FFH-Gebiet NSG Fröslev-Jardelunder Moor

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FFH-Gebiet NSG Fröslev-Jardelunder Moor
Weg vom Jardelunder Moor zum Fröslev Moor

Weg vom Jardelunder Moor zum Fröslev Moor

Lage Schleswig-Holstein, Deutschland
Fläche 224 ha
Kennung 1121-391
WDPA-ID 555579311
Natura-2000-ID DE1121391
FFH-Gebiet 224 ha
Geographische Lage 54° 49′ N, 9° 14′ OKoordinaten: 54° 49′ 18″ N, 9° 14′ 8″ O
FFH-Gebiet NSG Fröslev-Jardelunder Moor (Schleswig-Holstein)
FFH-Gebiet NSG Fröslev-Jardelunder Moor (Schleswig-Holstein)
Meereshöhe von 24 m bis 30 m
Einrichtungsdatum Juni 2004
Verwaltung Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume d. Landes S-H
Rechtsgrundlage § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG
Besonderheiten Einziges Habitat für die vom Aussterben bedrohte Wollgrasart (Eriophorum gracilis) in S-H
f6

Das FFH-Gebiet NSG Fröslev-Jardelunder Moor ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Schleswig-Flensburg in den Gemeinden Jardelund und Osterby. Das FFH-Gebiet liegt im Naturraum Schleswiger Vorgeest, die aus naturfachlicher Bewertung laut Landschaftssteckbrief[1] des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) als „Schutzwürdige Landschaft mit Defiziten“ beschrieben wird.[2] Das FFH-Gebiet hat eine Fläche von 224 ha. Es hat mit 2,5 km seine größte Ausdehnung in Nordsüdrichtung. Sein höchster Punkt liegt mit ca. 30 m über NN an der Westgrenze an der Landesstraße L 192[3], der tiefste Punkt mit 24 m an der Südostgrenze.[4] Es liegt zwischen der L 192 im Westen, der deutsch-dänischen Grenze im Osten und dem Osterbyer Moor im Süden. Das FFH-Gebiet ist Teil eines größeren Hochmoorkomplexes aus Jardelunder, Fröslever und Osterbyer Moor. Dieser entstand aus einem verlandeten Flachsee in einer Schmelzwasserrinne eines Gletschers der letzten Eiszeit.

Diagramm 1: Gemeindezugehörigkeit
Diagramm 2: FFH-Lebensraumklassen

Das FFH-Gebiet besteht heute etwa zu gleichen Teilen aus Mooren und Grünland. Bis zur Abtretung Nordschleswigs an das Königreich Dänemark am 15. Juni 1920 war das Fröslev-Jardelunder Moor ein zusammenhängendes Moorgebiet. Danach entwickelte sich das Jardelunder Moor auf deutscher Seite anders als das Fröslev Moor auf dänischer Seite. Während das Jardelunder Moor bis in die 80er Jahre des vorigen Jahrhunderts durch teilweise maschinellen Torfabbau großflächig ausgebeutet wurde, wurde diese Nutzung im Fröslev Moor bereits mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 eingestellt. Aus diesem Grund gibt es im Jardelunder Moor viel mehr Stillgewässer in ehemaligen Torfstichen als im Fröslev Moor.[5]

FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen für dieses FFH-Gebiet wurde im Juni 2004 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im Dezember 2004 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt.[6] Der Managementplan für das FFH-Gebiet wurde vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) des Landes Schleswig-Holstein am 20. April 2017 veröffentlicht.[7] Das FFH-Gebiet ist flächenmäßig deckungsgleich mit dem am 30. Mai 1984 geschaffenem Naturschutzgebiet Fröslev-Jardelunder Moor und dem EU-Vogelschutzgebiet mit gleicher Kennung 1121-391 und wird im selben Managementplan behandelt wie das FFH-Gebiet.[8] Es ist bis auf die Grenze zu Dänemark umgeben von dem am 21. Dezember 2011 eingerichtetem Landschaftsschutzgebiet „Altmoräne am Lundtop-Jardelunder Moor“.[9][10] Mit der Betreuung des NSG Fröslev-Jardelunder Moor gemäß § 20 LNatSchG des Landes Schleswig-Holstein wurde der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. betraut.[11] Das FFH-Gebiet kann von Besuchern auf Wanderwegen betreten werden. Einer führt über die deutsch-dänische Grenze in das Fröslev Moor. Für den Besucher gibt es vier Informationstafeln des Besucherinformationssystems (BIS) für Naturschutzgebiete und NATURA 2000-Gebiete in Schleswig-Holstein. Im Internet steht das zweisprachige BIS-Faltblatt 59102 „Fröslev-Jardelunder Moor/Frøslev-Jardelund Mose“[12], sowie das dänische Faltblatt „Frøslev Mose“ zur Verfügung.[5] Ein ausgewiesener Parkplatz liegt auf dänischer Seite. Auf deutscher Seite ist an der Vereinshütte des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein an der Grenzstraße Platz für mehrere Pkws.[13]

FFH-Erhaltungsgegenstand[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diagramm 3: FFH-Lebensraumtypen
Diagramm 4: Gesamtbeurteilung der FFH-Lebensraumtypen

Laut Standard-Datenbogen vom Mai 2019 sind folgende FFH-Lebensraumtypen[14] und Arten für das Gesamtgebiet als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):[15][16]

FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie:[17]

  • 3160 Dystrophe Stillgewässer (Gesamtbeurteilung C)[18]
  • 4010 Feuchte Heiden mit Glockenheide (Gesamtbeurteilung C)[19]
  • 7120 Renaturierungsfähige degradierte Hochmoore (Gesamtbeurteilung C)[20]
  • 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore (Gesamtbeurteilung C)[21]
  • 7150 Torfmoor-Schlenken mit Schnabelbinsen-Gesellschaften (Gesamtbeurteilung C)[22]

Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und nach Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG:[23]

FFH-Erhaltungsziele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aus den o.a. FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[33]

  • 7120 Renaturierungsfähige degradierte Hochmoore
  • 7150 Torfmoor-Schlenken mit Schnabelbinsen-Gesellschaften
  • 1042 Große Moosjungfer

Aus den o.a. FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[33]

  • 3160 Dystrophe Stillgewässer
  • 4010 Feuchte Heiden mit Glockenheide
  • 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore
  • A153 Bekassine
  • A639 Kranich
  • A338 Neuntöter

FFH-Analyse und Bewertung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diagramm 5: Eigentümerstruktur

Das Kapitel Analyse und Bewertung im Managementplan beschäftigt sich unter anderem mit der Hydrologie und den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Teilgebietes. Die Ergebnisse fließen in den FFH-Maßnahmenkatalog ein. Über die Hälfte des FFH-Gebietes ist noch keinem FFH-Lebensraumtyp zugeordnet.[14] Hierbei handelt es sich um trocken gelegte Grünlandflächen, die den zentralen Moorbereich im Norden und Westen vorgelagert sind. Sie befinden sind mittlerweile im Eigentum der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein und werden seitdem extensiv beweidet. Wenn die Entwässerung auf diesen Flächen eingestellt würde, wäre langfristig eine Entwicklung hin zum FFH-Lebensraumtyp 6510 Magere Flachland-Mähwiesen möglich. Der zentrale Hochmoorbereich entwässert auch nach den in den 90er Jahren durchgeführten Vernässungsmaßnahmen durch Verfüllen des Grenzgrabens und die Anlage von Verwallungen im Randgebiet des Moorkomplexes noch immer. Als eine Ursache wird die weiterhin starke Entwässerung durch den am Westrand des Hochmoores liegenden tiefen Graben Nr. 60 gesehen. Die Grünlandflächen zwischen Süder- und Nordermoorweg werden wegen der zeitweise hohen Wasserstände nicht mehr bewirtschaftet. Diese Flächen könnten sich zum FFH-Lebensraumtyp 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore entwickeln.[34] Knapp dreiviertel der Flächen des FFH-Gebietes befinden sich im Besitz der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein und den beiden Gemeinden Jardelund und Osterby. Damit ist sichergestellt, dass dem Verschlechterungsverbot weitgehend Beachtung geschenkt wird.[35]

FFH-Maßnahmenkatalog[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bild 1: Ausgebleichte Infotafel (Februar 2021)

Der FFH-Maßnahmenkatalog im Managementplan führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an. Diese sind in einer Maßnahmenkarte[36] und 16 Maßnahmenblättern schriftlich niedergelegt.[37]

  • Das Maßnahmenblatt 1 sieht die Erstellung eines Gutachtens zur Lage der Vernässung im FFH-Gebiet unter Einbeziehung des südlich des FFH-Gebietes gelegenen Tals der Wallsbek durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) vor. Dies soll die Grundlage für die Planung eines effizienten Überwachungssystems der Wasserstände im FFH-Gebiet sein, um einerseits Undichtigkeiten schnell zu lokalisieren und andererseits die Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen verfolgen zu können. Vom Ergebnis des Gutachtens hängt die Durchführung aller weiteren Vernässungsmaßnahmen ab, da die Privateigentümer und die zuständigen Wasserverbände mit negativen Folgen für die Nutzung des Grünlandes rechnen.[38]
  • Das Maßnahmenblatt 2 beschreibt die für 2018 vorgesehene Verfüllung des Grabens Nr. 60 am Westrand des Hochmoores mit einer leichten Überhöhung.
  • Im Maßnahmenblatt 3 wird die Sicherung des Vernässungszustandes im westlichen Feuchtgrünland durch geeignete Maßnahmen im Jahre 2018 festgelegt. Durch die Verfüllung und leichte Verwallung des Grabens Nr. 60 wird weniger Wasser in das Grünland abfließen. Das darf aber nicht zur Absenkung des Wasserstandes im Grünland führen.
  • Das Maßnahmenblatt 4 befasst sich mit den Folgen der Vernässungsmaßnahmen für die Beweidung des Hochmoorgebietes. Grundsätzlich soll die Beweidung durch Schafe und Ziegen im Hochmoor beibehalten werden. Sie muss allerdings den steigenden Wasserständen bei erfolgreicher Vernässung im Umfang angepasst werden. In vernässten Gebieten muss sie eingestellt werden.
  • Maßnahmenblatt 5 beschreibt die Bereitschaft, bei gesicherter Finanzierung Maßnahmen zur Artenschutzerhaltung weiterhin zu unterstützen.
  • Maßnahmenblatt 6 sieht das Fällen von im Gebiet von Torfstichen im Uferbereich noch vorhandenen Birken vor und diese im Wasser des Uferbereichs als Wellenbrecher abzulegen. Hierdurch soll an den Steilkanten die schnellere Entwicklung von Schwingrasenmoor unterstützt werden.
  • Maßnahmenblatt 7 sieht weitere Abschrägungen der Kanten von Torfstichen vor, wo sich noch keine Torfmoose gebildet haben, um die Entwicklung von Schwingrasenmoor zu fördern. Es dient auch dem Schutz des Wildes, das das Moor durchstreift.
  • Maßnahmenblatt 8 schlägt die Montage von Vogelschutzmarkierungen an der Hochspannungsleitung vor, die durch das westliche Feuchtgrünland führt.[36] Dies soll insbesondere dem Schutz der Kraniche dienen.
  • Maßnahmenblatt 9 regt die Anlage von Kleingewässern im nördlichen Gebietsbereich zur Wiederansiedlung der Knoblauchkröte an. Hierzu stehen EU-Mittel des unter der Leitung der schwedischen Umweltorganisation Länsstyrelsen Skåne stehenden EU-Förderprojektes „EU Life Nature Project LIFE14 NAT/SE/000201“ zur Verfügung.[39]
  • Im Maßnahmenblatt 10 wird auf die Bereitschaft der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde hingewiesen, bei gesicherter Finanzierung auch die Förderung von Arten, deren Lebensraum das Moor ist, zu ermöglichen, die nicht im Standard-Datenbogen des FFH-Gebietes aufgeführt sind.
Diagramm 6: Trittsteinkonzept
  • Maßnahmenblatt 11 enthält Vorschläge zur Verbesserung der Verbreitung von Fauna und Flora im Rahmen des bestehenden Biotopverbunds mit Hilfe des „Trittsteinkonzepts“.
  • Im Maßnahmenblatt 12 wird auf das mögliche vermehrte Auftreten von Eisenocker in den Gewässern des FFH-Gebietes als Folge der Vernässungsmaßnahmen hingewiesen. Im südöstlich des FFH-Gebietes liegenden FFH-Teilgebiet Schafflunder Mühlenstrom des FFH-Gebietes Gewässer des Bongsieler Kanal-Systems an der Wallsbek ist dieses Phänomen zu beobachten. Hohe Gehalte an Eisenocker gefährden die Brut von Fischen, Kleinlebewesen und flutender Vegetation im Wasser.
  • Das Maßnahmenblatt 13 befasst sich mit den westlich des Moores gelegenen privaten Grünlandflächen. Diese sollte von intensiver in extensive Nutzung genommen werden, um sich langfristig in den Lebensraumtyp 6510 Magere Flachland-Mähwiesen entwickeln zu können. Hierfür soll das Instrument des Vertragsnaturschutzes mit den Privateigentümern genutzt werden, was allerdings mit Ausgleichszahlungen verbunden ist.
  • Im Maßnahmenblatt 14 wird die Verlegung eines Teils des Rundwanderweges aus dem Moor in den Grünlandbereichvorgschlagen. Der Weg ist teilweise wegen Überschwemmung nicht nutzbar. Wenn die Vernässungsmaßnahmen durchgeführt sind, muss der Weg aufgegeben werden müssen.
  • Das Maßnahmenblatt 15 beschreibt die erforderlichen Erneuerungsarbeiten für das Besucherinformationssystems BIS.
  • Das Maßnahmenblatt 16 enthält die Aufforderung, ein zukunftsfähiges Überwachungskonzept für die Hydrologie des FFH-Gebietes zu erarbeiten.

FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle sechs Jahre statt. Der Managementplan wurde 2017 veröffentlicht. Somit wäre 2023 die nächste FFH-Erfolgskontrolle fällig.

Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt.[40] Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen.[41] Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie.[42] Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel.[43] Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.[44]

Bildergalerie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: FFH-Gebiet Fröslev-Jardelunder Moor – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Landschaftssteckbrief 69700 Schleswiger Vorgeest. In: www.bfn.de. Bundesamt für Natur (BfN), 1. März 2012, abgerufen am 3. Dezember 2021: „3.11 Strukturreiche Kulturlandschaft“
  2. Naturfachliche Bewertung der Landschaften in Deutschland. (PDF; 1,51 MB) Bundesamt für Naturschutz, November 2011, abgerufen am 3. Dezember 2021.
  3. Höchster Punkt im FFH-Gebiet NSG Fröslev-Jardelunder Moor. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 3. Dezember 2021.
  4. Tiefster Bereich im FFH-Gebiet NSG Fröslev-Jardelunder Moor. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 3. Dezember 2021.
  5. a b Frøslev Mose. (PDF) In: Skov- og Naturstyrelsen, Gråsten. Aabenraa Kommune, abgerufen am 24. November 2020 (dänisch, Faltblatt für Besucher des Fröslev Moores).
  6. STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG). vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG). (PDF; 65 kB) DE1121391 Amtsblatt der Europäischen Union DE L 198/41. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 20. April 2017, abgerufen am 24. November 2020.
  7. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat und Europäische-Vogelschutz-Gebiet DE-1121-391 NSG Fröslev-Jardelunder Moor. (PDF; 3433 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 20. April 2017, abgerufen am 24. November 2020.
  8. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat und Europäische-Vogelschutz-Gebiet DE-1121-391 NSG Fröslev-Jardelunder Moor. (PDF; 713 kB) Blatt-Nr.: 1121-391a. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Februar 2012, abgerufen am 25. November 2020 (Karte FFH-Gebiet und EU-Vogelschutzgebiet 1121-391).
  9. Kreisblatt für den Kreis Schleswig-Flensburg Nr. 23. (PDF) Landschaftsschutzgebiet „Altmoräne am Lundtop-Jardelunder Moor“ – Übersichtskarte 1:50.000. In: www.schleswig-flensburg.de. Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg, 8. Dezember 2011, S. 14, abgerufen am 25. November 2020.
  10. Lage des FFH-Gebietes NSG Fröslev-Jardelunder Moor im Landschaftsschutzgebiet Altmoräne am Lundtop-Jardlunder Moor. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 11. Dezember 2020.
  11. Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein gem. § 20 LNatSchG Stand: Dezember 2019. (PDF) 1.10.16 NSG „Fröslev-Jardelunder Moor“. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Dezember 2019, S. 4, abgerufen am 25. November 2020.
  12. BIS-Faltblatt 59-102 „Fröslev-Jardelunder Moor/Frøslev-Jardelund Mose“. (PDF) Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Oktober 2019, abgerufen am 25. November 2020.
  13. Parkmöglichkeit im FFH-Gebiet NSG Fröslev-Jardelunder Moor. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 28. Februar 2021.
  14. a b Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat und Europäische-Vogelschutz-Gebiet DE-1121-391 NSG Fröslev-Jardelunder Moor. (PDF; 442 kB) Karte – Lebensraumtypen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), abgerufen am 24. November 2020.
  15. Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, abgerufen am 23. Juli 2020.
  16. Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG)**. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
  17. STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG). vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG) DE1121391 Amtsblatt der Europäischen Union DE L 198/41. (PDF; 65 KB) 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, S. 3, abgerufen am 24. November 2020.
  18. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 3160 Dystrophe Stillgewässer. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 38–40, abgerufen am 27. Oktober 2020.
  19. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 4010 Feuchte Heiden mit Glockenheide. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 60–62, abgerufen am 12. Januar 2021.
  20. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 7120 Renaturierungsfähige degradierte Hochmoore. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 129–131, abgerufen am 27. Oktober 2020.
  21. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 132–135, abgerufen am 24. Oktober 2020.
  22. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 136, abgerufen am 23. Juli 2020.
  23. STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG). vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG) DE1121391 Amtsblatt der Europäischen Union DE L 198/41. (PDF; 62 KB) 3.2. Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, S. 4, abgerufen am 24. November 2020.
  24. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) Große Moosjungfer – Leucorrhinia pectoralis. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 106, abgerufen am 23. Juli 2020.
  25. Feldlerche – Alauda arvensis. Übersicht der Wirkfaktoren der Beeinträchtigungen der Vogelarten. In: FFH-VP-Info. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 26. August 2021.
  26. Wiesenpieper – Anthus pratensis. Übersicht der Wirkfaktoren der Beeinträchtigungen der Vogelarten. In: FFH-VP-Info. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 26. August 2021.
  27. A 155 Bekassine – Gallinago gallinago. Vogelarten (VS-RL). In: FFH VP Info. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 3. Dezember 2021.
  28. A 127 Kranich – Grus grus. Vogelarten (VS-RL). In: FFH-VP-Info. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 3. Dezember 2021.
  29. A 338 Neuntöter – Lanius collurio. Vogelarten (VS-RL). In: FFH-VP-Info. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 3. Dezember 2021.
  30. A 160 Großer Brachvogel – Numenius arquata. Vogelarten (VS-RL). In: FFH-VP-Info. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 3. Dezember 2021.
  31. A 275 Braunkehlchen – Saxicola rubetra. Vogelarten (VS-RL). In: FFH-VP-Info. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 3. Dezember 2021.
  32. A 142 Kiebitz – Vanellus vanellus. In: FFH-VP-Info. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 3. Dezember 2021.
  33. a b Erhaltungsziele für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung und das Vogelschutzgebiet DE-1121-391 „NSG Fröslev-Jardelunder Moor“. (PDF; 93 kB) Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016 Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2017, abgerufen am 25. November 2020.
  34. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat und Europäische-Vogelschutz-Gebiet DE-1121-391 NSG Fröslev-Jardelunder Moor. (PDF; 442 kB) Karte Ziele – FFH-Lebensraumtypen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 25. November 2020.
  35. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) § 33 Allgemeine Schutzvorschriften. In: www.gesetze-im-internet.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 2. Dezember 2020: „Alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, sind unzulässig“
  36. a b Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat und Europäische-Vogelschutz-Gebiet DE-1121-391 NSG Fröslev-Jardelunder Moor. (PDF; 2799 kB) Karte 3 – Maßnahmen – ENTWURF. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 15. März 2017, abgerufen am 26. November 2020.
  37. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat und Europäische-Vogelschutz-Gebiet DE-1121-391 NSG Fröslev-Jardelunder Moor. (PDF; 259 kB) Maßnahmenblätter. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 25. November 2020.
  38. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat und Europäische-Vogelschutz-Gebiet DE-1121-391 NSG Fröslev-Jardelunder Moor. 6.8.Öffentlichkeitsbeteiligung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 17. März 2016, S. 34, abgerufen am 26. November 2020: „Die Eigentümer der Grünländer im Süden äußerten Bedenken gegen diese Maßnahmen und auch der Wasser- und Bodenverband äußerte die Befürchtung, dass es durch die vorgesehenen Anstaumaßnahmen im Nordteil eine möglich Vernässung der Grünländer im Privatbesitz kommen könne.“
  39. EU-Projekt SemiAquatiLife. Jardelunder Moor. In: www.semiaquaticlife.se. SemiAquaticLife, 2017, abgerufen am 25. November 2020 (EU-Projekt zur Wiederansiedlung der Knoblauchkröte).
  40. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
  41. Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
  42. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
  43. Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
  44. Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland – Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.