Diskussion:Zwangssterilisation

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 77.176.149.28 in Abschnitt "einbetreiben"
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USA[Quelltext bearbeiten]

Zwangssterilisation gab es auch in den USA bis in die dreißiger Jahre. Vor einigen Monaten gab es dazu einen Artikel in Spiegel-Online, der auf einer umfangreichen historischen Studie basierte. Das liest sich absolut gruselig, da waren auch Vorstellungen von der Reinhaltung des Volkskörpers am Werk.

Auch in der Schweiz hat es das gegeben.

Zwangssteriisationen bei geistig beinderten Meschen gibt es auch in Schweden (oder hat es zumindest bis vor kurzer Zeit gegeben). Es ist eben oft auch der allumfassende Wohlfahrtsstaat, der sehr schnell faschistoide Züge bekommt. --Lung 00:25, 1. Feb 2005 (CET)


Über zehn Jahre sind vergangen, verschiedene Artikel über die Zwangssterilisationen im großem Stil in den USA erschienen, neue Belege aufgetaucht - und was hat sich in dem Artikel getan? Nichts.
letzter Artikel dazu: http://www.spiegel.de/panorama/zwangssterilisation-in-den-usa-die-verdraengte-schande-a-806709.html
Wie kommt es, dass das in dem Artikel nicht auftaucht? --95.112.142.10 18:45, 4. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Kommunistisches China[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich habe den Ausruck "kommunistisches China" gegen die offizielle Staatsbezeichnung "Volksrepublik China" ausgetauscht, weil ich ersteren Ausdruck für Propaganda halte.

Es wird ja auch nicht geschrieben "in den kapitalistischen USA" gab es Zwangssterilisationen usw. Außerdem nennen die Regierungen in China den Staat wohl selbst eher "sozialistisch" als "kommunistisch". Zusätzlich wird häufig in Frage gestellt, ob dieser Staat "sozialistisch" oder "kommunistisch" ist.

r Volksrepublik China ist die Zwangssterilisation eine staatlich geförder[Quelltext bearbeiten]

In der Volksrepublik China ist die Zwangssterilisation eine staatlich geförderte Form der Familienplanung. U

Ich würde vorschlagen hervorgehobenes zu entfernen - soweit ich weis trifft das nicht zu! 91.50.216.220

Da keine weitere Reaktione erfolgte entferne ich "Zwangs-" vorerst. Foobla 16:49, 15. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Die Diskussion funktioniert nicht - so wie es jetzt da steht, ist es ganz aus dem Zusammenhang - es geht hier um Zwang.... Satz kommt raus. Cholo Aleman 22:58, 23. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Durch die Sterilisation von Menschen mit Behinderung]] sollten diese daran gehindert werden, sich fortzupflanzen.[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Satz "Durch die Sterilisation von Menschen mit Behinderung sollten diese daran gehindert werden, sich fortzupflanzen." entfernt, weil er die Komplexität der Zwangssterilisationen im 20. Jhdt. nicht wiedergibt. Es wurden keineswegs nur "Menschen mit Behinderung" zwangssterilisiert. Vielmehr wurden im NS (aber auch schon vorher) sozial abweichendes Verhalten generell patologisiert. Mit "Behinderung" zu argumentieren reproduziert also zum Teil eben diese Argumentation (es gab für beinahe jede Form des abweichenden Verhaltens eine medizinisch-eugenische Diagnose). Zudem wurden auch sogenannte "Asoziale", Sinti und Roma, ZwangsarbeiterInnen u.v.m. zwangssterilisiert. Der eugenische Diskurs und die eugenische Praxis waren sehr viel komplexer als es dieses Zitat ausdrückt (siehe u.a. die Beiträge in Projektgruppe für die vergessenen Opfer des NS-Regimes in Hamburg e.V.: Verachtet - verfolgt - vernichtet - zu den 'vergessenen' Opfern des NS-Regimes).

Lateinamerika (Indigene Bevölkerung)[Quelltext bearbeiten]

Ich denke, dass in dem Artikel auch unbedingt etwas über Zwangsterilisationen an der indigenen Bevölkerung in Südamerika. Es wäre schön, wenn jemand, der sich damit auskennt, etwas darüber schriebe. Außerdem gehört in den Artikel unbedingt etwas über die sozialen und psychischen Folgen für die betroffenen Frauen. --Ganida 15:18, 29. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Ich weiß zum Beispiel, dass es sehr viele Parallelen zu den anderen Ländern gibt. Das ist echt schrecklich was die mit den ganzen Leuten angestellt haben!! (nicht signierter Beitrag von 88.73.220.34 (Diskussion) 17:02, 20. Mär. 2011 (CET)) Beantworten

Indien[Quelltext bearbeiten]

UK aid helps to fund forced sterilisation of India's poor. – Simplicius Hi… ho… Diderot! 22:08, 29. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Usbekistan[Quelltext bearbeiten]

Silence of the Complicit: Uzbekistan's Forced Sterilization and the West's Indifference. – Simplicius Hi… ho… Diderot! 22:17, 29. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Uzbekistan: BBC Provides New Testimonies on Forced Sterilization. – Simplicius Hi… ho… Diderot! 22:20, 29. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Überarbeiten: Zwangssterilisationen im Rahmen des Transsexuellengesetzes[Quelltext bearbeiten]

Als Zwangssterilisation in diesem Artikel dargestellt. Ich möchte das hinterfragen, ob man das als Zwangssterilisation im engeren Sinne auffassen kann. Ein unmittelbarer Zwang bzw. staatliche Gewalt besteht ja nicht, sondern ein politischer und gesetzlicher Druck. – Simplicius Hi… ho… Diderot! 20:27, 18. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Ja, das ist schwierig, weil die betreffenden Personen mündig sind und selbst entscheiden können. Aus der Einleitung müsste das auch raus. --DoktorJekyll (Diskussion) 12:32, 4. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Strafbarkeit[Quelltext bearbeiten]

Vor meiner Änderung wurde der Aspekt der Strafbarkeit noch gar nicht behandelt: Wenn Fruchtbarkeit ein Menschenrecht ist (vgl. den Hinweis auf die Art. 1 und 2 GG), dann stellt sich die Frage, wer in welcher Form strafrechtlich belangt werden kann, wenn er (v.a. als Arzt) eine illegale Sterilisation vorgenommen hat bzw. (vor allem als Erziehungberechtigter bzw. als Vertreter der staatlichen Exekutive) hat vornehmen lassen. --CorradoX (Diskussion) 09:17, 11. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Hallo, Corradox, nicht Fruchtbarkeit ist ein Menschenrecht, sondern die körperliche Unversehrtheit. Jeder medizinische Eingriff stellt deshalb tatbestandlich eine Körperverletzung dar, die aber in der Regel durch Einwilligung des Patienten gerechtfertigt ist und nicht bestraft wird. Fehlt es an einer wirksamen Einwilligung, entweder des Patienten selbst oder etwa bei Minderjährigen die der Sorgeberechtigten, macht sich der Arzt strafbar. Das gilt unabhängig von der Art des Eingriffs. Grüße, R2Dine (Diskussion) 11:43, 11. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Hallo, R2Dine, die Einwilligung der Sorgeberechtigten ist bei Minderjährigen eine notwendige, aber keine hinreichende Voraussetzung für eine Sterilisation. Die Zeiten, in denen z.B. Eltern geistig behinderter Kinder eine Sterilisation nach Art einer „ganz normalen Operation“ rechtswirksam veranlassen konnten, sind in Deutschland vorbei. Laut Art 23 (1) der UN-Behindertenrechtskonvention muss der Staat die Fruchtbarkeit auch geistig behinderter Kinder und Jugendlicher schützen. --CorradoX (Diskussion) 12:07, 11. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Der Begriff „medizinischer Eingriff“ suggeriert, dass eine Sterilisation so notwendig wie die Entfernung eines vereiterten Blinddarms oder eines Krebstumors sei. Tatsächlich geht es meistens darum, eine unerwünschte Zeugung bzw. Empfängnis zu verhindern. Im Übrigen lautet das Lemma „Zwangssterilisation“, was immer voraussetzt, dass der zu Sterilisierende mit dem Vorgang nicht einverstanden ist. --85.16.182.203 12:12, 11. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Ein eigenes „Recht auf Fruchtbarkeit“ gibt es im engeren Sinne natürlich nicht (weil in vielen Fällen nur schwer feststellbar ist, wer für eine ungewollte Kinderlosigkeit „verantwortlich“ ist; wen soll man in solchen Fällen also „zur Rechenschaft ziehen“?). Wohl aber gibt es ein Recht darauf, dass im Prinzip niemand eine Person gegen deren Willen unfruchtbar machen darf, zumal es bei Zwangssterilisationen eben nicht immer vorrangig um „Heilung“ oder „Krankheitsprophylaxe“ geht. --CorradoX (Diskussion) 12:26, 11. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Unverständliche Argumentation[Quelltext bearbeiten]

Den folgenden Satz verstehe (nur?) ich nicht: Die parlamentarische Versammlung des Europarates forderte am 28. Juni 2013 alle Mitgliedsstaaten auf, in denen eine unfreiwillige Sterilisation nach wie vor erforderlich ist, diese abzuschaffen […]
1. Warum soll man etwas „Erforderliches“ abschaffen?
2. Wenn ein Mensch, der wie eine Frau aussieht, nicht nur äußerlich ein Mann sein will und wenn es zu diesem Zweck erforderlich ist, die Gebärfähigkeit aufzuheben, inwiefern ist dann die mit der Operation verbundene, billigend in Kauf genommene Sterilität „unfreiwillig“? Dasselbe gilt sinngemäß für eine Mann-zu-Frau-Operation.

Darüber hinaus wird weder in diesem Artikel noch in dem Artikel Intersexualität die Frage beantwortet, in welchen Fällen Intersexuelle vor einer Behandlung überhaupt fruchtbar waren. Wer nie fruchtbar war, kann auch niemanden für den bloß behaupteten Verlust seiner „Fruchtbarkeit“ belangen. --CorradoX (Diskussion) 15:48, 14. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

@ Corradox: Du musst auch den Anfang des Abschnitts berücksichtigen: Wenn ein fruchtbarer Mann das Gefühl hat, eine Frau zu sein, und beantragt, als Frau registriert zu werden, muss er sich in eine Frau umoperieren lassen, damit seinem Antrag Folge geleistet werden kann. In diesem Sinne ist in vielen Ländern eine operative Entmännlichung „erforderlich“.
Trotzdem bewirkt der Vorgang Verständnisprobleme: Welches Interesse sollte jemand, der eine Frau sein will, daran haben, eine Frau schwängern zu können?
Und umgekehrt: Welches Interesse sollte eine Frau, die ein Mann sein will, daran haben, Kinder austragen zu können? --91.96.173.13 15:58, 14. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Wie schon gesagt, geht es bei der Problematik einer Zwangssterilisation weniger um die tatsächliche Fähigkeit und den Willen, ein Kind zu zeugen oder auszutragen als vielmehr um das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Nicht jede(r) Transsexuelle hat das Bedürfnis nach einer geschlechtsangleichenden Operation. Ebensowenig will man heute intersexuelle Kinder durch operative Eingriffe im Kindesalter auf das eine oder andere Geschlecht festlegen, mit dem sie sich als Erwachsene dann nicht identifizieren können. Grüße, R2Dine (Diskussion) 18:18, 14. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Dass jeder medizinische Eingriff unter bestimmten Umständen eine strafbare Körperverletzung darstellen und Schadensersatzforderungen nach sich ziehen kann, ist mir schon klar. Nur geht es in dem Absatz darum, dass eine Grenze gezogen wird zwischen Operationen, die das Erscheinungsbild eines Menschen verändern, und solchen, die seine Fruchtbarkeit aufheben. Nur Letztere sollen schadensersatzpflichtig sein.
Analogie: Ein Chirurg, der mit Zustimmung des Krebspatienten dessen Prostata entfernen sollte, wird belangt, weil er es nicht verhindern konnte, dass die Penisnerven ihre Funktion verloren, so dass der Mann erektionsunfähig wurde.
Wenn es um diese Analogie geht, dann müsste das durch die Darstellungsweise im Text deutlicher werden. --CorradoX (Diskussion) 07:54, 15. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
In dem Abschnitt zur rechtspolitischen Diskussion geht es nicht um Behandlungsfehler oder Schadensersatz, sondern um obligatorische geschlechtsangleichende Operationen einschließlich Fortpflanzungsunfähigkeit als Voraussetzung für eine rechtliche Personenstandsanpassung. Diese werden heute vielfach als Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht bewertet und deshalb in vielen Ländern abgeschafft. Siehe dazu ausführlich für Deutschland: BVerfG Beschluss vom 11.1.2011. R2Dine (Diskussion) 09:21, 15. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Das Lemma lautet „Zwangssterilisation“. Es geht also darum, dass jemand gegen seinen Willen seine Fruchtbarkeit verliert. „Irgendeine“ Behandlung, bei der womöglich die Folge einer Unfruchtbarkeit vermieden werden kann, steht in diesem Artikel gar nicht zur Debatte.
Auch der oben zitierte Artikeltext bezieht sich nicht auf den Eingriff selbst, sondern nur auf dessen Folge (den endgültigen Verlust der Fruchtbarkeit): unfreiwillige Sterilisationnicht genehmigte medizinische Maßnahme. --85.16.186.162 18:24, 15. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Inflationäre Verwendung des Opferbegriffs[Quelltext bearbeiten]

Jemand, der sich schweren Herzens entschließt, in eine geschlechtsumwandelnde Operation einzuwilligen, weil er sonst nicht den Status einer Frau bzw. eines Mannes bekommt, ist wohl kaum mit jemandem gleichzusetzen, der von Vertretern der Staatsgewalt einer Zwangsbehandlung zugeführt wird. Denn die Freiheit, im „falschen Körper“ seine Fruchtbarkeit zu behalten, hat in einem westlichen Land jeder, der eine Personenstandsänderung beantragt. --CorradoX (Diskussion) 18:47, 15. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Persönliche Wertungen sind nicht Aufgabe der WP und deshalb aus den Artikeln herauszuhalten.R2Dine (Diskussion) 21:58, 15. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Eine klare Frage: Inwiefern wird jemand, der als Volljähriger seine Unterschrift unter die Einwilligungserklärung zu einer geschlechtsumwandelnden Operation setzt, „zwangssterilisiert“ im Sinne dieses Lemmas? --CorradoX (Diskussion) 08:30, 16. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Klare Antwort: Nein, es sei denn, man ließe „situative Zwänge“ aller Art als „Zwang“ gelten (wie z.B. den „Zwang“, Sachvermögen in Geld zu verwandeln, bevor man Sozialleistungen beanspruchen kann). --77.22.127.194 09:49, 16. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Stadt Essen in der NS-Zeit[Quelltext bearbeiten]

Auf der gesamten verlinkten Seite ist von Nazi-Unrecht die Rede. Um dieses geht es in erster Linie, wenn von „Zwangssterilisierungen“ die Rede ist. Der Kontext besteht darin, dass man Menschen, die aus Nazi-Sicht eigentlich in die Kategorie „lebensunwertes Leben“ fallen, „gnadenhalber“ weiterleben lässt, wenn auch als unfruchtbare Menschen.
Die wirkliche relevante Diskussion müsste sich auf die Frage konzentrieren, wie man heute mit dem Recht von Menschen umgehen soll, fruchtbar zu bleiben, und zwar auch dann, wenn sie geistig behindert sind. Die UN-Behindertenrechtskonvention gibt hierauf eine klare Antwort.
Was das Thema strafrechtliche Aufarbeitung und Entschädigung angeht, tun wir uns tatsächlich (da hat Corradox Recht) keinen Gefallen, wenn wir denjenigen, die sich zu einer geschlechtsumwandelnden Operation „genötigt“ sehen, denselben Raum einräumen wie denjenigen, die auf Veranlassung ihrer Eltern oder anderer Autoritäten ihre Fruchtbarkeit verlieren, ohne zu diesem Punkt auch nur gefragt zu werden. Das sind die eigentlichen Fälle von Zwangssterilisierungen im Jahr 2015. --85.16.177.253 08:17, 16. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Bundesrepublik[Quelltext bearbeiten]

Artikeltext: „Opfer der in der NS-Zeit vorgenommenen Zwangssterilisierungen auf der Grundlage des Erbgesundheitsgesetzes wurden in der neu gegründeten Bundesrepublik nach 1949 nicht als Opfer „typisch“ nationalsozialistischer Verfolgung betrachtet und erhielten keine Wiedergutmachungszahlungen. Denn, so die offizielle Begründung, auch unter rechtsstaatlichen Bedingungen sei Zwangssterilisierung möglich gewesen. Für „vergessene Opfer“ wurde 1990 ein „Härtefonds“ eingerichtet.“

Aber bereits seit 1980 gab es Entschädigungsmöglichkeiten, wenn auch in finanziell bescheidenem Umfang: „Erst in den 1980er Jahren änderte sich die Situation: Seit 1980 können die Zwangssterilisierten eine Einmalzahlung von 5000 DM und seit 1988 monatliche Renten (heute 291 Euro) als Härteleistung beantragen.“ GeN. --Malabon (Diskussion) 21:43, 31. Okt. 2016 (CET)Beantworten
Das könnte eingearbeitet werden. --DoktorJekyll (Diskussion) 13:04, 4. Dez. 2016 (CET)Beantworten

"einbetreiben"[Quelltext bearbeiten]

Zwangssterilisation#Weitere_Länder: "In der Volksrepublik China betrieb die Regierung Sterilisationen aus bevölkerungspolitischen Gründen zur Geburtenkontrolle ein (Ein-Kind-Politik)." - bitte bereinigen! --77.176.149.28 15:30, 14. Dez. 2017 (CET)Beantworten