FFH-Gebiet Gammellunder See

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FFH-Gebiet Gammellunder See
Gammellunder See

Gammellunder See

Lage Schleswig-Holstein, Deutschland
Fläche 36 ha
Kennung 1422-303
WDPA-ID 555517818
Natura-2000-ID DE1422303
FFH-Gebiet 36 ha
Geographische Lage 54° 34′ N, 9° 27′ OKoordinaten: 54° 33′ 51″ N, 9° 26′ 58″ O
FFH-Gebiet Gammellunder See (Schleswig-Holstein)
FFH-Gebiet Gammellunder See (Schleswig-Holstein)
Meereshöhe von 16 m bis 18 m
Einrichtungsdatum Mai 2004
Verwaltung Ministerium f. Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur u. Digitalisierung d. Landes SH
Rechtsgrundlage § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG
Besonderheiten Eutropher See mit naturnaher Uferzone
f6
Diagramm 1

Das FFH-Gebiet Gammellunder See ist ein NATURA 2000 Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Schleswig-Flensburg in den Gemeinden Jübek, Bollingstedt und Lürschau am Nordrand des Jübeker Ortsteils Friedrichsau im Dreieck der Kreisstraße K40, der Landesstraße L28 und der Bundesautobahn A7. Das FFH-Gebiet liegt in der Landschaft Schleswiger Vorgeest.[1][2] Es hat eine Fläche von 36 ha und besteht zu 90 % aus Wasserfläche, siehe Diagramm 1. Die größte Ausdehnung liegt in nordwestlicher Richtung und beträgt ca. 800 m. Der höchste Punkt mit 18 m liegt an der Südspitze[3], der niedrigste bei einem mittleren Seewasserspiegel von 16 m.

Badestelle am Gammellunder See

FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen für dieses FFH-Gebiet wurde im Mai 2004 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Das FFH-Gebiet beherbergt zugleich eine Reihe von gesetzlich geschützten Biotopen.[4] Am Westrand befinden sich am Ende des Moorwegs drei künstlich angelegte Kleingewässer in einem Anmoor und am Südrand am Ende des Seewegs ist eine Badestelle mit Liegewiese, Schutzhütte und Parkmöglichkeit.[5] Der Seeweg ist ein Wirtschaftsweg, der entlang des Westufers des Sees verläuft. Am See gibt es keinerlei Hinweise auf den Status als NATURA 2000-Gebiet. Das Wassereinzugsgebiet des Gammellunder Sees[6] liegt östlich bis in das FFH-Gebiet Idstedtweger Geestlandschaft.[7] Der See gehört zur Flussgebietseinheit Eider und entleert sich nach Westen über das Fließgewässer Jübek[8], Treene und Eider schließlich in die Nordsee. Die Betreuung dieses FFH-Gebietes nach § 20 LNatSchG wurde im Jahre 2012 durch das LLUR mit dem Förderverein Mittlere Treene e.V. für drei Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung für weitere sechs Jahre vereinbart.[9] Allerdings ist in der aktuellen Betreuerliste des LLUR vom Dezember 2019 das FFH-Febiet „Gammelunder See“ nicht mehr aufgeführt.[10]

FFH-Erhaltungsgegenstand[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diagramm 2

Als einziger Lebensraumtyp nach Anhang I FFH-Richtlinie wurde der EU-Umweltbehörde laut aktuellem Standard-Datenbogen im März 2012 gemeldet, siehe Diagramm 2:[11]

Der Erhaltungsgegenstand wurde in der Gesamtbewertung mit der Note B (guter Wert) beurteilt.[13] Die Flächenangabe entstammt der 1. Folgekartierung von 2010.[14]

FFH-Erhaltungsziele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Als Lebensraumtyp von Bedeutung wurde von den gemeldeten FFH-Erhaltungsgegenständen und Arten folgende als FFH-Erhaltungsziele erklärt:[15]

FFH-Analyse und Bewertung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Angelsportler am Gammellunder See
Abgeerntetes Maisfeld

Das Kapitel Analyse und Bewertung beschäftigt sich unter anderem mit der Hydrologie und den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes. Das FFH-Gebiet ist zu 100 % in privater Hand. Der See wird vom Angelsportverein ASV Schleswig von 1932 e.V. ganzflächig genutzt. Der Verein verpflichtete sich in einer freiwilligen Vereinbarung zu einer möglichst schonenden Nutzung des Gewässers.[16] Für den See wurde zwischen dem Landessportfischerverband Schleswig-Holstein e. V. und dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein eine freiwillige Vereinbarung über das Verhalten in NATURA 2000-Gebieten geschlossen.[17] Im Rahmen des Gebietsmanagements wurden die bestehenden Nutzungen in einer Karte festgehalten.[18] Sie gilt als Grundlage für die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes im FFH-Gebiet.[19] Das Gebiet ist umgeben von intensiv bewirtschafteten Äckern und Grünland. Dieses reicht teilweise bis an das Seeufer heran. Die bereits nach 50 cm eintretende Trübung des Wassers deutet auf eine starke Eutrophierung hin. Überdüngung von Stillgewässern führt zu verstärkter Produktion von Biomasse und schließlich zur Verlandung. Dem kann man durch Anlage von extensiv genutzten Randstreifen um den See begegnen. Dies bedeutet Nutzungsverzicht, kostet somit Geld und setzt das Einverständnis der Eigentümer der Flächen voraus. Ohne finanzielle Zuschüsse der öffentlichen Hand wird dies nicht geschehen. Nährstoffeinträge durch Winderosion sind schwerer zu vermeiden. Dies wäre nur durch Aufforstung oder Anlage zusätzlicher Knicks zu erlangen.

FFH-Maßnahmenkatalog[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aus der Analyse und Bewertung wurde ein Maßnahmenkatalog[20] und eine Maßnahmenkarte[21] erarbeitet. Am Nordufer soll ein Weidengebüsch-Saum mit anschließendem breiten Streifen extensiver Nutzung angelegt werden. Am Ost- und Südrand soll ein Verlandungszonengürtel mit extensiver Beweidung entstehen. Am Westufer soll der bestehende Wald sich zu einem Bruchwald entwickeln, dem ein Schilfstreifen vorgelagert ist. Der größte Zufluss Rubek soll kurz vor dem Eintritt in den See ein Klärbecken durchlaufen, um Nährstoffe heraus zu filtern.

FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Schleswig-Holstein wird alle sechs Jahre stichprobenartig die Umsetzung der Maßnahmen überprüft. Die Erstkartierung des FFH-Gebietes wurde im Jahre 2005 durchgeführt. Eine Folgekartierung der Lebensraum- und Biotoptypen fand in den Jahren 2007 bis 2012 statt. Im Jahre 2011 wurde hierüber ein erster Monitoringbericht[22], sowie eine Biotop-[23] und eine Lebensraumtypenkarte[14] erstellt. In dem Zeitraum von 2005 bis 2010 hat sich der Anteil der Ackerfläche zu Ungunsten der ökologisch günstigeren Grünflächen mehr als verdreifacht.[24] Die neuen Flächen wurden vorwiegend für den Maisanbau zur Versorgung der steigenden Anzahl von Biogasanlagen im Raum Schleswig genutzt. Im Jahre 2015 beauftragte das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein das biota - Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH mit dem Monitoring mehrerer Schleswig-Holsteinischer Seen zur Lage der Makrophyten und des Phytobenthos in Bezug auf die Beurteilung gemäß Wasserrahmen- und FFH-Richtlinie; darunter auch den Gammellunder See.[25] Im Wesentlichen wurden die Ergebnisse der beiden Vorkartierungen bestätigt. Allerdings hat sich nach Ansicht des Aufragsnehmers im Vergleich zur Zweitkartierung 2009 sowohl die Wasserqualität gemäß Wasserrahmenrichtlinie von mäßig auf unbefriedigend, als auch der Erhaltungszustand des einzigen FFH-Lebensraumtyps von B (gut) auf C (mittel bis schlecht) verschlechtert. Von den im Maßnahmenkatalog des Managementplanes enthaltenen Maßnahmen sind bis September 2020 keine sichtbar umgesetzt. Von einer Verringerung der intensiven Nutzung in den dafür vorgesehenen Flächen ist wenig zu erkennen und ein Sedimentationsbecken für die Rubek ist ebenfalls nicht gebaut worden.[26]

Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt.[27] Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen.[28] Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie.[29] Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel.[30] Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.[31] Hierzu wurden von der Generalanwältin des EuGH am 20. April 2023 die Schlussanträge gestellt.[32] Ein Urteil ist noch nicht erfolgt (Stand August 2023).

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: FFH-Gebiet Gammellunder See – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Naturraum des FFH-Gebietes Gammellunder See. In: Geodienste BfN. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 8. Dezember 2021.
  2. Landschaftssteckbrief 69700 Schleswiger Vorgeest. In: Schutzwürdige Landschaften. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 1. März 2012, abgerufen am 8. Dezember 2021.
  3. Höchster Punkt im FFH-Gebiet Gammellunder See. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 8. Dezember 2021.
  4. Biotope am Gammellunder See. In: Biotopkartierung Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 9. Dezember 2021.@1@2Vorlage:Toter Link/zebis.landsh.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  5. Badestelle am Gammellunder See. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 8. Dezember 2021.
  6. Einzugsgebiet Gammellunder See. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 8. Oktober 2020.
  7. Seen Schleswig-Holstein. Gammellunder See. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 7. Oktober 2020.
  8. Jübek (Fließgewässer). In: BfG Web Viewer. Wasserblick, 2016, abgerufen am 8. Oktober 2020.
  9. LLUR überträgt die ehrenamtliche Betreuung für Teilbereiche des NATURA-2000-Gebietes "Treene, Bollingstedter Au bis Friedrichstadt". In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), 4. April 2012, abgerufen am 2. Dezember 2020: „Der Bereich südlich von Tüdal bis südlich von Hollingstedt sowie die FFH-Gebiete "Gammellunder See", "Wald Rumbrand" und "Idstedter Geestlandschaft" werden künftig vom Förderverein Mittlere Treene e.V. betreut“
  10. Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holsteingem. § 20 LNatSchG. 1.34 Naturschutzverein Obere Treenelandschaft e.V. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Dezember 2019, S. 8, abgerufen am 2. Dezember 2020.
  11. STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG). vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG). (PDF; 43 kB) DE1422303 Amtsblatt der Europäischen Union DE L 198/41 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, März 2012, S. 3, abgerufen am 7. Oktober 2020.
  12. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut- oder Froschbiss-Gesellschaften. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 35–37, abgerufen am 7. Oktober 2020.
  13. Leseanleitung für Standard-Datenbögen der Gebiete nach der FFH-Richtlinie (92/ 43/ EWG) und der Vogelschutzrichtlinie (2009/ 147/ EG) gemäß des Durchführungsbeschlusses der Kommission über den Datenbogen für die Übermittlung von Informationen zu Natura-2000-Gebieten (2011/ 484/ EU). (PDF) Gesamtbeurteilung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 7. Oktober 2020.
  14. a b FFH-Folgemonitoring Berichtsperiode 2007–2012. (PDF; 1258 kB) 1422-303 Gammellunder See - Karte Lebensraumtypen -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 7. Juli 2011, abgerufen am 7. Oktober 2020.
  15. Anlage 3: Gebietsspezifische Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet Gammellunder See. (PDF; 33 kB) In: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe 2006, S. 883. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 2006, abgerufen am 7. Oktober 2020.
  16. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1422-303 „Gammellunder See“. (PDF; 27 kB) Anlage 8 - Freiwillige Vereinbarung des Angelsportvereins Schleswig. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 8. Oktober 2020.
  17. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1422-303 „Gammellunder See“. (PDF) Anlage 7: Freiwillige Vereinbarung über die Natura 2000-Gebiete „Schlei (2)“ zwischen dem Landessportfischerverband Schleswig-Holstein e. V. und dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 8. Oktober 2020.
  18. Managementplan 1422-303 Gammellunder See. (PDF; 423 kB) Karte 1: Bestehende Nutzungen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 30. November 2011, abgerufen am 7. Oktober 2020.
  19. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) § 33 Allgemeine Schutzvorschriften. In: Gesetze im Internet. Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz, 29. Juli 2009, abgerufen am 7. Oktober 2020.
  20. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1422-303 „Gammellunder See“. (PDF; 170 kB) 6. Maßnahmenkatalog. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, S. 11–15, abgerufen am 7. Oktober 2020.
  21. Managementplan 1422-303 Gammellunder See. (PDF; 426 kB) Karte 2 Maßnahmen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 30. November 2011, abgerufen am 7. Oktober 2020.
  22. Folgekartierung/Monitoring Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenzgebieten in Schleswig-Holstein 2007–2012 Textbeitrag zum FFH-Gebiet Gammellunder See (1422-303). (PDF; 65 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 20. Februar 2011, S. 1–12, abgerufen am 8. Oktober 2020.
  23. FFH-Folgemonitoring Berichtsperiode 2007 – 2012 1422-303 Gammellunder See Karte - Biotoptypen -. (PDF; 1296 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 7. Juli 2011, abgerufen am 8. Oktober 2020.
  24. Folgekartierung/Monitoring Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenzgebieten in Schleswig-Holstein 2007–2012 Textbeitrag zum FFH-Gebiet Gammellunder See (1422-303). (PDF; 65 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Planungsbüro Mordhorst Bretschneider GmbH, 22. Februar 2011, S. 4, abgerufen am 8. Oktober 2020.
  25. Monitoring der Qualitätskomponente Makrophyten/Phytobenthos für WRRL und FFH-RL in schleswigholsteinischen Seen 2015 Los 4 (Bornhöveder See, Dobersdorfer See, Gammellunder See, Itzstedter See, Postsee, Schmalensee). (PDF) 3.3 Gammellunder See. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 30. März 2016, S. 41–52, abgerufen am 8. Oktober 2020.
  26. Mündungsbereich der Rubek in den Gammellunder See. In: DigitalerAtlasNord. LVermGeo-SH, abgerufen am 8. Dezember 2021.
  27. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
  28. Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
  29. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
  30. Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
  31. Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.
  32. Tamara Capeta: Rechtssache C‑116/22 Europäische Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland. SCHLUSSANTRÄGE DER GENERALANWÄLTIN TAMARA ĆAPETA. In: InfoCuria Rechtsprechung. Europäischer Gerichtshof, 20. April 2023, abgerufen am 13. August 2023.