Diskussion:Zur Kenntnisnahme

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 78.42.235.159 in Abschnitt Einzelnachweise
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Einzelnachweise[Quelltext bearbeiten]

Was bedeuten die Abkürzungen in den Einzelnachweisen.

GG, BGB oder StGB sind ja noch geläufige Abkürzungen, aber mit HGO oder gar OFDGO kann ich, und vermutlich auch jeder andere der nicht vom Fach ist, vermutlich nichts anfangen.

Kann man das bitte irgendwie sinnvoll ergänzen? Ideal wären Links zu den entsprechenden Quellen, so sie verfügbar sind. Andernfalls vielleicht ausschreiben um welche Quellen es sich handelt. Danke. -- PZim 10:38, 6. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Nach schnellem Googlen: HGO könnte für "Hessische Gemeindeordnung" stehen. OFDGO für "Geschäftsordnung für die Oberfinanzdirektionen". Allerdings wären dann u.U. auch Fehler in den Verweisen. (nicht signierter Beitrag von 78.42.235.159 (Diskussion) 17:33, 12. Dez. 2011 (CET)) Beantworten