Diskussion:Zone mit beschränktem Verkehr

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Timk70 in Abschnitt Bußgeldverfahren
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Bußgeldverfahren[Quelltext bearbeiten]

Der reguläre Höchstbetrag liegt mittlerweile bei etwa 350,- € (max. Buße 335,- € zzgl. pauschal 14,20 € Bearbeitungs- und Zustellgebühren), siehe die entsprechende Pressemitteilung des TCS. Hodsha (Diskussion) 10:22, 22. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Das stimmt. Nach der ital. Straßenverkehrsordnung vom Stand Januar 2020 beträgt das Bußgeld zwischen 83 und 333 Euro. Im Artikel entsprechend angepasst. --Timk70 Frage? 02:39, 9. Jun. 2020 (CEST)Beantworten