FFH-Gebiet NSG Dosenmoor

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FFH-Gebiet NSG Dosenmoor
Dosenmoor

Dosenmoor

Lage Schleswig-Holstein, Deutschland
Fläche 546 ha
Kennung 1826-301
WDPA-ID 555517935
Natura-2000-ID DE1826301
FFH-Gebiet 545 ha
Geographische Lage 54° 8′ N, 10° 2′ OKoordinaten: 54° 8′ 0″ N, 10° 1′ 34″ O
FFH-Gebiet NSG Dosenmoor (Schleswig-Holstein)
FFH-Gebiet NSG Dosenmoor (Schleswig-Holstein)
Meereshöhe von 27 m bis 32,9 m
Einrichtungsdatum Februar 1996
Verwaltung Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume d. Landes S-H
Rechtsgrundlage § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG
f6

Das FFH-Gebiet NSG Dosenmoor ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein in Neumünster, im Kreis Rendsburg-Eckernförde in den Gemeinden Bordesholm, Wattenbek und Negenharrie, sowie im Kreis Plön in der Gemeinde Großharrie.[1] Es liegt im NaturraumMoränengebiet der Oberen Eider“ (Landschafts-ID 70202)[2], in der Haupteinheit Ostholsteinisches Hügelland. Diese ist wiederum Teil der Naturräumlichen Großregion 2. Ordnung Schleswig-Holsteinisches Hügelland. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) rechnet das FFH-Gebiet in seinem Landschaftssteckbrief zur Landschaft Eider-Moränengebiet.[3] Es hat eine Größe von 546 Hektar.

Karte
Karte 1: FFH-Gebiet NSG Dosenmoor


Bild 1ː Dosenmoor um 1893, rot umrandet das heutige FFH-Gebiet NSG Dosenmoor

Die größte Ausdehnung des FFH-Gebietes liegt mit 3 Kilometer in Westostrichtung. Es liegt östlich des Einfelder Sees und nördlich der Kreisstraße 5. Von der Südspitze am Großharrier Weg bis zur Ostspitze führt ein Wirtschaftsweg und parallel das Fließgewässer Dosenbek. An der Ostspitze mündet das von Norden kommende Fließgewässer Kiebitzgraben in den Dosenbek. Die FFH-Gebietsgrenze folgt dem Kiebitzgraben nach Norden. Im Norden folgt die Grenze in der Gemeinde Wattenbek der Straße Im Dosenmoor Richtung Westen, bis sie in Bordesholm an der Siedlung Dosenmoor endet. Von dort bildet Richtung Süden die Straße Am Moor in der Stadt Neumünster die Grenze, bis sie wieder auf die Kreisstraße 5 trifft.

Die höchste Erhebung des FFH-Gebietes liegt mit 32,9 Meter über Normalhöhennull (NHN) im Zentrum des FFH-Gebietes das zur Gemeinde Wattenbek gehört. Der niedrigste Bereich liegt mit 27 Meter über NHN an der Südgrenze des FFH-Gebietes in den Gemeinden Neumünster und Großharrie, siehe Karte 2.

Karte
Karte 2: Höchster (1) und niedrigster (2) Punkt im FFH-Gebiet NSG Dosenmoor

Das FFH-Gebiet besteht laut NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) vom Mai 2019 fast vollständig aus der FFH-Lebensraumklasse Moore, siehe Diagramm 1.

Diagramm 1: FFH-Lebensraumklassen – Flächenanteil (SDB Mai 2019)[4]
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FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im Februar 1996 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im Oktober 1997 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im Dezember 2004 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der SDB wurde zuletzt im Mai 2019 aktualisiert.[5] Der Managementplan wurde im März 2016[6] veröffentlicht.

Das FFH-Gebiet NSG Dosenmoor ist flächenmäßig identisch mit dem Naturschutzgebiet Dosenmoor. Es grenzt im Süden an das LandschaftsschutzgebietStadtrand Neumünster“.[7] Das FFH-Gebiet ist Teil des Schwerpunktbereiches 271 des landesweiten Biotopverbundsystems.[8]

Auf der Karte des Deutschen Reiches von 1893 sind an den Rändern des Moores eine Vielzahl von Torfstichen eingezeichnet, siehe Bild 1. Danach verlagerte sich die Entwässerung und damit der Torfabbau immer mehr in die Mitte des Moores.[9] Der industriell betriebene Abbau des Torfes wurde 1977 eingestellt.

Mit der Gebietsbetreuung des FFH-Gebietes NSG-Dosenmoor wurde nach § 20 LNatSchG durch das LLUR noch keine Institution beauftragt.[10] Das LLUR hat im September 2009 für das NSG Dosenmoor ein sehr ausführliches Faltblatt des Besucherinformationssystems (BIS) veröffentlicht.[11]

FFH-Erhaltungsgegenstand[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diagramm 2: FFH-Lebensraumtypen – Flächengröße [ha] (SDB Mai 2019)[12]
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Diagramm 3: Schutzstatus – Flächenanteil (Biotopkartierung 2016 bis 2018)[13]
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Laut Standard-Datenbogen vom Mai 2017 sind folgende FFH-Lebensraumtypen (LRT) und Arten als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):[14][15]

FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie:[12]

  • 3130 Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche Stillgewässer mit Strandlings- oder Zwergbinsen-Gesellschaften (Gesamtbeurteilung C)[16]
  • 7120 Renaturierungsfähige degradierte Hochmoore (Gesamtbeurteilung B)[17]
  • 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore (Gesamtbeurteilung C)[18]
  • 7150 Torfmoor-Schlenken mit Schnabelbinsen-Gesellschaften (Gesamtbeurteilung B)[19]
  • 91D0* Moorwälder (Gesamtbeurteilung B)[20]

Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets:[21]

Über die Hälfte des FFH-Gebietes wird vom FFH-LRT 7120 Renaturierungsfähige degradierte Hochmoore eingenommen, gut ein Drittel der Fläche ist keinem FFH-LRT zugeordnet, siehe Diagramm 2. Die Hochmoorflächen liegen im Zentrum, die Übergangsmoorflächen im Norden und die Moorwaldflächen kleinteilig verteilt am Gebietsrand.[24]

Von 2016 bis 2018 wurde eine Biotopkartierung der FFH-Lebensraum- und Biotoptypen im FFH-Gebiet durchgeführt. Gut acht Zehntel der Gebietsfläche ist einem FFH-Lebensraumtyp zugeordnet, siehe Diagramm 3. Vergleicht man Diagramm 2 und 3, so sind nicht alle kartierten FFH-LRT-Flächen der europäischen Umweltbehörde als FFH-Erhaltungsziele gemeldet worden.

FFH-Erhaltungsziele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[25]

  • 7120 Renaturierungsfähige degradierte Hochmoore
  • 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore
  • 7150 Torfmoor-Schlenken mit Schnabelbinsen-Gesellschaften
  • 91D0* Moorwälder
  • 1042 Große Moosjungfer

Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[25]

  • 3130 Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche Stillgewässer mit Strandlings- oder Zwergbinsen-Gesellschaften

Damit sind alle FFH-Erhaltungsgegenstände bis auf den Kranich als FFH-Erhaltungsziele übernommen worden. Die Entwicklungsziele sind in einer Karte der betroffenen Flächen präzisiert.[26]

FFH-Analyse und Bewertung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diagramm 4: Gesamtbeurteilung der FFH-LRT – Fläche [ha][12]
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Das Kapitel FFH-Analyse und Bewertung im Managementplan beschäftigt sich unter anderem mit den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes und den Hindernissen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der FFH-Lebensraumtypen und Arten.[27] Die Ergebnisse fließen in den FFH-Maßnahmenkatalog ein.

Die im FFH-Gebiet ausgewiesenen FFH-LRT-Flächen haben überwiegend eine gute Gesamtbewertung im SDB erhalten, siehe Diagramm 4. Hierbei handelt es sich um die FFH-Lebensraumtypen 7120 Renaturierungsfähige degradierte Hochmoore, 7150 Torfmoor-Schlenken mit Schnabelbinsen-Gesellschaften und 91D0* Moorwälder. Die FFH-Lebensraumtypen 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore und 3130 Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche Stillgewässer mit Strandlings- oder Zwergbinsen-Gesellschaften haben im FFH-Gebiet einen unbefriedigenden Gesamt- und Erhaltungszustand zuerkannt bekommen.

Die Moorflächen werden fast vollständig nach den Regeln des Vertragsnaturschutzes „Weidewirtschaft Moor ohne Düngung“ bewirtschaftet.[28][29] Einige Moorwaldparzellen im Nordosten des Gebietes stehen unter Vertragsnaturschutz nach dem Vertragsmuster „Vertragsnaturschutz im Wald“.[30]

Der größte Teil der Flächen im FFH-Gebiet befinden sich im Besitz der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, gefolgt von der NABU-Gruppe Neumünster. Der Rest gehört einer Vielzahl von Privatpersonen aus dem örtlichen Umfeld. Es sind sehr schmale lange Parzellen, die vom Rand zur Mitte des Gebietes gerichtet sind. Diese Struktur geht zurück auf die Landverteilung an die umgebende Bevölkerung zwischen den Jahren 1830 und 1857 noch unter dänischer Verwaltung zur Eigengewinnung von Torf als Brennmaterial.[31]

FFH-Maßnahmenkatalog[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der FFH-Maßnahmenkatalog im Managementplan führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an.[32] Die Maßnahmen sind zudem in einer Karte für notwendige,[33] einer für sonstige[34] und einer für weitergehende Maßnahmen[35] erfasst.

Schwerpunkte der notwendigen Erhaltungsmaßnahmen ist die Sicherung der Wasserstände im Moor. Große Teile der Staue, Mönche und Verwallungen wurden in den achtziger Jahren des neunzehnten Jahrhunderts errichtet und sind mittlerweile marode. Sie bedürfen einer grundlegenden Erneuerung, Dabei ist auch an die Errichtung von niedrigen und hohen „Torfspundwänden“ aus verdichtetem Torf oder Recyclingmaterial im Moor gedacht, sowie Erhöhung der Besucherwege zum Schutz vor Überschwemmungen.

Weitergehende Maßnahmen betreffen die Anlage zusätzlicher niedriger und hoher „Torfspundwände“, die Verfüllung von Gräben und der Einbau zusätzlicher Überläufe. Sonstige Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen betreffen unter anderem die Wegeunterhaltung und die Erneuerung der BIS-Informationstafeln. Am höchsten Punkt des Moores ist die Errichtung einer Aussichtsplattform für Besucher im Gespräch.

FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle 6 Jahre statt. Die Ergebnisse des letzten Monitorings wurden am 21. März 2012 veröffentlicht.[36]

Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt.[37] Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen.[38] Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie.[39] Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel.[40] Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.[41]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Naturschutzgebiet Dosenmoor – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. FFH-Gebiet NSG Dosenmoor. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 11. Februar 2023.
  2. Naturräumliche Einordnung des FFH-Gebietes NSG Dosenmoor. Untereinheit Moränengebiet der Oberen Eider , Haupteinheit Ostholsteinisches Hügelland. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 7. Februar 2023.
  3. Landschaftssteckbriefe. Eider-Moränengebiet. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 7. Februar 2023.
  4. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 64 kB) DE1826301 - 4.1. Allgemeine Merkmale des Gebiets. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, S. 3, abgerufen am 11. Februar 2024.
  5. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 64 kB) DE1826-301 NSG Dosenmoor. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, abgerufen am 7. Februar 2023.
  6. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1826-301 „NSG Dosenmoor“. (PDF; 1619 kB) In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, März 2016, abgerufen am 7. Februar 2023.
  7. FFH-Gebiet NSG Dosenmoor am Rand des LSG Stadtrand Neumünster. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 7. Februar 2023.
  8. Schwerpunkbereich 271 des landesweiten Biotopverbundsystems. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 7. Februar 2023.
  9. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1826-301 „NSG Dosenmoor“. (PDF; 550 kB) Karte 1 - Übersicht -. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 15. November 2015, abgerufen am 8. Februar 2023.
  10. Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein gem. § 20 LNatSchG. (PDF) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Dezember 2019, abgerufen am 6. Februar 2023.
  11. Dosenmoor. BIS-Faltblatt - Internetversion -04-02. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), September 2009, abgerufen am 8. Februar 2023.
  12. a b c Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 64 kB) DE1826301 - 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, S. 6, abgerufen am 9. Februar 2023.
  13. umweltanwendungen.schleswig-holstein.de
  14. Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, abgerufen am 23. Juli 2020.
  15. Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
  16. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 3130 Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche Stillgewässer mit Strandlings- oder Zwergbinsen-Gesellschaften. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 28–31, abgerufen am 27. Januar 2021.
  17. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 7120 Renaturierungsfähige degradierte Hochmoore. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 129–131, abgerufen am 27. Oktober 2020.
  18. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 132–135, abgerufen am 24. Oktober 2020.
  19. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 136, abgerufen am 23. Juli 2020.
  20. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). 91D0* Moorwälder. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 215, abgerufen am 23. Juli 2020.
  21. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN DE1528391. (PDF; 71 kB) 3.2. Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, S. 4, abgerufen am 26. Dezember 2022.
  22. A 127 Kranich - Grus grus. Vogelarten (VS-RL). In: FFH-VP-Info. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 3. Dezember 2021.
  23. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) Große Moosjungfer – Leucorrhinia pectoralis. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 106, abgerufen am 23. Juli 2020.
  24. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1826-301 „NSG Dosenmoor“. (PDF; 2747 kB) Karte 5: FFH-Lebensraumtypen - Bestand. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 5. November 2015, abgerufen am 9. Februar 2023.
  25. a b Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1826-301 „NSG Dosenmoor“. (PDF; 90 kB) Auszug aus: Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für die gesetzlich geschützten Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und flächengleiche Europäische Vogelschutzgebiete - Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016 Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, abgerufen am 9. Februar 2023.
  26. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1826-301 „NSG Dosenmoor“. (PDF; 1838 kB) Karte 6 - Erhaltungs- und Wiederherstellungsziele. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 15. Januar 2016, abgerufen am 10. Februar 2023.
  27. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1826-301 „NSG Dosenmoor“. (PDF; 1619 kB) 5. Analyse und Bewertung. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, März 2016, S. 37–42, abgerufen am 8. Februar 2020.
  28. Erläuterung zum Vertragsmuster „Weidewirtschaft Moor“. In: Vertragsnaturschutz. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 18. März 2021, abgerufen am 1. September 2020.
  29. FFH-Gebiet NSG Dosenmoor. Weidewirtschaft Moor ohne Düngung. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 5. Januar 2023.
  30. FFH-Gebiet NSG Dosenmoor. Vertragsnaturschutz im Wald. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 9. Februar 2023.
  31. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1826-301 „NSG Dosenmoor“. (PDF; 2141 kB) Karte 4 - Eigentum. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 15. November 2015, abgerufen am 9. Februar 2023.
  32. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1826-301 „NSG Dosenmoor“. (PDF; 1619 kB) 6. Maßnahmenkatalog für das NSG Dosenmoor. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, März 2016, S. 42–50, abgerufen am 10. Februar 2023.
  33. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1826-301 „NSG Dosenmoor“. (PDF; 1750 kB) Karte 7.1 - Notwendige Maßnahmen -. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 15. November 2015, abgerufen am 10. Februar 2023.
  34. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1826-301 „NSG Dosenmoor“. (PDF; 1738 kB) Karte 7.3 - Sonstige Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen -. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 15. November 2015, abgerufen am 10. Februar 2023.
  35. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1826-301 „NSG Dosenmoor“. (PDF; 1696 kB) Karte 7.2 - Weitergehende Maßnahmen -. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 15. November 2015, abgerufen am 10. Februar 2023.
  36. Folgekartierung/Monitoring Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenzgebieten in Schleswig-Holstein 2007-2012. (PDF; 81 kB) Textbeitrag zum FFH-Gebiet NSG Dosenmoor (1826-301). In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. NLU – Projektgesellschaft mbH & Co. KG, 21. März 2012, abgerufen am 10. Februar 2023.
  37. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
  38. Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
  39. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
  40. Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
  41. Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.