Einsatzverhalten (Polizei)

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Das polizeiliche Einsatzverhalten (Abk. PE) bezeichnet das praktische Handeln von Polizeivollzugsbeamten. Das Thema ist insbesondere relevant bei der Abarbeitung von Polizeieinsätzen (z. B. Vollzug von Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf die Anwendung unmittelbaren Zwanges und polizeilicher Taktiken). PE ist die Ausbildung für diese Anwendung. Die Ausbildung wird in der Polizeiausbildung als Einsatzausbildung oder auch im Rahmen der Fortbildung gelehrt. Grundlage ist unter anderem der Leitfaden 371 (Eigensicherung -nfD-).

Bedeutung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Polizeiliches Einsatzverhalten dient der erfolgreichen und professionellen Durchsetzung von Maßnahmen und ähnlichen Tätigkeiten, dem Schutz Unbeteiligter und dem Eigenschutz (Eigensicherung). Die Ausübung der Staatsgewalt durch Polizeibeamte unterliegt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und einer Vielzahl von Regeln. Oberstes Ziel der polizeilichen Ausbildung ist es, den Beamten ein hohes Verantwortungsbewusstsein anzueignen, um auch in extremen Situationen Entscheidungen zu treffen, die auch im Nachhinein als angemessen und richtig bewertet werden können.

Inhalte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Theorie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Praxis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Geiselnahme (Übung)
Verbringen einer Person aus einem KFZ unter Anwendung von Unmittelbarem Zwang (PE-Ausbildung beim PP München)
Befehlsausgabe

(Auswahl)

Die Aus- und Fortbildung hierzu wird von erfahrenen Spezialisten in Kleingruppen, in Zug- bzw. Abteilungsstärke oder in Großübungen durchgeführt. Dabei werden u. a. praxisnahe Szenarien dargestellt, die von den Einsatzkräften schulmäßig und rechtsfehlerfrei bewältigt werden müssen. Die Praxisnähe wird durch Stressversetzung, reale Übungsumfelder (Wohnungen, Häuser, Schreie), reale Situationen, reale Einsatzmittel (Fahrzeuge, Funk, z. T. scharfe Waffen etc.) und Darsteller erzeugt. Manche Polizeien videografieren die Szenarien, damit sie bei Übungsende gemeinsam angesehen und diskutiert werden können.

Die Übungen müssen regelmäßig erfolgen, damit diese automatisiert verlaufen. Ziel ist die Standardisierung des Verhaltens der Polizeivollzugsbeamten in Gefahrensituationen.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]