Diskussion:Zwangshandlung

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Artikel geändert, da der Erfahrungsbericht unter dem Weblink ein Erfahrungsbericht zu Verfolgungswahn und keiner Zwangshandlung war.

"Ca. 80% der menschlichen Entscheidungen werden intiutiv (d.h. vom Unterbewußtsein) gefällt..." ist schlichtweg Unsinn (Spiegel als Quelle - naja...) -84.147.194.120 20:15, 24. Jun 2006 (CEST)

Zwangshandlungen bei Autisten[Quelltext bearbeiten]

Viele Autisten bestrafen sich selbst, in dem sie sich schlagen oder mit dem Kopf absichtlich gegen einen harten Gegenstand rennen (Selbstverletzung) Dabei ist es auch eine Art Zwangshandlung, wie z.B. auch Geräusche machen oder mit dem Kopf nicht nachvollziebare unbewußte Bewegungen zu machen.

Vielleicht sollte man dies in den Artikel aufnehmen? --JARU 17:38, 20. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Umfang[Quelltext bearbeiten]

Schon wenn die Zwangshandlung auf das Waschen begrenzt ist, ist die Furcht vor Bakterien überhaupt erst möglich, seitdem diese Menschen wissen, daß es Bakterien gibt. Ich glaube, daß viele Zwangshandlungen nur als Zwangshandlungen akzeptieren, wenn es ihrer Einstellung widerspricht. Wenn jemand z.B. nur etwas länger nicht atmen darf um Schaden von sich abzuwenden (unter Wasser, giftige Gase in einem Raum usw.) und trotzdem atmet wird kaum jemand von einer Zwangshandlung sprechen - obwohl alle Kriterien einer Zwangshandlung zutreffen. Oder wie bei Drogen. --Physikr 06:29, 30. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Abgrenzung bzw. Unterscheidung zwischen Zwang und Trieb[Quelltext bearbeiten]

Spricht man eigentlich auch dann von einem Zwang, wenn das Denken und/oder Handeln dabei nicht von Ängsten ausgelöst sondern vom Trieb bestimmt wird? Beispielsweise wenn der Trieb zu Zwangsdenken und/oder Zwangshandeln führt? Das hat doch nicht zwingend etwas mit Angst zutun, oder.

Kommentar: Wenn es um Handlungen und Verhaltensweisen geht, die nicht in den Bereich der F42 fallen, so gehören diese i.d.R. in den Bereich der Substanzungebundene Abhängigkeiten bzw. Störung der Impulskontrolle, genauer: „Abnorme Gewohnheiten und Störungen der Impulskontrolle“, also F63 in der ICD-10. Stine (Diskussion) 07:49, 16. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Erwähnung der Kaufsucht in der Beschreibung[Quelltext bearbeiten]

Kaufsucht wird in der ICD-10 im Bereich der Impulskontrollstörungen kodiert (F63.8). Ich bin nicht ganz sicher, aber ich glaube, es gibt keine Kaufsucht oder Kaufzwang bei den Zwangsstörungen. Daher sollte der entsprechende Satz evtl. entfernt werden. Stine (Diskussion) 07:41, 16. Mär. 2022 (CET)Beantworten