Eduard von Faber

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Eduard von Faber

Eduard Caspar von Faber (* 30. Dezember 1822 in Altenstadt bei Geislingen; † 18. Januar 1907 in Stuttgart) war Justizminister und Mitglied des Geheimen Rats im Königreich Württemberg.

Abstammung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Faber kam als Sohn des evangelischen Dekans und späteren Prälaten Karl August von Faber zur Welt. Die Mutter Charlotte war die Tochter des Kanzleirats Haug aus Stuttgart. Faber hatte zwei ältere Schwestern und zwei jüngere Brüder.

Werdegang[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Faber besuchte das Stuttgarter Gymnasium und war ein Klassenkamerad des Kronprinzen Karl, zu dessen Kreis von Erziehungs- und Studiengenossen er gehörte. An der Universität Tübingen studierte Faber zunächst drei Semester Philosophie und Theologie, ehe er, seiner Neigung entsprechend, zum Studium der Rechtswissenschaft wechselte. Während seines Studiums wurde er 1840 Mitglied der burschenschaftlichen Patrioten- und Nordland Tübingen. Er trat nach Studium und Promotion[1] in den württembergischen Justizdienst. Von 1857 bis 1865 war er vortragender Rat im Justizministerium. Bei den Verhandlungen des Deutschen Juristentags hielt Faber mehrere richtungsweisende Vorträge. 1861 und 1863 verfasste Faber Entwürfe eines württembergischen Gerichtsverfassungsgesetzes. Am 13. August 1865 kam die von Faber vorbereitete württembergische Handelsgerichtsordnung heraus. Am 26. Juli 1870 wurde Faber zum wirklichen Geheimen Rat ernannt. Seit 1874 gehörte er der evangelischen Landessynode an.

Justizminister[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 21. Dezember 1878 übernahm Faber die Leitung des Departements der Justiz in der Regierung Mittnacht. Am 15. Juni 1883 erfolgte die Ernennung zum Staatsminister der Justiz. Zu seinen wichtigsten Tätigkeiten als Minister gehörten die Angleichung der württembergischen Justiz an die Reichsgesetze, die Mitarbeit am Bürgerlichen Gesetzbuch sowie die Weichenstellung für die Vorarbeiten für das Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Einen besonderen Schwerpunkt legte Faber auf die Weiterentwicklung des Strafvollzugs sowie des Gefängniswesens.

Im Herbst 1896 trat Faber nach fast 18 Jahren an der Spitze des Departements der Justiz, bedingt durch eine zunehmende Sehschwäche, vom Amt zurück.

Familie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Faber heiratete 1854 Emma Charlotte Sophie geborene Ergenzinger (* 1832), die Tochter des Hofkammerpräsidenten Ludwig Eduard von Ergenzinger († 1877). Aus der Ehe gingen drei Kinder hervor.

Ehrungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Veröffentlichungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Zusammen mit A. Schloßberger: Die Vorarbeiten zum Württembergischen Land-Rechte vom 1. Juni 1610. Verlag Weise, Stuttgart 1859

Anmerkungen und Belege[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Aus den in der Literaturliste genannten Schriften geht nicht eindeutig hervor, wann die Promotion erfolgte. Sein Name wird jedoch mit Doktortitel angegeben.
  2. Hof- und Staatshandbuch des Königreichs Württemberg 1901, Seite 76
  3. Hof- und Staatshandbuch des Königreichs Württemberg 1894, Seite 29

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Schwäbische Kronik, Nr. 30, 18. Januar 1907, S. 5
  • Eberhard von Georgii-Georgenau: Biographisch-Genealogische Blätter aus und über Schwaben. Verlag Emil Müller, Stuttgart 1878, S. 194
  • Helge Dvorak: Biographisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft. Band I: Politiker. Teilband 2: F–H. Winter, Heidelberg 1999, ISBN 3-8253-0809-X, S. 1–2.