FFH-Gebiet NSG Rixdorfer Teiche und Umgebung

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FFH-Gebiet NSG Rixdorfer Teiche und Umgebung
Rixdorfer Teich

Rixdorfer Teich

Lage Schleswig-Holstein, Deutschland
Fläche 115 ha
Kennung 1728-304
WDPA-ID 555517905
Natura-2000-ID DE1718304
FFH-Gebiet 115 ha
Geographische Lage 54° 12′ N, 10° 24′ OKoordinaten: 54° 12′ 25″ N, 10° 24′ 28″ O
FFH-Gebiet NSG Rixdorfer Teiche und Umgebung (Schleswig-Holstein)
FFH-Gebiet NSG Rixdorfer Teiche und Umgebung (Schleswig-Holstein)
Meereshöhe von 31 m bis 51 m
Einrichtungsdatum Februar 1996
Verwaltung Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume d. Landes S-H
Rechtsgrundlage § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG
f6

Das FFH-Gebiet NSG Rixdorfer Teiche und Umgebung ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Plön im Südwesten der Gemeinde Lebrade.[1] Es liegt im NaturraumHolsteinische Schweiz“ (Landschafts-ID 70208)[2], in der Haupteinheit Ostholsteinisches Hügelland. Diese ist wiederum Teil der Naturräumlichen Großregion 2. Ordnung Schleswig-Holsteinisches Hügelland. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) rechnet das FFH-Gebiet in seinem Landschaftssteckbrief zur Landschaft Holsteinische Schweiz.[3] Es hat eine Größe von 115 Hektar.

Bild 1ː Rixdorfer Teich um 1893. Rot umrandet das heutige FFH-Gebiet NSG Rixdorfer Teiche und Umgebung
Karte
Karte 1: FFH-Gebiet NSG Rixdorfer Teiche und Umgebung

Die größte Ausdehnung des FFH-Gebietes besteht mit 3,36 Kilometer in Nordwestrichtung. Die höchste Erhebung liegt mit 51 Meter über Normalhöhennull (NHN) am Südrand des Rummelteichs bei Rathjensdorf, der niedrigste Punkt mit 31 Meter über NHN ist der mittlere Wasserspiegel des Osterwischteiches im Osten des FFH-Gebietes, siehe Karte 2.

Das FFH-Gebiet besteht aus fünf Teilgebieten, die nördlich von Plön zwischen dem Ortsteil Rathjensdorf der Gemeinde Rathjensdorf im Süden und dem Lebrader Ortsteil Rixdorf im Norden liegen, siehe Karte 1. Im FFH-Gebiet befinden sich sechs größere Stillgewässer, die alle im Einzugsgebiet des Gewässerunterhaltungsverbands Kossau[4] liegen, siehe Tabelle 1 und Karte 3. Die westlich der Landesstraße 53 (L 53) liegenden Teiche sind kaskadenartig durch Fließgewässer miteinander verbunden. Der am höchsten gelegene Teich ist der Rummelteich nördlich von Rathjensdorf. Nördlich davon liegen der Neue Teich, der Ketelsbeker Teich, Rixdorf, der Ketelsbeker Teich, West und der Rixdorfer Teich, siehe Karte 3.[5] Der Osterwischteich liegt östlich der L 53 unweit der Ortschaft Kossau und entwässert direkt in die Kossau. Der Großteil der Teiche wurden in neuerer Zeit als Fischteiche angelegt. In der Karte des Deutschen Reiches von 1893 sind nur der Rixdorfer Teich und der Oberwischteich als Stillgewässer verzeichnet. Die anderen heutigen Teiche sind noch als Sumpf, Moor, Acker oder Wiese gekennzeichnet, siehe Bild 1.

Tabelle 1ː Stillgewässer im FFH-Gebiet NSG Rixdorfer Teiche und Umgebung
Lfd. Nr. Name Wasserfläche [ha] Wasserkörper-
Einzugsgebiet [ha]
1 Rummelteich 6,9 116,88
2 Neuer Teich, Rathjensdorf 9,28 47,57
3 Ketelsbeker Teich, Rixdorf 4,51 108,9
4 Ketelsbeker Teich, West 1,85 21,28
5 Rixdorfer Teich 29,78 137,95
6 Osterwischteich 6,74 228,64

Der nördlichste Teich ist mit 29,78 Hektar der Fläche nach der größte. Er wird Rixdorfer Teich genannt und wird von West nach Ost durch das Fließgewässer Kossau durchströmt.

Karte
Karte 2: Höchster (1) und niedrigster (2) Punkt im FFH-Gebiet NSG Rixdorfer Teiche und Umgebung
Karte
Karte 3: Rummelteich (1) , Neuer Teich, Rathjensdorf (2), Ketelsbeker Teich, Rixdorf (3), Ketelsbeker Teich, West (4), Rixdorfer Teich (5), Osterwischteich (6) im FFH-Gebiet NSG Rixdorfer Teiche und Umgebung

Das FFH-Gebiet besteht laut NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) vom Mai 2019 zu drei Vierteln aus der FFH-Lebensraumklasse Binnengewässer und im Rest aus deren Uferbereichen, siehe Diagramm 1.

Diagramm 1: FFH-Lebensraumklassen – Flächenanteil (SDB Mai 2019)[6]
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FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im Februar 1996 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im August 2000 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im Dezember 2004 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der SDB wurde zuletzt im Mai 2019 aktualisiert.[7] Der Managementplan wurde am 28. Juni 2018[8] veröffentlicht.

Das FFH-Gebiet NSG Rixdorfer Teiche und Umgebung ist flächenmäßig identisch mit dem Naturschutzgebiet (NSG) Rixdorfer Teich und Umgebung[9] und liegt vollständig im Europäischen Vogelschutzgebiet Teiche zwischen Selent und Plön.[10] Bis auf den Osterwischteich liegen alle Teiche im Schwerpunktbereich 262 des landesweiten Biotopverbundsystems.[11][12] Der Osterwischteich und die Fließgewässer zwischen den Teichen liegen in den Verbundachsen 632 und 647 des Biotopverbundsystems.

Mit der Gebietsbetreuung des Vogelschutzgebietes „Teiche zwischen Selent und Plön“ wurde nach § 20 LNatSchG durch das LLUR der Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein betraut.[13]

FFH-Erhaltungsgegenstand[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diagramm 2: FFH-Lebensraumtypen – Flächengröße [ha] (SDB Mai 2019)[14]
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Diagramm 3: Schutzstatus – Flächenanteil (Biotopkartierung 2016 bis 2018)[15]
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Laut Standard-Datenbogen vom Mai 2019 sind folgende FFH-Lebensraumtypen (LRT) und Arten als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):[16][17]

FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie:[14]

Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets:[19]

Als einziger FFH-Lebensraumtyp des FFH-Gebietes wird der FFH-LRT 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften kartiert und nimmt mehr als zwei Drittel der Gebietsfläche ein, siehe Diagramm 2. Hinzu kommen noch die beiden Amphibienarten Rotbauchunke und Kammmolch.

Von 2016 bis 2018 wurde eine Biotopkartierung der FFH-Lebensraum- und Biotoptypen im FFH-Gebiet durchgeführt. Dabei zeigen sich gravierende Unterschiede zu den Angaben im Standarddatenbogen für die Umweltagentur der EU. Die Biotopkartierung stuft alle Teiche im FFH-Gebiet, bis auf den Rummelteich, als gesetzlich geschützter Biotoptyp FSy Sonstiges Stillgewässer ein und nicht mehr als FFH-LRT3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften. Danach ist nur ein knappes Zehntel der Fläche mit FFH-LRT belegt, siehe Diagramm 3. Vergleicht man Diagramm 2 und 3 bezüglich des Flächenanteils ohne Schutzstatus, so sind beide etwa gleich groß. Die FFH-Gebietsgrenze wird auf weiten Strecken um die Teiche herum durch Wallhecken (Knick)s gebildet. Die Flächen zwischen diesen Wallhecken und dem eigentlichen Teichrand werden teilweise als Grünland genutzt und unterliegen keinem weiteren Schutzstatus.

FFH-Erhaltungsziele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[22]

  • 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften
  • 1188 Rotbauchunke
  • 1166 Kammmolch

Damit sind alle FFH-Erhaltungsgegenstände als FFH-Erhaltungsziele übernommen worden.

FFH-Analyse und Bewertung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diagramm 4: Gesamtbeurteilung der FFH-LRT – Fläche [ha][14]
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Das Kapitel FFH-Analyse und Bewertung im Managementplan beschäftigt sich unter anderem mit den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes und den Hindernissen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der FFH-Lebensraumtypen und Arten.[23] Die Ergebnisse fließen in den FFH-Maßnahmenkatalog ein.

Die im FFH-Gebiet ausgewiesenen FFH-LRT-Flächen haben überwiegend eine ungenügende Gesamtbewertung im SDB erhalten, siehe Diagramm 4. Hierbei handelt es sich ausschließlich um den FFH-Lebensraumtyp 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften (siehe hierzu auch die Anmerkungen im Kapitel FFH-Erhaltungsgegenstand). Nach der Umstellung der Bewirtschaftung der Teiche auf extensive Nutzung ist es weiterhin erforderlich, die Teiche mindestens alle zwei Jahre abzulassen, um der Verschlammung und Versumpfung entgegenzuwirken.

Auf Grund ihrer geringen Größe unterliegen die Teiche nicht der Berichtspflicht über ihren chemischen und ökologischen Zustand an die Europäische Union nach der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Lediglich für den Bereich der Kossau am Rixdorfer Teich wird ein Datensatz der elektronischen Berichterstattung 2022 zum 3. Bewirtschaftungsplan WRRL regelmäßig erstellt.[24] Ihr wird darin ein mäßiger ökologischer und ein nicht guter chemischer Zustand bescheinigt. Ausschlaggebend für die schlechte Beurteilung des chemischen Zustandes ist die Überschreitung der zulässigen Grenzwerte bei Bromiertem Diphenylether (BDE) und Quecksilber und Quecksilberverbindungen.

Als Erhaltungsziel von besonderer Bedeutung sind die Amphibien Rotbauchunke und Kammolch genannt. Ihre Population ist im Gebiet von Jahr zu Jahr gesunken. Bei der Rotbauchunke sind maximal 25 Exemplare gezählt worden und für den Kammmolch gibt es noch nicht einmal eine grobe Schätzung.[19] Für die nachhaltige Reproduktion sind für diese Arten fischfreie Gewässer erforderlich. Ein aktiver Besatz der Teiche ist deshalb kontraproduktiv. Hier müssten auf den umliegenden extensiv genutzten Grünflächen künstliche fischfreie Tümpel angelegt werden.

Am Ostufer des Rummelteichs und rund um den Rixdorfer Teich befinden sich extensiv genutzte Grünflächen, die nach den Regeln des Vertragsnaturschutzes „Weidewirtschaft Moor ohne Düngung“ bewirtschaftet werden.[25][26][27] Am Ostufer des Rixdorfer Teiches und am Südufer des Ketelsbeker Teiches stehen Flächen mit dem FFH-Lebensraumtyp 9130 Waldmeister-Buchenwälder unter Vertragsnaturschutz nach dem Vertragsmuster „Vertragsnaturschutz im Wald“.[28]

FFH-Maßnahmenkatalog[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der FFH-Maßnahmenkatalog im Managementplan führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an.[29] Die notwendigen Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen sind in fünf Karten beschrieben.[30] Die weitergehenden und sonstigen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sind in 6 Karten niedergelegt.[31] Zur Projektverfolgung sind alle Maßnahmen in 22 Maßnahmenblättern tabellarisch erfasst.[32]

Da es sich hier sowohl um ein Naturschutzgebiet, ein FFH-Gebiet und ein europäisches Vogelschutzgebiet handelt, muss der vorgeschlagene Maßnahmenkatalog viele Erhaltungsziele gleichzeitig berücksichtigen. Hierbei sind Zielkonflikte nicht auszuschließen.

Bild 2ː Prinzip eines Mönches zur Wasserstandregulierung in der Teichwirtschaft

Das Gebiet ist ein Rast-, Brut- und Überwinterungsgebiet für Wasservögel von überregionaler Bedeutung. Die Ausscheidungen von mehreren Tausend Tieren sorgen für einen Anstieg der Nährstoffe in den Teichen und auf den Grünlandflächen der Umgebung. Die Grünlandflächen müssen weiterhin extensiv bewirtschaftet werden, um für brütende Vögel attraktiv zu sein. Die Hälfte der Teiche sollten im Wechsel alle zwei Jahre trockengelegt werden, um überschüssige Nährstoffe aus den Teichen regelmäßig zu entfernen. Der Bereich um die Mönche sollte dabei entschlammt werden, um deren Funktion zu sichern. Aufkommende Gehölze auf den Wiesenflächen sind regelmäßig zu entfernen. Wenn die Flächen nicht beweidet, sondern gemäht werden, sollte das Mähgut aus dem Gebiet entfernt werden, um dem Boden so überschüssige Nährstoffe zu entziehen und Pflanzenarten magerer Standorte zu begünstigen. Der Zeitpunkt der Mahd sollte so gewählt werden, dass Bodenbrüter so wenig wie möglich gestört werden.

Die Pflege der Knicks sollte fachgerecht alle zehn bis fünfzehn Jahre erfolgen. Sie bilden eine wichtige Nährstoffbarriere für die umgebenden intensiv genutzten Acker- und Wiesenflächen außerhalb der Schutzgebiete. Die Barrierefunktion der Knicks wird noch durch die Anlage von Ackerrandstreifen vor den Knicks verstärkt.

Zur Wiederansiedlung von Amphibien wie die Rotbauchunke und fen Kammmolch sollten fischfreie Tümpel in den offenen Grünlandflächen angelegt werden, Die Teiche sind als Lebensraum für Amphibien nur dann geeignet, wenn sie möglichst fischfrei sind oder über flache Sumpfgebiete zur geschützten Ablage des Laiches verfügen.

FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle 6 Jahre statt. Die Ergebnisse des letzten Monitorings wurden am 19. März 2010 veröffentlicht.[33]

Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt.[34] Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen.[35] Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie.[36] Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel.[37] Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.[38]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: FFH-Gebiet Rixdorfer Teiche und Umgebung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. FFH-Gebiet NSG Rixdorfer Teiche und Umgebung. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 16. Februar 2023.
  2. Naturräumliche Einordnung des FFH-Gebietes NSG Rixdorfer Teiche und Umgebung. Untereinheit Holsteinische Schweiz, Haupteinheit Ostholsteinisches Hügelland. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 16. Februar 2023.
  3. Landschaftssteckbriefe. Holsteinische Schweiz. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 16. Februar 2023.
  4. Gewässerunterhaltungsverband Kossau (GUV Kossau). In: kreis-ploen.de. Kreisverwaltung Plön, abgerufen am 17. Februar 2023.
  5. Gewässersystem des FFH-Gebietes NSG Rixdorfer Teiche und Umgebung. Amtliches Wasserwirtschaftliches Gewässerverzeichnis. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 17. Februar 2023.
  6. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 62 kB) DE1728304 - 4.1. Allgemeine Merkmale des Gebiets. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, S. 6, abgerufen am 1. Februar 2024.
  7. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 62 kB) DE1728-304 NSG Rixdorfer Teiche und Umgebung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, abgerufen am 17. Februar 2023.
  8. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1728-304 „Rixdorfer Teiche und Umgebung“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE 1728-401 „Teiche zwischen Selent und Plön“ Teilgebiet „Rixdorfer Teiche und Umgebung“. (PDF; 1077 kB) In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 28. Juni 2018, abgerufen am 17. Februar 2023.
  9. Naturschutzgebiet Rixdorfer Teiche und Umgebung. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 26. Februar 2023.
  10. Europäische Vogelschutzgebiet DE 1728-401 „Teiche zwischen Selent und Plön“. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 26. Februar 2023.
  11. Schwerpunkbereich 271 des landesweiten Biotopverbundsystems. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 26. Februar 2023.
  12. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1728-304 „Rixdorfer Teiche und Umgebung“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE 1728-401 „Teiche zwischen Selent und Plön“ Teilgebiet „Rixdorfer Teiche und Umgebung“. (PDF; 749 kB) Übersichtskarte FFH-Gebiet NSG Rixdorfer Teiche und Umgebung. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Februar 2012, abgerufen am 24. Februar 2023.
  13. Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein. (PDF) Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, April 2017, abgerufen am 26. Februar 2023.
  14. a b c Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 62 kB) DE1728304 - 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, S. 3, abgerufen am 23. Februar 2023.
  15. umweltanwendungen.schleswig-holstein.de
  16. Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, abgerufen am 23. Juli 2020.
  17. Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
  18. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut- oder Froschbiss-Gesellschaften. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 35–37, abgerufen am 7. Oktober 2020.
  19. a b Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN DE1728304. (PDF; 62 kB) 3.2. Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, S. 4, abgerufen am 23. Februar 2023.
  20. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) 1188 Rotbauchunke. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 257–258, abgerufen am 6. März 2022.
  21. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). 1166 Kammmolch. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 298–300, abgerufen am 27. Januar 2021.
  22. Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1728-304 „NSG Rixdorfer Teiche und Umgebung“. (PDF; 126 kB) Auszug aus: Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für die gesetzlich geschützten Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und flächengleiche Europäische Vogelschutzgebiete - Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016 Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, abgerufen am 26. Februar 2023.
  23. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1728-304 „Rixdorfer Teiche und Umgebung“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE 1728-401 „Teiche zwischen Selent und Plön“ Teilgebiet „Rixdorfer Teiche und Umgebung“. (PDF; 1077 kB) 5. Analyse und Bewertung. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 28. Juni 2018, S. 31–33, abgerufen am 24. Februar 2023.
  24. Wasserkörpersteckbrief Kossau oberhalb Rixdorfer Teiche (Fließgewässer). Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 14. April 2022, abgerufen am 24. Februar 2023.
  25. Erläuterung zum Vertragsmuster „Weidewirtschaft Moor“. In: Vertragsnaturschutz. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 18. März 2021, abgerufen am 1. September 2020.
  26. FFH-Gebiet NSG Rixdorfer Teiche und Umgebung - Teilgebiet Rummelteich. Weidewirtschaft Moor ohne Düngung. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 24. Februar 2023.
  27. FFH-Gebiet NSG Rixdorfer Teiche und Umgebung - Teilgebiet Rixdorfer Teich. Weidewirtschaft Moor ohne Düngung. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 24. Februar 2023.
  28. FFH-Gebiet NSG Rixdorfer Teiche und Umgebung. Vertragsnaturschutz im Wald. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 24. Februar 2023.
  29. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1728-304 „Rixdorfer Teiche und Umgebung“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE 1728-401 „Teiche zwischen Selent und Plön“ Teilgebiet „Rixdorfer Teiche und Umgebung“. (PDF; 1077 kB) 6. Maßnahmenkatalog. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 28. Juni 2018, S. 34–42, abgerufen am 24. Februar 2023.
  30. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1728-304 „Rixdorfer Teiche und Umgebung“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE 1728-401 „Teiche zwischen Selent und Plön“ Teilgebiet „Rixdorfer Teiche und Umgebung“. (PDF; 6318 kB) Karten für die notwendigen Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 26. Juni 2018, S. 1–5, abgerufen am 24. Februar 2023.
  31. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1728-304 „Rixdorfer Teiche und Umgebung“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE 1728-401 „Teiche zwischen Selent und Plön“ Teilgebiet „Rixdorfer Teiche und Umgebung“. (PDF; 7088 kB) Karten der weitergehenden und sonstigen Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 26. Juni 2018, S. 1–6, abgerufen am 24. Februar 2023.
  32. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1728-304 „Rixdorfer Teiche und Umgebung“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE 1728-401 „Teiche zwischen Selent und Plön“ Teilgebiet „Rixdorfer Teiche und Umgebung“. (PDF; 291 kB) Maßnahmenblätter. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 28. Juni 2018, S. 1–22, abgerufen am 24. Februar 2023.
  33. Folgekartierung/Monitoring Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenzgebieten in Schleswig-Holstein 2007-2012. (PDF; 91 kB) Textbeitrag zum FFH-Gebiet NSG Rixdorfer Teiche und Umgebung (1728-304). In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. NLU – Projektgesellschaft mbH & Co. KG, 19. März 2010, abgerufen am 26. Februar 2023.
  34. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
  35. Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
  36. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
  37. Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
  38. Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.