Diskussion:Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 88.130.12.227 in Abschnitt Andere Auffassungen
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Ohne jeden Beleg[Quelltext bearbeiten]

Bitte Ergänzungen stets auf reputable Belege aus der Fachliteratur stützen. Keine eigenen Schlussfolgerungen und persönliche Betrachtungen einbringen.

Im Übrigen ist die deutsche Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung im Allgemeinen zu beachten! --Benatrevqre …?! 10:14, 5. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Der Artikel ist so aber grob falsch und gibt dem Geschichtsrevisionismus nur Nahrung
Die Quellen sind ausreichend - etwa direkte Angaben beim Außenministerium oder im Bundesgesetzblatt-
Das Nato Truppenstatut ( deren Ergänzungen) wurden 1993 geändert, hier wird der Eindruck erweckt, als hätte sich seit 1959 nichts geändert --Martin (Diskussion) 22:02, 5. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Nein, das sind immer noch keine brauchbaren Nachweise aus der Fachliteratur. Bring bitte reputable Sekundärliteraturbelege und unterlasse eigenmächtige Schlussfolgerungen oder unbegründete Behauptungen betr. Geschichtsrevisionismus. Des Weiteren richte deine Bearbeitungen bitte an der deutschen Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik aus und beachte außerdem WP:Formatierung und Hilfe:Einzelnachweise. Danke.
Im Übrigen beinhaltet heutzutage nahezu jedes erhältliche Textverarbeitungsprogramm eine Rechtschreibprüfung und -korrektur. --Benatrevqre …?! 00:12, 6. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Wo hab ich denn einen Rechtschreibfehler gemacht ?
Ich sehe keinen, benenn doch einen
Es wird hier immer davon geredet, dass das Statut aus dem Jahre 1959 ist, und das wird dort so eine merkwürdige Kritik angefügt
Das ist alles Theoriefindung --Martin (Diskussion) 00:33, 6. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Ich schrieb nicht nur von mangelhafter Rechtschreibung (z. B. „durch Notenwechseln“, „Nato Truppen“, „Deutsche Bundeswehr“, „Europäisches Ausland“), sondern auch eine richtige und ordnungsgemäße Zeichensetzung scheint dir nicht geläufig zu sein (betrachte doch einfach deine Kommasetzung und seltsame Weblinkformatierung). Auch habe ich darauf hingewiesen, dass deine Ausführungen unbelegt sind. Sie sind ohne erkennbare und durch weitere Sekundärliteratur belegte Zusammenhänge; du klatscht, sobald du etwas neues in den Medien resp. der Tagespolitik erfahren hast, die Abschnitte einfach so in diesen (und andere) Artikel, ein „roter Faden“ ist dabei dann nicht auszumachen. Einziger Nachweis, den du anführst, sei Foschepoth, und selbst dieser belegt nicht exakt das, was im Artikeltext behauptet wird, sondern bei Foschepoth ist auf der angegebenen Buchseite lediglich die Verwaltungsvereinbarung zwischen Deutschland und Großbritannien vom 28.10.1968 abgedruckt (und es wird nebenbei auf die „weitgehend identische“ Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik und den USA vom 28.10.1968 verwiesen).
Du legst diese Vereinbarung(en) nun eigenwillig aus. Schreibst von einem Abkommen vom 18.3.1993, obwohl Foschepoth an betreffender Stelle keinen Bezug darauf nimmt. Diese wird allenfalls auf der Webseite des AA erwähnt, doch jener Einzelnachweis befindet sich dann wieder an einer anderen Textstelle und nicht dort, wo man ihn eigentlich erwarten könnte, um den Zusammenhang zu belegen. --Benatrevqre …?! 09:10, 6. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Ich freue mich, dass es eine inhaltliche Diskussion gibt. Bitte etwas mehr Respekt untereinander. – Simplicius Hi… ho… Diderot! 18:43, 6. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Unbelegte persönliche Betrachtungen brauchen nicht diskutiert werden. --Benatrevqre …?! 19:38, 7. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Meinen Dank an Simplicius, offenbar merken doch noch ein paar Leute was dieser User über mir hier so ablässt, immer das gleiche Schema:
Großes Gemecker, Beleidigungen und Mutmaßungen, wenn ich dann konkret frage, wird von den angeblichen Rechtschreibfehlern keiner benannt..
Benatrevqrel, du bist m.E nicht nur arrogant, sondern du weigerst dich hier konstruktiv mitzuarbeiten.
Wenn dir die Quellen nicht passen dann such andere und beteilige dich hier konstruktiv, Leute die nur meckern und nichts ändern gehören hier nicht hin
Ps Der Artikel war falsch, was du ja jetzt ( schon wieder einmal ) gemerkt haben solltest.
Ich möchte dich bitten nicht immer meine Ergänzungen grundlos und ohne Diskussionen hier zu löschen.
So was tut man nicht--Martin (Diskussion) 02:41, 8. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Schreib keinen Unfug. 1. Habe ich dir deine Rechtschreibfehler aufgezeigt, also lüge nicht; 2. sind deine Änderungen einfach in grottenschlechtem Stil verfasst. Sowas geht vielleicht in der Mittelstufe durch, ist aber für eine Enzyklopädie unbrauchbar. 3. sind deine Ergänzungen nicht hinreichend belegt, das meiste sind eigene Schlussfolgerungen und persönliche Betrachtungen. So gibt Foschepoth auf der angegebenen Buchseite 299 überhaupt keine eigenen Ansichten wieder, sondern dort ist lediglich ein „Dokument Nr. 18c“ abgedruckt. 4. habe nicht ich etwas zu belegen, sondern die Belegpflicht liegt bei demjenigen, der beabsichtigt, neue Inhalte in bestehende Artikel einzubringen, sprich bei dir. 5. sind meine Zurücksetzungen deiner Verschlimmbesserung stets ausreichend begründet, objektiv Belege einfordernd und in der Sache damit inhaltlich gerechtfertigt. --Benatrevqre …?! 10:41, 8. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Wer redet von Foschepoth ?
Das Thema Grundeigentümer ist in der Quelle zum Bundesgesetzblatt nachlesbar
Bevor du also meine Ergänzungen grundlos löscht schau dir erst einmal meine eingebrachten Quellen an.
Nur weil jemand schwul ist, ist er ja nicht dumm also unterlasse diese komischen Kritiken --Martin (Diskussion) 08:02, 9. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Die Arbeitsweise sollte so sein: Die Passagen bzw. bitte Angaben, die nicht belegt sind, bitte benennen. – Simplicius Hi… ho… Diderot! 08:34, 9. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Sehe ich genauso, dann weiß man was gemeint ist. M.e ist alles belegt worden durch die von mir eingefügten zusätzlichen Quellen--Martin (Diskussion) 08:52, 9. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Das Thema Grundeigentümer tut nichts zur Sache resp. zum Artikelgegenstand und die eingebrachte Passage ist nicht durch reputable Sekundärliteratur belegt. Das Bundesgesetzblatt ist eine Primärquelle und zählt nicht zur reputablen Sekundärliteratur. Das Auslegen von Gesetzen ist den Fachleuten vorbehalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Fachleute schwul sind. Du Martin, magst zwar schwul sein – das tut hier nichts zur Sache und interessiert mich auch nicht –, doch fachlich fundiert sind deine Aussagen nicht, was nicht zuletzt darauf zurückzuführen ist, dass deine Ergänzungen nach WP:Q unbelegt sind und auf Theoriefindung beruhen.
Im Übrigen warst du es, der Foschepoth eingebracht hat (s. Einzelnachweis Nr. 4 in deiner Artikelfassung). --Benatrevqre …?! 12:01, 9. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Andere Auffassungen[Quelltext bearbeiten]

Hier legt mal ein Jurist dar, was von Foschepoths Ausführungen zu halten ist:

http://www.internet-law.de/2013/10/darf-die-nsa-in-deutschland-die-telekommunikation-ueberwachen.html (nicht signierter Beitrag von 88.130.12.227 (Diskussion) 05:34, 29. Okt. 2013 (CET))Beantworten