten]

Bitte das Thema nicht so zerfleddern, sondern prüfen wo sich etwas sinnvoll zusammenführen lassen kann. Einheitspapier und Internetzollanmeldung scheinen nicht unbedingt Themen, die einen eigenen Artikel erfordern. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 13:20, 4. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Man kann sich fragen, was die Angaben unter "Siehe auch" so bedeuten sollen. Hört sich zwar nach Bezug zur Zollanmeldung an, aber ich glaube, man kann hier kaum was zusammenführen. Ich versuche das mal zu erläutern.
  • "Zollanmeldung" ist ein allgemeiner Begriff für die Anmeldung zu einem Zollverfahren. Dazu gibt es verschiedene Untertypen, u. a. Ausfuhr- und Versandanmeldung.
  • Eine Zollanmeldung kann formal auf verschiedenen Wegen erfolgen, per Einheitspapier, per Internet oder elektronischer Nachricht, aber auch im Anschreibeverfahren.
  • So was ähnliches wie Zollanmeldung, aber auf anderen Rechtsgebieten, beschreiben die Begriffe Steueranmeldung und -erklärung.
  • Zollamtliche Überwachung, Zollbeschau und im weiteren Sinne auch Gestellung sind Begriffe aus dem Ablauf der Zollabfertigung, für die die Zollbehörden verantwortlich sind.
  • Am Ende des Ganzen kann die Erhebung von Zöllen und weiteren Abgaben stehen.
Gruß --Dirts(c) (Diskussion) 13:40, 5. Feb. 2016 (CET)Beantworten