FFH-Gebiet Kiel Wik / Bunkeranlage

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FFH-Gebiet Kiel Wik / Bunkeranlage
FFH-Gebiet Kiel Wik / Bunkeranlage

FFH-Gebiet Kiel Wik / Bunkeranlage

Lage Schleswig-Holstein, Deutschland
Fläche 0,16 ha
Kennung 1626-325
WDPA-ID 555517859
Natura-2000-ID DE1626325
FFH-Gebiet 0,16 ha
Geographische Lage 54° 22′ N, 10° 8′ OKoordinaten: 54° 22′ 6″ N, 10° 7′ 33″ O
FFH-Gebiet Kiel Wik / Bunkeranlage (Schleswig-Holstein)
FFH-Gebiet Kiel Wik / Bunkeranlage (Schleswig-Holstein)
Meereshöhe von 18 m bis 4 m
Einrichtungsdatum 2004–05
Verwaltung Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume d. Landes S-H
Rechtsgrundlage § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG
f6

Das FFH-Gebiet Kiel Wik / Bunkeranlage ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein in der Stadt Kiel im Wohngebiet Steenbek-Projensdorf des Stadtteils Wik am Südufer des Nord-Ostsee-Kanals (NOK).[1][2] Es liegt in der Landschaft Kiel (Landschafts-ID 112)[3]. Diese ist der Naturräumlichen Großregion 2. Ordnung Schleswig-Holsteinisches Hügelland zugeordnet.[4]

Das FFH-Gebiet besteht aus einer Bunkeranlage aus dem Zweiten Weltkrieg, in der mehrere Fledermausarten beheimatet sind. Die Bunkeranlage dient keinem anderen Verwendungszweck als der Erhaltung der dortigen Fledermauspopulation. Über drei Ein- und Ausflugsöffnungen in Richtung der Uferböschung zum NOK können die Fledermäuse jederzeit den Bunker für die Nahrungssuche verlassen. Ein weiterer Lüftungsschacht liegt auf dem Gebiet der Kleingartenanlage „Auberg E6“ vom Kleingartenverein Kiel e.V. von 1897[5] und wird von den Fledermäusen ebenfalls genutzt.

FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Karte
FFH-Gebiet Kiel Wik / Bunkeranlage
FFH-Gebiet Kiel Wik / Bunkeranlage 1971

Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im Mai 2004 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der SDB wurde zuletzt im Mai 2019 aktualisiert.[6] Der Managementplan für das FFH-Gebiet wurde im 29. Juni 2016 veröffentlicht.[7] Eine Gebietsbetreuung, wie sie für die meisten FFH-Gebiete in Schleswig-Holstein üblich ist, wurde vom LLUR nicht veranlasst. Da sich das Gebiet ausschließlich im kommunalem Besitz befindet, ist damit die Einhaltung des Verschlechterungsverbotes sichergestellt[8].

FFH-Erhaltungsgegenstand[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Laut Standard-Datenbogen vom Mai 2019 sind folgende Arten für das Gesamtgebiet als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):[9]

Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets:[10]

Der alleinige FFH-Erhaltungsgegenstand für dieses FFH-Gebiet ist die Art Teichfledermaus. Im SDB werden zwar noch die drei Fledermausarten Wasserfledermaus, Fransenfledermaus und Braunes Langohr unter dem Kapitel „Sonstige Arten“ erwähnt, sind aber nicht zu FFH-Erhaltungsgegenständen erklärt worden.

FFH-Erhaltungsziele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[12]

  • 1318 Teichfledermaus

FFH-Analyse und Bewertung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Kapitel FFH-Analyse und Bewertung im Managementplan beschäftigt sich unter anderem mit den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes und den Hindernissen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der FFH-Lebensraumtypen und Arten. Die Ergebnisse fließen in den FFH-Maßnahmenkatalog ein.

Die Fledermauspopulation in der Bunkeranlage ist von einem Spitzenwert von 336 Tieren im Jahre 2006 bis auf 88 Tiere im Jahre 2016 gefallen[13]. Im SDB mit Stand Mai 2019 wurde der Europäischen Umweltagentur eine Zahl von vierzehn Exemplaren der Teichfledermaus gemeldet.[14] Eine eindeutig nachweisbare Begründung für diese Verschlechterung konnte nicht gefunden werden. Neben dem Verlust von Habitaten in ehemaligen Industriebrachen und Bauruinen wird eine Störung durch die hohe nächtliche Helligkeit des vor der Bunkeranlage liegenden Nordhafens und dessen Zufahrtsstraße Uferstraße vermutet.

FFH-Maßnahmenkatalog[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der FFH-Maßnahmenkatalog im Managementplan für dieses FFH-Gebiet führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet an.[15] Alle vorgeschlagenen Maßnahmen sind zur Maßnahmenverfolgung in vier Maßnahmenblättern festgehalten.[16]

Als vorrangig wird der Erhalt der Bunkeranlage in seinem jetzigen Zustand erachtet. Dies gilt auch für den Baumbestand an der Uferböschung. Die Beleuchtungssituation der Straßenlaternen der Uferstraße ist bereits mit Blendschutzmaßnahmen an den Laternen und einer angepassten Einschaltzeit umgesetzt worden.

FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle 6 Jahre statt. Die Ergebnisse des letzten Monitorings sind noch nicht veröffentlicht worden (Stand Juli 2022).

Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt.[17] Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen.[18] Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie.[19] Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel.[20] Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.[21]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: FFH-Gebiet Kiel Wik / Bunkeranlage – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. FFH-Gebiet 1626-325 Kiel-Wik / Bunkeranlage. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 7. Juli 2022.
  2. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1626-325 „Kiel Wik/Bunkeranlage“. Anlage 1 -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. LANIS-SH, Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 8. Juli 2022.
  3. Kiel. In: Landschaftssteckbriefe. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 8. Juli 2022.
  4. FFH-Gebiet Kiel Wik / Bunkeranlage als Teil der Landschaft Kiel. In: Landschaften in Deutschland. Bundesamt für Naturschutz, abgerufen am 1. Juli 2022.
  5. Kleingärtnerverein Kiel e.V. von 1897. Kleingartenanlage Auberg E6. In: www.kgv-kiel1897.de. Abgerufen am 6. Juli 2022.
  6. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 64 kB) DE1626-325 Kiel-Wik / Bunkeranlage. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, abgerufen am 6. Juli 2022.
  7. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1626-325 „Kiel-Wik / Bunkeranlage"“. (PDF; 789 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 29. Juni 2016, abgerufen am 6. Juli 2022.
  8. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) § 33 Allgemeine Schutzvorschriften. In: www.gesetze-im-internet.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 2. Dezember 2020: „Alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, sind unzulässig“
  9. Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
  10. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 64 kB) DE1626325 - 3.1. Im Gebiet vorkommende Arten und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 30. Juni 2016, S. 4, abgerufen am 6. Juli 2022.
  11. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). 1318 Teichfledermaus. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 336–337, abgerufen am 10. Januar 2022.
  12. Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 1626-325 „Kiel Wik/Bunkeranlage“. (PDF; 77 kB) Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016 Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, S. 1033, abgerufen am 8. Juli 2022.
  13. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1626-325 „Kiel Wik/Bunkeranlage“. Abb. 1: Daten der jährlichen Bestandszählungen durch Sichtkontrollen in der Bunkeranlage Gebiet „Kiel Wik/Bunkeranlage“ (Code-Nr: DE-1626-325). In: Landesportal. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 26. Juni 2016, S. 7, abgerufen am 8. Juli 2022.
  14. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 64 kB) DE1626-325 Kiel-Wik / Bunkeranlage. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, S. 4, abgerufen am 8. Juli 2022.
  15. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1626-325 „Kiel Wik/Bunkeranlage“. (PDF; 789 kB) 6. Maßnahmenkatalog. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 29. Juni 2016, S. 8–10, abgerufen am 14. Juni 2022.
  16. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1626-325 „Kiel Wik/Bunkeranlage“. (PDF; 146 kB) Maßnahmenblätter. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 29. Juni 2016, abgerufen am 8. Juli 2022.
  17. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
  18. Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
  19. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
  20. Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
  21. Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland – Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.