Ernst Ankermann

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Ernst Bruno Wilhelm Ankermann (* 13. Oktober 1928 in Korschen; † 5. Februar 2021 in Kiel)[1] war ein deutscher Jurist und Richter am Bundesgerichtshof.

Werdegang[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Während seines Studiums wurde er im Göttinger Wingolf aktiv.[2] Vom 19. Dezember 1974 bis 31. Dezember 1990 war er Richter am Bundesgerichtshof und Beisitzer im VI. Zivilsenat.

Wirken und Werke[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ankermann war Mitarbeiter an einem Kommentar zur Zivilprozessordnung und der Entscheidungssammlung Arzthaftpflicht-Rechtsprechung.[3] 2004 erschien sein Buch Sterben zulassen – Selbstbestimmung und ärztliche Hilfe am Ende des Lebens, in dem er sich unter anderen mit den Themen Behandlungsverzicht und Behandlungsabbruch, Reanimation, Wachkoma, Demenz, Hirntod und Patientenverfügung befasste.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Traueranzeigen von Ernst Bruno Wilhelm Ankermann | trauer-anzeigen.de. Abgerufen am 20. Februar 2021 (deutsch).
  2. Mitgliederverzeichnis des Göttinger Wingolf. Göttingen 1957. S. 9.
  3. Autoreninformation des Ernst-Reinhardt-Verlages@1@2Vorlage:Toter Link/www.reinhardt-verlag.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Dezember 2023. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.