Ehrennadel des Landes Schleswig-Holstein

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Die Ehrennadel des Landes Schleswig-Holstein ist eine Auszeichnung, die vom deutschen Land Schleswig-Holstein verliehen wird.

Zweck[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Ehrennadel wurde 1982 vom schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten gestiftet, um damit Bürger auszuzeichnen, die sich „durch langjährige ehrenamtliche Tätigkeit zum Wohle der Allgemeinheit verdient gemacht haben“.

Vergabekriterien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Voraussetzung für eine Auszeichnung ist eine mindestens zwölfjährige, aktive ehrenamtliche Tätigkeit. Vorschläge für die Verleihung können von den Mitgliedern der Landesregierung von Schleswig-Holstein gemacht werden. Vorgeschlagene müssen ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben oder, bei Wohnsitz außerhalb des Landes, ihre ehrenamtliche Tätigkeit in Schleswig-Holstein ausgeübt haben.

Ehrenamtliche Tätigkeiten im kommunalen Bereich sollen mit der Freiherr-vom-Stein-Medaille ausgezeichnet werden, ehrenamtliche Tätigkeiten im sportlichen Bereich mit der Sportplakette des Landes Schleswig-Holstein, und hervorragende Verdienste um die Heimat durch die Verleihung der Schleswig-Holstein-Medaille.

Wenn eine ehrenamtliche Tätigkeit bereits mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet wurde, soll dafür keine zusätzliche Auszeichnung mit der Ehrennadel erfolgen.

Verleihung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Ehrennadel wird durch den Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein verliehen. Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt.

Aussehen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Ehrennadel des Landes Schleswig-Holstein ist 15 mm groß und aus Silber. Sie zeigt das Wappen des Landes Schleswig-Holstein.

Seit 2004 gibt es neben der Ehrennadel eine Bandschnalle, mit der es Uniformträgern ermöglicht wird, die Ehrennadel entsprechend zu tragen.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]