Drittes Energiepaket der EU

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Das Dritte Energiepaket der EU wurde 2009 vom Europäischen Parlament beschlossen, um die Strom- und Gasmärkte in der EU weiter zu liberalisieren und die Verbraucherrechte zu stärken. Das dritte Energiepaket enthält zwei Richtlinien und drei Verordnungen.

Ziele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eines der Hauptziele des dritten Energiepaketes ist die Trennung des Netzbetriebs von Versorgung und Erzeugung, entweder durch

  • eigentumsrechtliche Entflechtung,
  • unabhängige Netzbetreiber (ISO – Independent System Operator), oder
  • unabhängige Übertragungsnetzbetreiber (ITO – Independent Transmission Operator).

Weitere Ziele sind:

  • Stärkung von Verbraucherrechten, darunter das Recht des kostenlosen Wechsels des Gas- oder Stromanbieters innerhalb von drei Wochen
  • Bis 2020 sollen mindestens 80 Prozent aller Verbraucher mit intelligenten Stromzählern ausgestattet werden.
  • Etablierung des Rechts auf Grundversorgung mit Elektrizität und Schutz von „schutzbedürftigen Kunden“

Richtlinien und Verordnungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Alle Richtlinien und Verordnungen des dritten Energiepakets wurden am 13. Juli 2009 ausgefertigt und am 14. August 2009 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht:

Weitere Maßnahmen und Umsetzung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach Inkrafttreten der Richtlinien am 28. August 2009 hatten die Mitgliedsstaaten anderthalb Jahre Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen.

  • Bildung einer EU-Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden: dies geschah mit der Gründung von ACER, deren Dienststelle in Ljubljana im März 2011 eröffnet wurde.
  • Auftrag an die Kommission, auf Basis dieser Leitlinien verbindliche Netzkodizes zu verabschieden, z. B. für Notfall-Situationen;
  • Etablierung eines Netzes der Übertragungsnetzbetreiber für Strom (ENTSOE) und Gas (ENTSOG)
  • Verpflichtung der Übertragungsnetzbetreiber/Fernleitungsbetreiber, jedes Jahr den nationalen Regulierungsbehörden einen zehnjährigen Netzentwicklungsplan vorzulegen

In Deutschland wurde die Richtlinie mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im August 2011 umgesetzt.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Briefing zum Dritten Energiepaket (Memento vom 12. Januar 2013 im Internet Archive) auf der Website der Wirtschaftskanzlei Linklaters

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung (EG) Nr. 713/2009 vom 13. Juli 2009 zur Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (PDF). In: Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 211 vom 14. August 2009, S. 1–14.
  2. Verordnung (EG) Nr. 714/2009 vom 13. Juli 2009 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 (PDF). In: Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 211 vom 14. August 2009, S. 14–35.
  3. Verordnung (EG) Nr. 715/2009 vom 13. Juli 2009 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1775/2005 (PDF). In: Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 211 vom 14. August 2009, S. 36–54.
  4. Richtlinie 2009/72/EG vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG (PDF). In: Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 211 vom 14. August 2009, S. 55–93.
  5. Richtlinie 2009/73/EG vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/55/EG (PDF). In: Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 211 vom 14. August 2009, S. 94–136.