Erbregister

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Erbregister, auch als ervenregister belegt, gab es laut Deutschem Rechtswörterbuch seit dem 15. Jahrhundert.[1]

Es handelt sich um Verzeichnisse der erblichen Abgaben und Leistungen eines Amtes, dessen Rechte und Einnahmen. Die Verzeichnisse erfassten die Namen und Anzahl der Grundbesitzer, die Größe ihrer Besitzungen und die Abhängigkeitsverhältnisse. Darin war ferner festgehalten, wie viele Dörfer zum jeweiligen Amt gehörten und wie viele Ackerhöfe, Kothhöfe, bebaute, wüste und unbebaute Äcker zehntfrei waren oder nicht sowie die Höhe der Zinsabgaben.[2][3]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Erbregister. In: Preußische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 3, Heft 1 (bearbeitet von Eberhard von Künßberg). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1935 (adw.uni-heidelberg.de).
  2. hahausen-harz.de
  3. immenro.de (Memento des Originals vom 4. März 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.immenro.de