Diskussion:Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 46.5.18.81 in Abschnitt Zulassungsfahrt in BRD
Zur Navigation springen Zur Suche springen

<Überarbeitungsbedarf>[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel enthält eine Menge falscher Angaben und sollte dringend überarbeitet werden. -- 62.226.200.144 22:18, 5. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Was denn zum Beispiel? --Hardcore-Mike Portal-Leitung Wrestling 22:19, 5. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Fängt schon mit dem Satz an: "In Deutschland werden zulassungspflichtige Fahrzeuge zum öffentlichen Straßenverkehr individuell oder als Baumuster (Serie) für den Verkehr zugelassen...". Völliger Unfug. Jedes Fahrzeug in Deutschland ist allein für sich zugelassen und führt deshalb ja auch sein eigenes amtliches Kennzeichen.

Hier hat jemand "Zulassung" und "Betriebserlaubnis" durcheinandergebracht. Ich bin amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr und verdiene mein Geld mit derlei Dingen.

Grüße -- Kettenkrad 22:22, 5. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Jao, wenn du vom Fach bist, dann tue dir keinen Zwang an und dezimiere die Fehler im Artikel ... it's a Wiki here (über das Thema habe ich absolut keine Ahnung!) --Hardcore-Mike Portal-Leitung WrestlingBewerte meine Arbeit 22:26, 5. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Werde ich wohl tun müssen. Wenn man aber den ganzen Tag mit solchen Texten zu tun hat, dann hat man in seiner Freizeit nur wenig Bock sich weiter mit solchen Dingen zu beschäftigen... Grüße -- Kettenkrad 22:41, 5. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Das kann ich durchaus nachvollziehen! Aber es ist immer besser, wenn es einer vom Fach macht :) Schönen Gruß --Hardcore-Mike Portal-Leitung WrestlingBewerte meine Arbeit 22:55, 5. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

@„Fängt schon mit dem Satz an: "In Deutschland werden zulassungspflichtige Fahrzeuge zum öffentlichen Straßenverkehr individuell oder als Baumuster (Serie) für den Verkehr zugelassen...". Völliger Unfug. Jedes Fahrzeug in Deutschland ist allein für sich zugelassen und führt deshalb ja auch sein eigenes amtliches Kennzeichen.“ (Zitat von oben)

Die Typgenehmigung für Baumuster von zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen würde ich schon unter "Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" subsumieren, was auch sonst. Das steht Gott sei Dank auch "umseitig" so geschrieben.

Ich glaube, dass die Aussage ("in Deutschland werden zulassungspflichtige Fahrzeuge zum öffentlichen Straßenverkehr individuell oder als Baumuster (Serie) für den Verkehr zugelassen..." von mir stammt.

Was meinst Du jetzt mit völliger Unsinn!?! --16:34, 28. Jun. 2016 (CEST)

Die 6 km/h-Grenze..[Quelltext bearbeiten]

Ich denke es ist falsch, sich bei den 6 kmh nur auf die neue Zulassungsverordnung zu berufen. Aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sind zwar schon viele Teile gelöscht worden, aber der Art. 16 hat doch wohl immer noch Gültigkeit: § 16 Grundregel der Zulassung (2) Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche nicht motorbetriebene oder mit einem Hilfsantrieb ausgerüstete ähnliche Fortbewegungsmittel mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung.

In diesem Gesetz ist also nur ein Hilfsmotor nicht zulassungspflichtig. Über Aufklärung würde ich mich freuen. Ich hab nämlich ein Holzauto mit 6 kmh Elektrorollstuhlrädern gebaut. Nach der neuen zvo ist das erlaubt, nach der noch gültigen stvzo ist es aber kein hilfsantrieb mehr und bedarf daher doch einer Zulassung :-( Meiner Meinung nach gibt es derzeit zwei gültige 6 kmh Regelungen.(nicht signierter Beitrag von Verlierer (Diskussion | Beiträge) 19:34, 20. Mär. 2015‎)

Zulassungsfahrt in BRD[Quelltext bearbeiten]

Das stimmt leider gar nicht mehr da §10 gestrichen wurde. Daher ist iene Fahrt nur mit gestemmpelten Kennzeichen (d.h. gültiger HU) möglich (nicht signierter Beitrag von 46.5.18.81 (Diskussion) 20:37, 19. Feb. 2016 (CET))Beantworten