Dritter Pfennig

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Der dritte Pfennig war eine im Mittelalter unter Kaiser Sigismund[1] im Reich eingeführte Steuer, die Juden entrichten mussten.[2]

Zwischen 1442 und 1445 versuchte noch einmal Friedrich III. als Krönungsehrung den dritten Pfennig von den Juden im Reich zu erheben. Da das Unternehmen unter Friedrich III. zunächst erfolglos verlief, wurde die Erhebung der Steuer an königliche Kommissare übertragen.[3]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Zur Besteuerung der Juden durch Kaiser Sigismund vergleiche auch Dietrich Kerler: Zur Geschichte der Besteuerung der Juden durch Kaiser Sigmund und König Albrecht II. In: Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland 3 (1889), Heft 1, S. 1–13, sowie Heft 2, S. 107–129.
  2. Vgl. Eberhard Isenmann: Reichsfinanzen und Reichssteuern im 15. Jahrhundert. In: Zeitschrift für historische Forschung 7 (1980), Nr. 1, S. 1–76, hier S. 27.
  3. Vgl. Eberhard Isenmann: Reichsfinanzen und Reichssteuern im 15. Jahrhundert. In: Zeitschrift für historische Forschung 7 (1980), Nr. 1, S. 1–76, hier S. 27.