Diskussion:Zweiter Kappeler Landfriede

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Regelung für den Thurgau[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel Kanton Thurgau wird gesagt, dass für den Thurgau «auf Wunsch von drei Gläubigen in einer Kirchgemeinde die katholischen Gottesdienste wieder eingeführt werden müssen». Vielleicht kann das hier auch konkretisiert werden, da bisher der Eindruck entsteht, schon ein Gläubiger reiche aus. --Griot (Diskussion) 18:23, 3. Feb. 2019 (CET)[Beantworten]