Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten

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Die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten sind die journalisch-ethischen Regeln des Schweizer Presserates.[1] Sie werden durch die Richtlinien ergänzt.[2]

Die Erklärung wurde im Dezember 1999 verabschiedet und 2008 revidiert.

Die Präambel beginnt mit dem Satz: „Das Recht auf Information, auf freie Meinungsäusserung und auf Kritik ist ein grundlegendes Menschenrecht.“

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten
  2. Richtlinien zur «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten»