Diskussion:Zustimmungsbedürftiges Gesetz

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Nachbarnebenan in Abschnitt Zustimmungsbedürftiges Gesetz
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"Zustimmungspflichtig" kann doch wohl nur ein Mensch sein. Ein Gesetz kann weder zustimmen noch zu etwas verpflichtet sein. – Sollten wir diesen Artikel verschieben nach "zustimmungsbedürftiges Gesetz"? Wo steht das Wort "zustimmungspflichtig" in einem Gesetz? -- Wegner8 10:56, 12. Sep 2005 (CEST)

Google findet den ersten Begriff häufiger jedenfalls. Wie wärs mit Zustimmungsgesetz?--Hoheit (¿!) 15:09, 4. Nov 2005 (CET)

Eine Benennung sollte nicht allzu sinnwidrig sein. -- Die Sache ist noch komplizierter: Was schon Gesetz ist, braucht keine Zustimmung mehr. Hier geht es um Gesetzesvorlagen und wessen Zustimmung sie brauchen. -- Wegner8 08:30, 2. Dez 2005 (CET)


Was mich stört ist die Bezeichnung "Verwaltungsvorschriften", die angeblich in den Gesetzen enthalten sein sollen. Gemeint sind wahrscheinlich Regelungen, die das Verwaltungsverfahren betreffen. Verwaltungsvorschriften sind etwas anderes (Seb, unangemeldet).

Zustimmungsbedürftiges Gesetz[Quelltext bearbeiten]

Frage: Würde ein Einspruchsgesetz mit einem Gegenstand aus dem Bereich der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes dadurch zu einem Zustimmungsgesetz, dass es einen Passus wie "§42 Dieses Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates." enthält oder ist die Festlegung im Grundgesetz normativ in beide Richtungen?-- nachbarnebenan 22:38, 26. Okt. 2010 (CEST)Beantworten