Diskussion:Zollverfahren

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Oliver S.Y. in Abschnitt ÜA-Baustein
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eigene Artikel[Quelltext bearbeiten]

Meiner Meinung nach sollte jedes Zollverfahren einen eigenen Artikel bekommen, da die Vorschriften/Regeln/Bedingungen bezüglich dieser Verfahren zu umfangreich sind, um diese in einem Thema zusammenzufassen. Zollkodex-Ritter

Na denn man los, zweie waren (!) hier ja schon ansatzweise drin. Aber bitte möglichst etwas besser auf die Form achten, ansonsten kurz fragen. --Ebcdic 01:44, 27. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
  • Ich bin mir nicht ganz sicher, ob es als eigenständiges Lemma, in der Form und als "Rotlink-Friedhof" geeignet ist. Irgendwie kommt mir auch die Definition ein wenig sehr schwammig vor: Ich habe mir unter Zollverfahren immer eine praktische Handhabe, auf die eine Bestimmung angewandt wird, aber nie die Bestimmung an sich vorgestellt. Außerdem fehlen die rechtlichen Grundlagen, die europäische Ausgestaltung, die Geschichte, der Fließtext - als Artikel geht das eigentlich nicht durch --Omi´s Törtchen ۩ - ± 19:24, 27. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Problematisch ist, dass jedes dieser Zollverfahren eigene gesetzliche Bestimmungen haben, die man in einem einzigen Artikel nicht alle aufführen kann. Genauso, was die Geschichte bzw. Hintergründe dieser Zollverfahren angeht. Es ist mir nicht ergründlich, warum das ZADAT-Verfahren einen eigenen Artikel hat, dieses aber nur eine fast bedeutungslose Vereinfachung der Vereinfachung der Überführung in den zollrechtlich freien verkehr war. Momentan ist es noch eine rote Liste, aber ich bin dran, dieses zu ändern. Die Beschreibung der zwei Verfahren, die ich teilweise übernommen bzw. gelöscht habe, war eine stark vereinfachte Darstellung. Ich bin noch sehr neu als Autor, gibt es hier in der Zollecke sowas wie einen Organisator, der das Portal (?) verwaltet?

Portal:Zoll gibt's wohl nicht (wie die rote Farbe leicht erkennen läßt). Ich hatte den Artikel beim Portal:Wirtschaft in die Liste neuer Artikel reingeklebt. Vielleicht findet sich da ein kundiger Mitstreiter auf der Diskussionsseite. Wobei mir persönlich eine vereinfachte Darstellung eigentlich lieber ist als nix oder was falsches. Aber wenn jemand was hochoffizielles verfassen möchte, warum nicht. Sollte aber schon etwas mehr bieten als ein reines Gesetzeszitat, ein klein wenig Anwendung, Geschichte usw. darf schon auftauchen. Wobei das, wenn man's schon allein auf den europäischen Bereich ausweitet, beachtlich werden kann.
Benutzer:Rollo rueckwaerts scheint sich, mindestens gelegentlich, im Zollbereich zu betätigen. Wenn's nur um Form und Aufbau geht, können aber sicher auch andere helfen (wie an den hiesigen Beiträgen zu erkennen sein sollte :-)) ). --Ebcdic 04:26, 28. Mär. 2007 (CEST) P.S.: Für's unterschreiben ist der zweite Knopf von rechts in der Editorbox gut, damit man auch lesen kann, mit wem man sich schreibt :-)).Beantworten
Genau. Wenn ich mehr Zeit habe will ich mit drum kümmern. Eine Art "Sammelstelle" gibt es übrigens: Wikipedia:WikiProjekt Zoll. Gruß! --rollo_rück 09:47, 28. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

ÜA-Baustein[Quelltext bearbeiten]

Wozu dient dieser noch? Bitte die Gründe benennen oder entfernen.Oliver S.Y. 00:50, 27. Jul. 2009 (CEST)Beantworten