Ernst Durchholz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ernst Durchholz (* 18. März 1908 in Aschaffenburg; † nach 1948) war ein deutscher Jurist, u. a. Verteidiger während der Nürnberger Prozesse.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ernst Durchholz studierte an der Universität München Rechtswissenschaften. Zum 1. Mai 1933 trat er der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 1.924.737).[1] Er wurde nach dem Krieg mit der Kategorie 5 „Entlastet“ entnazifiziert. Nach dem Krieg war er Staatsanwalt in Nürnberg.[2]

Im Prozess Rasse- und Siedlungshauptamt der SS (Fall 8 der Nachfolgeprozesse; USA gegen Ulrich Greifelt et al.), welcher von Ende Oktober 1947 bis Mitte März 1948 dauerte, war er Verteidiger von Herbert Hübner.[2] Hübner wurde in allen drei Anklagepunkten für schuldig befunden und zu 15 Jahren verurteilt. 1951 wurde er aber entlassen.

Im Einsatzgruppen-Prozess (Fall 9 der Nachfolgeprozesse; USA gegen Otto Ohlendorf et al.), welcher von Mitte August 1947 bis Ende Juli 1948 dauerte, war er Verteidiger von Erwin Schulz.[3] Schulz wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt und 1954 entlassen.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/7071227
  2. a b Germany (Territory under Allied occupation, 1945-1955 : U. S. Zone) Office of Military Government Office, Chief of Counsel for War Crimes: Final Report to the Secretary of the Army on Nuernberg War Crimes Trials Under Control Council Law No. 10. U.S. Government Printing Office, 1950, ISBN 978-0-598-91560-3, S. 326.
  3. Germany (Territory under Allied occupation, 1945-1955 : U. S. Zone) Office of Military Government Office, Chief of Counsel for War Crimes: Final Report to the Secretary of the Army on Nuernberg War Crimes Trials Under Control Council Law No. 10. U.S. Government Printing Office, 1950, ISBN 978-0-598-91560-3, S. 331.