Diskussion:Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch

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Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von Vilsecker in Abschnitt Überarbeitung Eingliederungshilfe
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Verschiebung der Teilbücher[Quelltext bearbeiten]

Die Teile des Sozialgesetzbuches heißen leider alle Erstes Buch Sozialgesetzbuch (beispiel), Zweites Buch Sozialgesetzbuch, etc. bis Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch. Daher sollten auch wir für die Lemmata besser den korrekten Namen verwenden. Jendefalls sind Namen wie Sozialgesetzbuch I oder Erstes Sozialgesetzbuch falsch und sollten daher nicht der Lemma-Name sein.

Falls jemand dem zustimmen möchte oder einen Einwand hat, schreibe er dies bitte zentral hier hin, nicht in die Einzelartikel. Danke. -- Zartonk talk 20:58, 8. Nov. 2008 (CET)Beantworten

vielleicht mal jede Seele darauf hinweisen[Quelltext bearbeiten]

es wäre vielleicht informativ wertvoll wenn man als Leistungsberechtigte jeden Staatsangehörigen im Sinne von PERSON oder PERSONEN mit einer Staatszugehörigkeit informiert, das jeder Mensch ein Recht auf Leben hat, hier aufgrund der bundesdeutschen Vorschrift eher falsch, da dort zum einen das Recht auf Sozialhilfe aus einem Buch kommt, da kommen nur sachen raus, aber wenn man eine Staatsangehörigkeit hat, dann nach eg bzw. eu-recht staatsangehörig ist daher mit recht beim amt ankommen kann und nicht 100.000 sachen vorweisen muss, wie eine bescheinigung der miete - hier zahlung einer schuld in nicht unerheblichen ausmaß. was meine festplatte den lesern klarmachen möchte ist, das eine staatsangehörigkeit per geburt erworben wird, daher sofern man abstraktiv tätig ist, bevor man sgb lesen muss, erstmal nach dem staat fragen muss, ggf. auch i.v.m dem egbgb (nicht signierter Beitrag von 89.204.155.95 (Diskussion) 15:24, 29. Dez. 2014 (CET))Beantworten

Ich habe keine Wort verstanden.

Überarbeitung Eingliederungshilfe[Quelltext bearbeiten]

Die Eingliederungshilfe ist inzwischen Teil des SGB IX. --Vilsecker (Diskussion) 20:09, 5. Mär. 2024 (CET)Beantworten