Diskussion:Zwangsarbeiterlager Bergener Straße/Archiv

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"Relikt & Unterbringung" contra "bis heute weitgehend erhaltenes ehemaliges NS-Zwangsarbeiterlager"

Simplicius revertiert die vorgenommenen und begründeten Änderungen wiederholt, um seine alte Textfassung zu erhalten. Seine und meine Argumente in den Edit-Zeilen lauten: "fabriknahe..." eine zeche ist keine fabrik. lies dich einfach mal vorher ein. — Bitte Zwangsarbeit nicht mit frei gewählten Wohnorten in eins setzen. — So gehts auch nicht. das lager bestand bis kriegsende. — untergebracht wird ein Wohnungssuchender, der allein keinen Schlafplatz finden würde. Das trifft wohl kaum die Situation der Zwnagsarbeiter. Die Seite iwl sagt: zwangsverpflichtete Zivilarbeiter.

Alternativ heißt also mein Vorschlag :

Das Zwangsarbeiterlager Bergener Straße ist ein Gebäudebestand, des äußerlich bis heute weitgehend erhaltenen ehemaligen NS-Zwangsarbeiterlagers in der Bergener Straße unter den Hausnummern 116 a-i in Bochum-Bergen. Es wurde 1941 bis 1942 für die zechennahe Haft von zwangsverpflichteten »fremdländischen Zivilarbeitern« in mehreren gleichartigen Steinbaracken errichtet und seither bis 1945 benutzt. Hier wurden bis zu 600 männliche Zwangsarbeiter für die Zeche Vereinigte Constantin der Große unter unwürdigen Bedingungen eingesperrt, die zumeist aus Polen und Galizien stammten. Heute gehört die Anlage neben dem Zwangsarbeiterlager Zeche Lothringen zu den wenigen erhaltenen Zwangsarbeiterlagern in Deutschland.+bestehende Refer.

MfG --asdfj 14:11, 4. Feb. 2012 (CET)--

Zwangsarbeit ist zum Beispiel keine Haft.
Wenn du reinschreibst, die Lager wurden bis 1945 genutzt, dann fehlt der Beleg.
Die „unwürdigen Bedingungen“ am Ort kannst du nicht mit Literatur belegen, du versuchst also deine persönliche Sichtweise durchzusetzen.
-- SimpliciusAutorengilde № 1 14:16, 4. Feb. 2012 (CET)
Wer damals zur Zwangsarbeit nach Bochum deportiert wurde, wird das wahrscheinlich anders sehen als du es formuliert hast. Sorry, aber wenn du nun absichtlich korrekt kleinlich eine Formulierung umdrehst, dann kann darauf schon so "grob" geantwortet werden. Unterbringung stellt sich für mich bei Zwangsarbeit nicht mehr als adäquater Ausdruck dar. Dann eher Haft, auch ohne Haftrichter und gesetzlich geregelte Überprüfbarkeit. Oder vergleichst du Zuchthauszellen mit der konkreten "Unterbringung" zur Zwangsarbeit in diesem "Lager"? Wohl kaum. Es handelte sich doch bei einem NS-Arbeitslager eher um sowas wie ein KZ als eine Haftanstalt. Also bitte … MfG --asdfj, 14:23, 4. Feb. 2012-- (der edit ist noch keine Aw auf deinen veränderten ed. von 14:16)
Der Zwang zum Arbeitseinsatz ist keine Haft. Unterbringung und zum Beispiel auch Verpflegung sind die Ausdrücke, wie sie beispielsweise auch 2005 vom Bundesgerichtshof verwendet werden. Ob die Bedingungen per se unwürdig waren, ist im Einzelfall auch zu belegen. Raten hilft hier nicht weiter. – SimpliciusAutorengilde № 1


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