Diskussion:Zuhälterei

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von SchnitteUK in Abschnitt "Zuhälter"
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

Die Betrachtungsweise kommt mir etwas beschränkt vor, ich denke der Artikel braucht etwas Überarbeitung. --::Slomox:: >< 19:43, 16. Jun 2005 (CEST)

Erstmal informieren[Quelltext bearbeiten]

Bevor hier weiterer Vorurteile aus zweiter Hand abgesondert werden, sollte der nächste Autor zumindest erstmal das Themenspecial im Hydra Nachtexpress von 1988 aus Sicht der Prostituierten lesen. Genug Restexemplare gibt's kostenlos beim Hydra e.V.. -- Nichtich 00:07, 5. Feb 2006 (CET)

datenklau ?[Quelltext bearbeiten]

der ursprüngliche text der erstversion war eine kopie von http://zuhaelter.adlexikon.de/Zuhaelter.shtml. das fiel mir erst nach der ergänzung auf. ich werde es unter "zitat" einordnen.

eventuell könnte jemand diesen part umschreiben ? ansonsten einfach löschen .. (nicht signierter Beitrag von TheStarchaser (Diskussion | Beiträge) 19:33, 2. Sep. 2005‎ (CEST))Beantworten

Der angegebene Text ist eine Kopie des Wikipediaartikels, steht auch unten drunter, also kein Problem ;-) --::Slomox:: >< 00:32, 3. Sep 2005 (CEST)

Puffmutter[Quelltext bearbeiten]

linkt hier hin ohne dann im Text zu stehn ? (nicht signierter Beitrag von 217.82.111.5 (Diskussion) 11:49, 9. Jun. 2006‎ (CEST))Beantworten

Eine Puffmutter kann Zuhälterei betreiben, kann aber auch einfach nur ein Bordell leiten. Die Formel Puffmutter = Zuhälterin ist so nicht haltbar. Bitte den Artikel entsprechend anpassen. Bitte auch die Weiterleitung Puffmutter entsprechend anpassen. Anhaltspunkte: [1] ("Puffmutti oder Zuhälterin?": der Zuhälterei stellt die taz die "liebe Puffmutti" gegenüber), [2] (wäre die Puffmutter ins Fernsehen eingeladen worden, wenn sie gleichzeitig Zuhälterei betreiben würde? Zitat aus dem Artikel: "Sie betreibt ein legales Geschäft und ist Teil unserer Gesellschaft.") und [3] ("salopp: Chefin eines Puffs, Bordells")! --Wkwk7 (Diskussion) 01:14, 18. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Zur gesellschaftlichen Stellung[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht könnte man auch noch etwas zur gesellschaftlichen Stellung der Zuhälter sagen. Früher lehnte man die Zuhälterei ab und verachtete die Zuhälter. Heute, wo für viele Leute nichts anderes als nur noch das Geld zählt, werden Zuhälter häufig als erfolgreiche Geschäftsmänner betrachtet. (nicht signierter Beitrag von 91.52.241.71 (Diskussion) 19:49, 8. Mär. 2009‎ (CET))Beantworten

Rechtssicherheit verbessert?[Quelltext bearbeiten]

"Mit dem 2002 in Kraft getretenen Prostitutionsgesetz wurde die Rechtssicherheit von Prostituierten in Deutschland verbessert und Absatz 2 des Strafgesetzes in die jetzige Form geändert."

In wie fern wurde die Rechtssicherheit verbessert?

Der neue Paragraph:

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer die persönliche oder wirtschaftliche Bewegungsfreiheit einer anderen Person dadurch beeinträchtigt, dass er gewerbsmäßig die Prostitutionsausübung der anderen Person durch Vermittlung sexuellen Verkehrs fördert und im Hinblick darauf Beziehungen zu ihr unterhält, die über den Einzelfall hinausgehen.

fügt dem alten:

„(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer gewerbsmäßig die Prostitutionsausübung einer anderen Person durch Vermittlung sexuellen Verkehrs fördert und im Hinblick darauf Beziehungen zu ihr unterhält, die über den Einzelfall hinausgehen.“

eine Bedingung hinzu:

Zuhälterei ist jetzt nur noch strafbar wenn sie nachweislich die "persönliche oder wirtschaftliche Bewegungsfreiheit einer anderen Person beeinträchtigt".

Daher verbessert der Paragraph die Rechtssicherheit von Zuhältern und nicht die von Prostituierten. (nicht signierter Beitrag von 200.7.96.249 (Diskussion) 18:38, 19. Okt. 2017 (CEST))Beantworten

Nach dem alten Gesetzestext wurden auch Menschen kriminalisiert, welche nicht darauf aus waren die Prostituierte zu unterwerfen oder zu unterdücken oder zu bevormunden oder fremdzubestimmen oder zu manipulieren, zum Beispiel bloße Zimmer-Vermieter, oder auch Besitzer und Betreiber "seriöser" bzw. fairer Etablissements und Bordelle. Wer die Prostituierten als gleichberechtigte Geschäftspartner fair behandelt und deren Selbstbestimmungsrecht achtet, soll nicht kriminalisiert werden, sondern es sollen nur diejenigen kriminalisiert werden, die das nicht tuen. In der Realität gibt es sowohl "seriöse" faire Geschäftspartner von Prostituierten, als auch unterwerfende dominante manipulative Ausbeuter. Hochpreisige Prostituierte arbeiten wohl meistens selbstbestimmter als Discount-Anbieterinnen, aber es kann in Einzelfällen auch anders sein, und die Justiz hat zwar oft Indizien aber es meist nicht leicht die Fälle so weit aufzuklären das die Beweise so erdrückend werden daß es für eine strafrechtliche Verurteilung reicht. Es wäre Hilfreich, in den Fällen, wo die Beweise für eine strafrechtliche Verurteilung nicht reichen, aber immerhin erhebliche Indizien vorliegen, andere Maßnahmen aussprechen zu können, wie etwa ein Berufsverbot oder eine Gewerbeuntersagung oder eine Betriebprüfung oder eine Steuerprüfung oder ein Kontaktverbot oder ein Aufenthaltsverbot oder eine Meldepflicht oder eine Fahrtenbuchauflage oder einen Führerscheinentzug oder eine Fernmelde- und Kontoüberwachung oder ein Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse oder eine Aufhebung der Aufenthaltserlaubnis oder eine Ausweisung oder eine Abschiebung gegen die der Zuhälterei zwar nicht überführten jedoch oft immerhin verdächtigen Personen. Oft begehen Zuhälter ja auch Verstöße gegen waffenrechtliche Bestimmungen oder gegen steuerechtliche Bestimmungen oder gegen ausländerrechtliche Bestimmungen oder gegen das das Betäubungsmittelgesetz, oder sind Mitglieder einer verbotenen Organisation (z.B. der PKK oder der grauen Wölfe oder der Samarowskaja oder eines verbotenen Rockerclubs), die manchmal besser nachzuweisen sind als der Zuhältereivorwurf.--2003:E7:7BD6:4501:4030:870A:AF77:A3B0 00:35, 27. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Lude - Wortherkunft[Quelltext bearbeiten]

Von woher stammt der Lude ab? Vom römischen ludus für Schule? Der Lude schult ja auch seine Damen ;-)

Das zweite Bild ist in diesem Zusammenhang ohne jede Aussagekraft. Da würden zig andere Bildunterschriften ebenfalls passen. Das Bild sollte deshalb entfernt werden.--85.1.234.73 00:15, 6. Apr. 2021 (CEST)kottanermitteltBeantworten

"Zuhälter"[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel findet sich folgender Satz: "Bedenklich war außerdem die im Strafrecht zuvor ungewöhnliche wörtliche Benennung eines Tätertyps („Zuhälter“)." - Das wird vermutlich eine Anspielung auf die Theorie vom Täterstrafrecht sein. Trotzdem ist der Satz so, wie er jetzt dort steht, nicht gut, denn es bleibt unklar, was an der Formulierung "Zuhälter" genau so bedenklich sein soll. Dasselbe Prinzip findet sich übrigens in § 211 StGB, der zwar jünger ist, aber dadurch, dass er bis heute so gilt, nahelegt, dass es vielleicht doch nicht so ganz bedenklich ist. Ich streiche den Satz daher.--SchnitteUK (Diskussion) 10:53, 24. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Der Paragraph 211 in der heutigen Fassung geht auf die Nationalsozialisten zurück, denen eine Nähe zu einem Täterstrafrecht nachgesagt wird. Dass er heute noch gilt, muss gar nichts bedeuten, schließlich galten viele damalige Gesetzesänderungen noch nach dem Ende des Nationalsozialismus weiter. (Beispielsweise die Verschärfung des Homosexualitätspraragraphen.) --2A0A:A540:9686:0:8D59:D102:62B7:761B 00:45, 25. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Je nun, bei einem Gesetz bedeutet die Frage, ob es noch noch gilt oder nicht, eine ganze Menge. --SchnitteUK (Diskussion) 19:48, 27. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Einleitungssatz defekt[Quelltext bearbeiten]

So, wie er da steht, wird ein Zuhälter bestraft, sobald er die gewerbsmäßige Förderung von Prostitution bestraft. Interessante Sichtweise. Der Einleitungssatz sollte deutlich entschachtelt werden. --Stefan Neumeier (Diskussion) 16:21, 3. Mär. 2022 (CET)Beantworten