Eichelhain

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Eichelhain
Koordinaten: 50° 34′ N, 9° 17′ OKoordinaten: 50° 34′ 8″ N, 9° 16′ 41″ O
Höhe: 515 (505–556) m ü. NHN
Fläche: 9,09 km²[1]
Einwohner: 233 (Dez. 2011)[2]
Bevölkerungsdichte: 26 Einwohner/km²
Eingemeindung: 31. Dezember 1971
Postleitzahl: 36369
Vorwahl: 06643

Eichelhain ist ein Ortsteil der Gemeinde Lautertal im mittelhessischen Vogelsbergkreis.

Geographie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Geographische Lage

Eichelhain ist innerhalb der Gemeinde Lautertal der südlichste Ortsteil. Über einen Wanderweg am Oberwald besteht eine direkte Verbindung zu den höchsten Bergen des Vulkans Vogelsberg, dem Hoherodskopf und dem Taufstein.

Ausdehnung der Gemarkung

Der eigentliche Ort Eichelhain liegt im Norden der Gemarkung. Diese reicht nach Süden bis nach Herbstein. Große Teile der Gemarkung sind FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union) der Natura 2000-Verordnung des Landes Hessen.[3] Diese Gebiete sollen in ein Biotop-Netz der Europäischen Union einfließen, in dem die Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt und der unterschiedlichsten Lebensräume europaweit geschützt werden sollen.

Klima

Das Klima Eichelhains ist durch seine Lage im Tal des Eisenbach den Winden und Steigungsregen des Vogelsbergs ausgesetzt. Im Winter sind zwei Monate Schnee keine Seltenheit. Seltene Pflanzen und Blumen, darunter einige alpine Arten gedeihen hier dank des rauen Klimas.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ehemaliges Schulgebäude in Eichelhain

Ortsgeschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eichelhain geht wahrscheinlich auf eine zwischen dem 9. und 13. Jahrhundert gegründete Rodungssiedlung zurück. Der Name ist nicht von dem Baum Eiche abgeleitet, sondern geht auf den vierten Fuldaer Abt Eigil zurück.

Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung des Orts erfolgte am 1. Mai 1483 unter dem Namen Henne Uchelnheyner.[1] Der Besitz wechselte von der Abtei Fulda über die Herren von Eisenbach auf Schloss Eisenbach zu den Freiherren Riedesel. 1806 kam Eichelhain an das Großherzogtum Hessen.

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Eichelhain:

„Eichelhain (L. Bez. Lauterbach) evangel. Filialdorf; liegt im Vogelsberg, 3 St. von Lauterbach und gehört dem Freiherrn von Riedesel, hat 55 Häuser und 335 Einw., die bis auf 5 Kath. evangelisch sind. Ferner hat der Ort 2 Mahl- und 2 Oelmühlen. Ein Hagelschlag, der die Gemarkung am 28. Juni 1829 betraf, hat alle Felderzeugnisse total vernichtet.“[4]

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde zum 31. Dezember 1971 die Gemeinde Lautertal durch den Zusammenschluss der bisherigen Gemeinden Eichelhain, Eichenrod, Engelrod, Hörgenau und Meiches neu gebildet. Am 1. Februar 1972 kamen Dirlammen und Hopfmannsfeld hinzu.[5]

Am 1. Februar 1980 wurde der Name des Gemeinde amtlich in Lautertal (Vogelsberg) geändert.[5]

Verwaltungsgeschichte im Überblick[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Eichelhain angehört(e):[1][6][7]

Gerichtszugehörigkeit seit 1803[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Oberhessen (ab 1815 Provinz Oberhessen) wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Eichelhain ab 1806 das „Patrimonialgericht der Freiherren Riedesel zu Eisenbach“ in Engelrod zuständig.

Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übertragen. Dafür wurde das standesherrliche „Landgericht Lauterbach“ geschaffen, das jetzt für Eichelhain zuständig war. Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[15] Im Zuge der 1853 durchgeführten Neuordnung der Gerichtsbezirke in der Provinz Oberhessen sollte der Sitz des Landgerichts von Altenschlirf nach Herbstein verlegt werden und dabei dessen Sprengel um die bis dahin zum Landgerichtsbezirk Lauterbach gehörigen Orte Dirlammen, Eichelhain, Eichenrod, Engelrod, Hörgenau, Hopfmannsfeld und Lanzenhain erweitert werden;[16] dies geschah jedoch beides erst mit Wirkung zum 1. September 1854.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Herbstein“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[17]

Am 1. Juli 1957 verlor das Amtsgericht Herbstein seine Selbständigkeit und wurde endgültig – nachdem es dies schon zu Ende des Zweiten Weltkrieges war[18] – zur Zweigstelle des Amtsgerichts Lauterbach.[19] Am 1. Juli 1968 wurde auch diese Zweigstelle aufgehoben.[20] Am 1. Januar 2005 wurde das Amtsgericht Lauterbach als Vollgericht aufgehoben[21] und zur Zweigstelle des Amtsgerichts Alsfeld.[22] Zum 1. Januar 2012 wurde auch diese Zweigstelle geschlossen.[23]

Bevölkerung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einwohnerstruktur 2011[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Eichelhain 228 Einwohner. Darunter waren 3 (1,3 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 30 Einwohner unter 18 Jahren, 84 zwischen 18 und 49, 60 zwischen 50 und 64 und 54 Einwohner waren älter.[24] Die Einwohner lebten in 102 Haushalten. Davon waren 27 Singlehaushalte, 39 Paare ohne Kinder und 30 Paare mit Kindern, sowie 6 Alleinerziehende und keine Wohngemeinschaften. In 27 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 60 Haushaltungen lebten keine Senioren.[24]

Einwohnerentwicklung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

• 1806: 258 Einwohner, 45 Häuser[11]
• 1829: 335 Einwohner, 55 Häuser[4]
• 1867: 337 Einwohner, 57 bewohnte Gebäude[25]
• 1875: 325 Einwohner, 56 bewohnte Gebäude[26]
Eichelhain: Einwohnerzahlen von 1800 bis 2011
Jahr  Einwohner
1800
  
296
1806
  
258
1829
  
335
1834
  
336
1840
  
354
1846
  
391
1852
  
361
1858
  
365
1864
  
358
1871
  
321
1875
  
325
1885
  
293
1895
  
252
1905
  
281
1910
  
261
1925
  
268
1939
  
268
1946
  
356
1950
  
330
1956
  
307
1961
  
304
1967
  
299
1970
  
281
1980
  
?
1990
  
?
2000
  
?
2011
  
228
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: LAGIS[1]; 1800[27]: Zensus 2011[24]

Historische Religionszugehörigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

• 1829: 330 evangelische (= 98,51 %), 5 katholische (= 1,49 %) Einwohner[4]
• 1961: 285 evangelische (= 93,75 %), 15 katholische (= 4,93 %) Einwohner[1]

Ortsbeirat[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Ortsbeirat Eichelhains[28] hat fünf Mitglieder. Ortsvorsteher ist Lukas Volp(Stand Juni 2022).

Kulturdenkmäler[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe Liste der Kulturdenkmäler in Eichelhain.

Anmerkungen und Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anmerkungen

  1. Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.
  2. Infolge der Rheinbundakte.
  3. Trennung zwischen Justiz (Landgericht Lauterbach) und Verwaltung.
  4. Der Norddeutsche Bund war der erste deutsche Bundesstaat unter der Führung Preußens. Er war die geschichtliche Vorstufe des Deutschen Reichs. Infolge des Deutschen Krieges wurde die Provinz Oberhessen dort zwangsweise Mitglied.
  5. Im Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Oberhessen aufgelöst.
  6. Infolge des Zweiten Weltkriegs.

Einzelnachweise

  1. a b c d e Eichelhain, Vogelsbergkreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 5. April 2020). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. Ortsteil-Profil Eichelhain. (PDF; 635 kB) Gemeinde Lautertal (Vogelsberg), abgerufen am 10. Dezember 2017.
  3. Natura 2000-Verordnung nach §32 Abs. 1 Hessisches Naturschutzgesetz (Memento vom 30. Januar 2009 im Internet Archive)
  4. a b c Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S. 58 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  5. a b Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart / Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 367, 368 und 386.
  6. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  7. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 12 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  8. Die Zugehörigkeit des Gerichts Engelrod anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: Hessen-Marburg 1567–1604., Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt 1604–1638. und Hessen-Darmstadt 1567–1866.
  9. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 13 ff., § 24 Punkt d) XI. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  10. Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 9 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  11. a b Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1806. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1806, S. 280 ff. (Online in der HathiTrust digital library).
  12. Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 426 (online bei Google Books).
  13. Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S. 158 ff. (online bei Google Books).
  14. Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr. 8, S. 121 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2 MB]).
  15. Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr. 40, S. 237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 42,9 MB]).
  16. Bekanntmachung vom 15. April 1853, betreffend:
    1) die Aufhebung der Landgerichte Großkarben und Rödelheim, und die Errichtung neuer Landgerichte zu Darmstadt, Waldmichelbach, Vilbel und Altenstadt, ferner die Verlegung des Landgerichtssitzes von Altenschlirf nach Herbstein;
    2) die künftige Zusammensetzung der Stadt- und Landgerichts-Bezirke in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen. (Hess. Reg.Bl. S. 221–230)
  17. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  18. Verfügung des Oberlandesgerichtspräsidenten in Darmstadt vom 29. Juni 1943 — 3200 — Betrifft: Errichtung der Zweigstellen Herbstein des Amtsgerichts Lauterbach und der Zweigstelle Altenstadt des Amtsgerichts Ortenberg
  19. Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsorganisation (§2) vom 6. März 1957. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1957 Nr. 5, S. 16 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]).
  20. Gerichtsorganisation (Aufhebung der Zweigstelle Herbstein des Amtsgerichts Lauterbach und der Zweigstelle Ulrichstein des Amtsgerichts Schotten) (Punkt 755) vom 11. Juni 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1968 Nr. 27, S. 1010 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 2,8 MB]).
  21. Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (GVBl. I S. 507–508) vom 20. Dezember 2004. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2004 Nr. 24, S. 507–508 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,4 MB]).
  22. Vierte Verordnung zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen. Art. 1 §4 Abs. 1 (GVBl. I S. 552) vom 29. Dezember 2004. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2004 Nr. 25, S. 552 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,2 MB]).
  23. Fünfte Verordnung zur Änderung der Gerichtlichen Zuständigkeitsverordnung Justiz. (Artikel 1, Abs. 2. aa)) vom 9. Dezember 2010. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2010 Nr. 25, S. 709 f. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 148 kB]). Bezieht sich auf die Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten im Bereich des Ministeriums der Justiz (Gerichtliche Zuständigkeitsverordnung Justiz) (GVBl. II 210-98) vom 26. Oktober 2008. In: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2008 Nr. 17, S. 822 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 116 kB]).
  24. a b c Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,1 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 38 und 78, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. Oktober 2020;.
  25. Wohnplätze 1867. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC 162730484, S. 120 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  26. Wohnplätze 1875. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 15. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC 162730484, S. 17 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  27. Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1800. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1800, S. 231 ff. (Online in der HathiTrust digital library).
  28. Ortsbeirat Eichelhain

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Eichelhain – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien