FFH-Gebiet Untereider

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FFH-Gebiet Untereider
Untereider bei Kating

Untereider bei Kating

Lage Schleswig-Holstein, Deutschland
Fläche 3606 ha
Kennung 1719-391
WDPA-ID 555517883
Natura-2000-ID DE1719391
FFH-Gebiet 3606 ha
Geographische Lage 54° 17′ N, 8° 54′ OKoordinaten: 54° 16′ 55″ N, 8° 53′ 49″ O
FFH-Gebiet Untereider (Schleswig-Holstein)
FFH-Gebiet Untereider (Schleswig-Holstein)
Meereshöhe von 0 m bis 7,7 m
Einrichtungsdatum Juni 2004
Verwaltung Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume d. Landes S-H
Rechtsgrundlage § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG
f6

Das FFH-Gebiet Untereider ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Nordfriesland in den Gemeinden Drage (Nordfriesland), Friedrichstadt, Koldenbüttel, Witzwort, Oldenswort und in Tönning und im Kreis Dithmarschen in den Gemeinden Kleve (Dithmarschen), Sankt Annen (Dithmarschen), Lehe (Dithmarschen), Groven (Dithmarschen), Karolinenkoog und Wesselburenerkoog, Das FFH-Gebiet liegt fast vollständig im Naturraum Schleswig-Holsteinische Marschen und Nordseeinseln. Nur ein kleines Stück im Osten liegt im Naturraum Schleswig-Holsteinische Geest. Das gesamte Gebiet ist Teil der Untereinheit Eider-Treene-Niederung. Es hat eine Fläche von 3606 ha. Die größte Ausdehnung liegt in Nordostrichtung und beträgt 21,7 km. Die höchste Erhebung mit 7,7 m über NN liegt an der Eiderschleuse Nordfeld,[1] der niedrigste Punkt westlich des Eidersperrwerkes auf Meereshöhe.

FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

[2] Diagramm 1: FFH-Lebensraumklassen

Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im Juni 2004 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 von der EU als GGB bestätigt und im August 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der SDB wurde zuletzt im Mai 2019 aktualisiert.[3] Das FFH-Gebiet Untereider ist in vier FFH-Teilgebiete aufgeteilt. Für jedes FFH-Teilgebiet wurde ein eigener Managementplan aufgestellt:

  • FFH-Teilgebiet Katinger Watt,[4] veröffentlicht im September 2014
  • FFH-Teilgebiet Grüne Insel mit Eiderwatt,[5] veröffentlicht am 7. Dezember 2017
  • FFH-Teilgebiet Nordfeld bis Tönning,[6] veröffentlicht am 5. Februar 2019
  • FFH-Teilgebiet Wattenmeerplan,[7] veröffentlicht am 18. März 2010

Eine Gebietsbetreuung für das FFH-Gebiet gem. § 20 LNatSchG wurde mit Stand 24. Juni 2021 vom LLUR nicht ausgesprochen.[8]

Das FFH-Gebiet besteht zu knapp zwei Dritteln aus Wasserflächen und zu knapp einem Drittel aus feuchtem oder mesophilem Grünland. Der Rest besteht zu 10 % aus Salzwiesen und einem Prozent Uferbewuchs, siehe auch Diagramm 1.

Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt.[9] Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen.[10] Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie.[11] Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel.[12] Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.[13]

FFH-Teilgebiet Katinger Watt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Katinger Watt mit Eidersperrwerk

Das FFH-Teilgebiet Katinger Watt hat eine Größe von 399 ha. Es grenzt im Westen an die Landesstraße L305, im Norden an die Straße Katingsiel und den Norderlochgraben. Im Osten verläuft die Grenze durch das Waldgebiet Katinger Wald der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (SHLF) östlich des Katinger Priels. Im Süden bildet der nördliche Eiderdamm die Teilgebietsgrenze.[14] Bei Ebbe liegt der Wasserstand der Eider bis zu 1 m unter NN.[15] Dann kann der Katinger Priel über das Sielbauwerk im nördlichen Eiderdamm in die Eider und über das Eidersperrwerk in die Nordsee entwässert werden.[16] Bei Flut sind die Sieltore in der Regel geschlossen.

Der größte Teil des Teilgebietes ist von Flachwasserflächen bedeckt. Im Uferbereich der Gewässer liegen Salzwiesen mit Röhricht und dahinter mesophiles Grünland, das entweder extensiv beweidet oder als Mähwiese genutzt wird.[17] Am Ostrand ist mesophytischer Buchenwald bestimmend. Im Süden zwischen Straße und Eiderdamm hat sich Pionierwald gebildet.[18]

Das Teilgebiet grenzt im Westen an den Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete, sowie das Biosphärenreservat Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und Halligen und im Süden an das am 15. Dezember 1989 gegründete Naturschutzgebiet Grüne Insel mit Eiderwatt.

Für den Besucher gilt ein Betretungsverbot außerhalb der ausgewiesenen Wanderwege. Am Gebietsrand befinden sich mehrere Parkplätze.[19] Ein Aussichtsturm kann von der L305 über einen Naturpfad erreicht werden.[20] Im Norden des Teilgebietes wurde ein Naturinformationsareal geschaffen. Dort befindet sich das NABU Naturzentrum Katinger Watt, von dem aus die regelmäßigen Vogelzählungen durchgeführt werden. Zwei Parkplätze und zwei Vogelbeobachtungshütten[21] sowie BIS-Infotafeln zum Schutzgebiet stehen dort für Besucher zur Verfügung.[22]

FFH-Teilgebiet Grüne Insel mit Eiderwatt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

BIS-Tafel „Grüne Insel im Eiderwatt“

Das FFH-Teilgebiet Grüne Insel mit Eiderwatt hat eine Größe von 965 ha. Es erstreckt sich vom Eidersperrwerk im Westen bis zur Bundesstraße B5 am Südrand von Tönning im Osten. Die Nordgrenze bildet die Kreisstraße K41 bis Marienhof und von dort in östlicher Richtung der nördliche Eiderdeich am Südrand von Tönning bis zur B5. Die Südgrenze wird durch den Vordamm zwischen der B5 im Osten am Karolinenkoog und der Mündung des Schülper Kanals, sowie durch das Eiderwatt am Wesselburener Koog bis zum Ende der K65 gebildet. Danach ist der Vordamm des Wesselburener Koogs bis kurz vor dem Eidersperrwerk die Südgrenze.[23]

Am rechten Ufer der Eider befindet sich im FFH-Teilgebiet Grüne Insel im Eiderwatt das Naturschutzgebiet Grüne Insel im Eiderwatt. Die Gebietsbetreuung gem. § 20 LNatSchG erfolgt durch den Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V.[24] In den Karten der Preußischen Landaufnahme bis 1930 ist die Insel nicht verzeichnet.[25] In den Karten von 1932 bis 1950 ist die Grüne Insel mit einem Damm mit dem Katinger Vorland verbunden eingezeichnet.[26] Mit dem Bau des Absperrdeiches zwischen Spannbüllhörn im Norden und Hundsknöll im Süden und des Eidersperrwerkes wurde der Wasserstand in der Eider soweit abgesenkt, dass die Grüne Insel zur Halbinsel wurde.[27] Am linken Ufer der Eider liegt ebenfalls vollständig im Teilgebiet das am 22. Dezember 1989 gegründete Naturschutzgebiet Dithmarscher Eidervorland mit Watt, das ebenfalls vom Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. betreut wird. Ein Faltblatt des landesweiten Besucherinformationssystems (BIS) informiert über das Teilgebiet.[22]

FFH-Teilgebiet Nordfeld bis Tönning[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ostgrenze des FFH-Gebietes Untereider an der Schleuse Nordfeld

Das FFH-Teilgebiet Nordfeld bis Tönning beginnt an der Eiderbrücke bei Tönning und endet flussaufwärts beim Sperrwerk und Schleuse Nordfeld. Das Sperrwerk wurde 1936 fertiggestellt und sorgte dafür, dass bei Sturmfluten das Hochwasser nicht mehr bis Rendsburg auflief, sondern am Sperrwerk Nordfeld endete. Mit der Fertigstellung des Eidersperrwerkes im Jahre 1973 wurde auch dieser Flussabschnitt gegen Überflutungen gesichert und erhielt seine jetzige Gestalt.[23]

Innerhalb des Teilgebietes befindet sich am Westrand bei Tönning das am 16. Dezember 1992 gegründete Naturschutzgebiet Oldensworter Vorland, das zwischen dem rechten Eiderdamm und der Eider liegt. Die Gebietsbetreuung gem. § 20 LNatSchG erfolgt durch den Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V.[24] An der Schleuse am Neuen Hafen in Friedrichstadt liegt die Grenze zu dem etwas kleinerem FFH-Gebiet Treene Winderatter See bis Friedrichstadt und Bollingstedter Au. Zwischen der Eiderbrücke bei Friedrichstadt bis zur Schleuse Nordfeld grenzt das Teilgebiet an das am 26. März 2018 erschaffene Landschaftsschutzgebiet „Ostenfeld-Schwabstedter Geest mit vorgelagerter Marsch“;[28] teilweise überdecken sich beide Gebiete. Bei Preil grenzt das am 6. Dezember 1976 geschaffene Landschaftsschutzgebiet „Alte Deichbruchstelle bei Preil“[29] an das Teilgebiet.[30]

FFH-Teilgebiet Wattenmeerplan[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Wattenmeerplan 2010 ist das Ergebnis einer Regierungskonferenz der Wattenmeeranrainerstaaten Dänemark, Deutschland und der Niederlande zum Schutz des Wattenmeeres, die am 18. März 2010 in Westerland auf Sylt stattgefunden hat. Mit dem Wattenmeerplan 2010 wollte man zusammen mit der Gemeinsamen Erklärung zum Schutz des Wattenmeeres einen Rahmen für das integrierte Management des Wattenmeergebietes erstellen. Als ausführendes Organ für dieses trilaterale Management wurde bereits im Jahre 1987 eine gemeinsame Behörde, das Wattenmeersekretariat in Wilhelmshaven geschaffen. Ein Ziel bestand darin, das dieses Sekretariat die Managementpläne für die bis dahin national erstellten Managementpläne ersetzt. In Deutschland sind die Bundesländer für die Umsetzung der FFH-Richtlinie zuständig. In Schleswig-Holstein wird diese Aufgabe durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) wahrgenommen. Dieses hat aus der Erfahrung heraus, dass das Wattenmeersekretariat bis heute seine Hauptaufgabe in der überregionalen Darstellung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele sieht, weiterhin eigene Managementpläne für die FFH-Gebiete im Wattenmeer erstellt. Dies wurde noch verstärkt durch die Anerkennung des Wattenmeeres der drei Länder als UNESCO-Weltnaturerbe im Jahre 2014. Weil die Amtssprache des Wattenmeersekretariats Englisch ist, ging der regionale Bezug zu den kleinteiligen nationalen FFH-Gebieten verloren. Fast alle Veröffentlichungen des Wattenmeersekretariats erfolgen ausschließlich in englischer Sprache.

Im Falle des FFH-Gebietes Untereider ist in Karte 4 des Wattenmeerplanes 2010 die Untereider nur ungenau als Teil des Zuständigkeitsbereiches des Wattenmeersekretariats ausgewiesen.[31] Auf der Netzseite des Wattenmeersekretariats gibt es nur eine Verknüpfung zum Nationalpark-Zentrum Multimar Wattforum. Angaben zum FFH-Gebiet Untereider fehlen (Stand 24. Juni 2021). Einen FFH-Managementplan in der in Schleswig-Holstein üblichen Form wurde vom Wattenmeersekretariat für das FFH-Teilgebiet Wattenmeerplan nicht erstellt.

FFH-Erhaltungsgegenstand[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

[32] Diagramm 2: FFH-Lebensraumtypen

Laut Standard-Datenbogen vom Mai 2019 sind folgende FFH-Lebensraumtypen (LRT) und Arten für das Gesamtgebiet als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):[33][34]

FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie:[35]

Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG:[42]

FFH-Erhaltungsziele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[65]

  • 1130 Ästuarien
  • 1140 Vegetationsfreies Schlick-, Sand- und Mischwatt
  • 1320 Schlickgrasbestände
  • 1330 Atlantische Salzwiesen
  • 6510 Magere Flachland-Mähwiesen
  • 1103 Finte
  • 1099 Flussneunauge
  • 1095 Meerneunauge

FFH-Erhaltungsziele von Bedeutung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[65]

  • 1310 Quellerwatt
  • 1130 Rapfen

FFH-Analyse und Bewertung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diagramm 3: Gesamtbeurteilung der FFH-Lebensraumtypen

Das Kapitel FFH-Analyse und Bewertung in FFH-Managementplänen beschäftigt sich unter anderem mit den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes und den Hindernissen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der FFH-Lebensraumtypen. Die Ergebnisse fließen in den FFH-Maßnahmenkatalog ein.

FFH-Teilgebiet Katinger Watt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Durch die Eindeichung der Untereider mit dem Eidersperrwerk ist das Katinger Watt in seiner heutigen Form entstanden. Davor war es den Gezeiten vollständig ausgesetzt. Heute besteht es im Wesentlichen aus einem Süßwassersee, dem Katinger Priel und Grünland verschiedener Ausprägung. Die Eindeichung hatte zunächst zur Folge, dass die Wattpflanzen vollständig verschwanden. Mittlerweile hat sich durch Qualmwasser, das durch den Absperrdeich in das Katinger Watt eindringt, der Salzgehalt im Oberflächenwasser erhöht und am inneren Deichfuß sind wieder Salzwiesen entstanden.[18] Das Teilgebiet hat sich zu einem wichtigen Rast- und Brutgebiet für Watt- und Küstenvögel entwickelt. Zu deren Erhalt und Entwicklung werden die Flachlandmähwiesen nach einem dem Rast- und Brutverhalten der Vögel angepasstem Mäh- und Beweidungskonzept bewirtschaftet. Eine anfänglich noch durchgeführte Schilfmahd findet nicht mehr statt.

FFH-Teilgebiet Grüne Insel mit Eiderwatt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ähnlich wie im Katinger Watt hat sich durch Qualmwasser des Absperrdeiches der Lebensraumtyp Salzwiese in den Vorlandflächen des Teilgebietes entwickeln können. Der Erhaltungszustand des Ästuars im Teilgebiet wird mit B = „gut“ bewertet, bis auf den Katinger Priel zwischen K70 und Eiderdamm, sowie dem Norderlochgraben im Eidervorland. Der LRT Atlantische Salzwiesen hingegen wird weitgehend nur mit C = „durchschnittlich bis schlecht“ bewertet.[66]

Grundsätzlich besteht aus Sicht des Naturschutzes im gesamten FFH-Gebiet ein Zielkonflikt zwischen der Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen, dem Vogelschutz des deckungsgleichen Europäischen Vogelschutzgebietes DE-0916-491 „Ramsar-Gebiet Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete“ und des Schutzes und der Ausweitung der Waldfläche in Schleswig-Holstein.[67] So stellt die Waldfläche zwischen dem Katinger Watt und der Grünen Insel im Eiderwatt eine Barriere für Wiesenbrüter und die Entwicklung einer größeren zusammenhängenden feuchten Grünlandfläche als Biotopverbund dar.[68]

FFH-Teilgebiet Nordfeld bis Tönning[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Teilgebiet ist durch den Bau des Eidersperrwerkes mit seinen bis dahin natürlichen tideabhängigen Wasserständen stark verändert worden. Der geringere Tidenhub in der Untereider lässt den Salzgehalt flussaufwärts hinter Friedrichstadt gegen Null gehen. Vor dem Bau des Eidersperrwerkes und des westlich von Friedrichstadt in den 30er Jahren gebauten Sperrwerkes bei Nordfeld ging die Flut bis in die Nähe von Rendsburg. Da nicht mit deren Rückbau zu rechnen ist, sind die Lebensraumtypen Salzwiesen und Schlickwatt in ihrem Bestand gefährdet. Oberhalb von Hemmerdeich ist der LRT Ästuar bereits der einzige Lebensraumtyp im Teilgebiet.[69] Alle im SDB genannten Fischarten sind im Teilgebiet vertreten, allerdings nur als Durchzugsgebiet von den Lebensräumen im Meer hinauf zu den Laichgebieten in der Treene und Obereider. Die beiden Sperrwerke sind allerdings kein Hindernis für die Durchgängigkeit, da beide mit einer Schleuse versehen sind. Das gilt auch für die Schleuse zur Treene in Friedrichstadt zum FFH-Gebiet Treene Winderatter See bis Friedrichstadt und Bollingstedter Au. Wichtig ist hier die Erhaltung der Durchgängigkeit zu den Laichgebieten in Obereider und Treene mit ihren Zuflüssen und der Schutz und gute Laichbedingungen in den Laichgebieten selbst.

FFH-Maßnahmenkatalog[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der FFH-Maßnahmenkatalog im Managementplan führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an. Konkrete Empfehlungen sind in einer Maßnahmenkarte beschrieben.

FFH-Teilgebiet Katinger Watt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bisherige Maßnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach der Eindämmung der Eidermündung durch das Eidersperrwerk hatte man in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts vor, das Katinger Watt zuzuschütten und dort Campingplätze und Ferienhäuser zu errichten. Diese Pläne wurden nie realisiert. Vielmehr verfolgte man ab Mitte der 80er Jahre die Umwandlung des Katinger Watts zu einer Naturschutzfläche mit Wasser- und Wiesenflächen vor allem zum Schutz von Wiesen- und Wasservögeln. Mit der Jahrtausendwende wurden bis dahin aufgekommene Gehölze und Buschwerk zu Gunsten von offenen Weideflächen mit extensiver Bewirtschaftungsform beseitigt.[70]

Notwendige Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Maßnahmen sind in 15 Maßnahmenblättern[71] und einer Maßnahmenkarte[72] festgehalten. Dabei sind folgende Schwerpunkte gesetzt worden:

  • Verstärkung der extensiven Beweidung mit Schafen und Ganzjahresbeweidung mit Robustrindern. Damit soll aufkommendes Gebüsch und Landröhricht beseitigt werden. Dies soll auch am Ostufer des Katinger Priels erfolgen, wenn nötig unterstützt durch mechanische Beseitigung. Das Ziel ist die Schaffung einer großen zusammenhängenden offenen Grünlandfläche zum Schutz von Wiesenvögeln.
  • Beibehaltung der Wasserstandsregelung im Katinger Watt mit Meereshöhe im Sommer und eine Absenkung bis max, −80 cm im Winter.
  • Zum Schutz der Wiesenbrüter werden deren Fressfeinde (Prädatoren) wie Fuchs, Marderhund, Marder und Wildschwein im Teilgebiet bejagt.
  • Im Teilgebiet ist die Fischerei untersagt. Die Durchgängigkeit der Gewässer muss gemäß Europäischer Wasserrahmenrichtlinie gewährleistet sein.

FFH-Teilgebiet Grüne Insel mit Eiderwatt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bisherige Maßnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Zum Schutz der Wiesenbrüter wurde eine wechselnde Beweidung mit Robustrindern und eine Mahd mit Abtransport des Heus zur Nutzung als Viehfutter eingeführt. Durch die Umstellung von Schaf- auf Rinderbeweidung wird auch aufkommendes Schilf beseitigt. Durch die Ausweitung der beweideten Flächen werden neue Flächen für Wiesenbrüter geschaffen.
  • Wie im Teilgebiet Katinger Watt werden auch hier die Fressfeinde der Wiesenbrüter aktiv bejagt
  • Das Fischen und Angeln in der Eider ist erlaubt
  • Der Leitdamm darf mit Fahrrädern befahren werden
  • Es gibt mehrere BIS-Tafeln des landesweiten Besucherinformationssystems
  • Das BIS-Faltblatt „Dithmarscher Eidervorland mit Watt“ des LLUR wurde neu aufgelegt und kann auch in digitaler Form als PDF im weltweiten Netz heruntergeladen werden[19]

Notwendige Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die notwendigen Erhaltungs- und Wiederherstellungs- sowie weitergehende Maßnahmen sind in einer Karte festgehalten.[73] Schwerpunkt ist ein auf die Bedürfnisse des Teilgebietes abgestimmtes Beweidungs- und Mähkonzept, um den Wiesenbrütern bessere Brutbedingungen zu schaffen. Dabei verzichtet man bewusst auf die Förderung des Lebensraumes Röhricht und damit des Bruthabitats für Rohrdommel und Rohrweihe, die im aktuellen SDB als Erhaltungsgegenstände aufgeführt sind.[42]

FFH-Teilgebiet Nordfeld bis Tönning[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bisherige Maßnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Das Grünland des Teilgebietes wird ausschließlich extensiv bewirtschaftet mit Verzicht auf Düngung
  • In den Vorländern nördlich der Schleuse Nordfeld, bei Oldenkoog und gegenüber Hammerdeich wurden durch Einlassbauwerke, Aufweitung von Gräben sowie Aufstau durch regelbare Überläufe für Wiesenvögel bessere Brutbedingungen geschaffen
  • Mittels Auszäunung bei Wollersum, im Deichvorland bei Preil und am linken Eiderufer zwischen Dammsdeich und der Eiderbrücke bei Friedrichsstadt wurden Röhrichtgebiete vor Verbiss gesichert, um bessere Brutbedingungen für Rohrweihen, Rohrdommeln, Schilfrohrsängern, Blaukehlchen und Bartmeisen zu schaffen. In den beiden anderen Teilgebieten des FFH-Gebietes sind dagegen Röhrichte zugunsten von Salzwiesen zurückgedrängt worden
  • Zur Wiederansiedlung der landesweit gefährdeten Trauerseeschwalbe wurden neue Wasserflächen mit Brutinseln am Oldenkoog, westlich der Eiderbrücke bei Friedrichstadt und im Deichvorland des Lundener Kooges geschaffen und ein Monitoring des Bruterfolges eingerichtet

Die bis 2018 durchgeführten Maßnahmen sind zudem in einer Maßnahmenkarte festgehalten.[74]

Notwendige Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Ab dem nördlichen Ende des NSG Oldensworter Vorland bis zum Teilgebietsende an der Schleuse Nordfeld soll im Uferbereich ein- bis beidseitig die natürliche Röhrichtentwicklung gefördert werden
  • Die noch östlich der B5 bestehenden Salzwiesen sollen in ihrem Bestand erhalten und wenn möglich gefördert werden
  • Abgestimmtes Regeln der Wasserstände und der Fließgeschwindigkeiten der Eider durch die Stauwerke Eidersperrwerk und Nordfeld zur Beibehaltung von naturnahen Sedimentationsbedingungen und ausreichenden Wasserständen im Schwemmland
  • Beibehaltung der Bejagung von Prädatoren

Die notwendigen Erhaltungs- und Wiederherstellungs- sowie weitergehende Maßnahmen sind in einem Maßnahmenblatt[75] und einer Maßnahmenkarte dokumentiert.[76]

FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle 6 Jahre statt. Die Ergebnisse des letzten Folgemonitorings wurden am 21. März 2012 in einem Textbeitrag[77] und einer Kartensammlung[78] veröffentlicht.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: FFH-Gebiet Untereider – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Höchster Punkt im FFH-Gebiet Untereider. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 10. Juni 2021.
  2. DE1719391 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 198/41. (PDF; 67 kB) 4.1. Allgemeine Merkmale des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, abgerufen am 30. Juni 2021.
  3. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 67 kB) DE1719391. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, abgerufen am 10. Juni 2021.
  4. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1719-391 „Untereider“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-0916-491 „Ramsar-Gebiet Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete“ jeweils Teilgebiet Katinger Watt. (PDF; 631 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, September 2014, abgerufen am 10. Juni 2021.
  5. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1719-391 „Untereider“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-0916-491 „Ramsar-Gebiet Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete“ jeweils Teilgebiet Grüne Insel mit Eiderwatt. (PDF; 1521 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 7. Dezember 2017, abgerufen am 10. Juni 2021.
  6. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1719-391 „Untereider“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-0916-491 „Ramsar-Gebiet Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete“ jeweils Teilgebiet „Untereider von Nordfeld bis Tönning“. (PDF; 1057 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 5. Februar 2019, abgerufen am 10. Juni 2021.
  7. Managementpläne des Wattenmeer-Plans-2010. (PDF) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 16. Februar 2021.
  8. Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein gem. § 20 LNatSchG. (PDF) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Dezember 2019, abgerufen am 30. Mai 2021.
  9. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. (PDF) EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
  10. Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
  11. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. (PDF) Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
  12. Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. (PDF) Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
  13. Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.
  14. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1719-391 „Untereider“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-0916-491 „Ramsar-Gebiet Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete“ jeweils Teilgebiet Katinger Watt. (PDF; 266 kB) Karte 1 - Übersicht. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 7. Dezember 2013, abgerufen am 11. Juni 2021.
  15. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1719-391 „Untereider“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-0916-491 „Ramsar-Gebiet Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete“ jeweils Teilgebiet Katinger Watt. (PDF; 235 kB) Karte 2 - Höhenschichten. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 7. Februar 2013, abgerufen am 11. Juni 2021.
  16. Sielbauwerk im nördlichen Eiderdamm am Katinger Priel. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 11. Juni 2021.
  17. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1719-391 „Untereider“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-0916-491 „Ramsar-Gebiet Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete“ jeweils Teilgebiet Katinger Watt. (PDF; 447 kB) Karte 4 - Nutzungsarten. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 7. Februar 2013, abgerufen am 11. Juni 2021.
  18. a b Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1719-391 „Untereider“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-0916-491 „Ramsar-Gebiet Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete“ jeweils Teilgebiet Katinger Watt. (PDF; 657 kB) Karte 3 - Biotoptypen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 7. Februar 2013, abgerufen am 11. Juni 2021.
  19. a b BIS-Faltblatt Dithmarscher Eidervorland mit Watt. (PDF; 1138 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, November 2004, abgerufen am 22. Juni 2021.
  20. Aussichtsturm im Katinger Watt. In: Schutzgebiete in Deutschland. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 12. Juni 2021.
  21. Vogelbeobachtungsstände im Katinger Watt. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 24. Juni 2021.
  22. a b BIS-Faltblatt Grüne Insel im Eiderwatt. (PDF) Internetversion 54/51-136. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Dezember 2015, abgerufen am 24. Juni 2021.
  23. a b Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1719-391 „Untereider“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-0916-491 „Ramsar-Gebiet Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete“ jeweils Teilgebiet Grüne Insel mit Eiderwatt. (PDF; 1521 kB) Anlage 6 - Übersichtskarte. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 22. November 2017, abgerufen am 10. Juni 2021.
  24. a b Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holsteingem. § 20 LNatSchG. (PDF) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Dezember 2019, abgerufen am 12. Juni 2021.
  25. Küstenverlauf zwischen Katingsiel und Olversum 1930. Kartenausschnitt Preußische Landaufnahme 1902-1930. In: Archäologie-Atlas Nord. Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein, abgerufen am 15. Juni 2021.
  26. Grüne Insel in der Eidermündung vor Olversum. Kartenausschnitt der Preußischen Landaufnahme von 1932 bis 1950. In: Archäologie-Atlas Nord. Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein, abgerufen am 15. Juni 2021.
  27. Halbinsel Grüne Insel im Eiderwatt. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 15. Juni 2021.
  28. Kreisverordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Ostenfeld-Schwabstedter Geest mit vorgelagerter Marsch“. (PDF) In: www.nordfriesland.de. Amtsblatt Kreis Nordfriesland, 26. März 2018, abgerufen am 16. Juni 2021.
  29. Kreisverordnung zum Schutze von Landschaftsteilen in den Gemeinden Friedrichsgabekoog und Süderwöhrden. (PDF) „Alte Deichbruchstelle bei Preil“. In: www.dithmarschen.de. Kreis Dithmarschen, 3. Januar 1972, abgerufen am 16. Juni 2021.
  30. Schutzgebiete in der Nähe des Teilgebietes Nordfeld bis Tönning. In: Schutzgebiete in Deutschland. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 15. Juni 2021.
  31. Karte 4: Natura 2000-Gebiete im Wattenmeer. (PDF) Wattenmeerplan 2010. In: www.waddensea-worldheritage.org. Wattenmeersekretariat, abgerufen am 16. Juni 2021.
  32. DE1719391 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 198/41. (PDF; 67 kB) 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, abgerufen am 30. Juni 2021.
  33. Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, abgerufen am 23. Juli 2020.
  34. Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
  35. STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG). vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG) DE1719-391 Amtsblatt der Europäischen Union DE L 198/41. (PDF; 67 kB) 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, S. 3, abgerufen am 10. Juni 2021.
  36. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 1130 Ästuarien. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 9–12, abgerufen am 7. Februar 2021.
  37. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 1140 Vegetationsfreies Schlick-, Sand- und Mischwatt. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 13–15, abgerufen am 7. Februar 2021.
  38. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 1310 Pioniervegetation mit Salicornia und anderen einjährigen Arten auf Schlamm und Sand (Quellerwatt). In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 35–36, abgerufen am 12. Januar 2021.
  39. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 1320 Schlickgrasbestände (Spartinion maritimae). In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 37, abgerufen am 12. Januar 2021.
  40. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 1330 Atlantische Salzwiesen (Glauco-Puccinellietalia maritimae). In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 38–40, abgerufen am 12. Januar 2021.
  41. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 6510 Magere Flachland-Mähwiesen. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 118–121, abgerufen am 27. Januar 2021.
  42. a b STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG). vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG) DE1719391 Amtsblatt der Europäischen Union DE L 198/41. (PDF; 67 kB) 3.2. Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2010, S. 4, abgerufen am 11. Juni 2021.
  43. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) Finte – Alosa Fallax. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 196, abgerufen am 10. Juni 2021.
  44. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) Rapfen – Aspius aspius. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 197, abgerufen am 10. Juni 2021.
  45. Rohrdommel - Botaurus stellaris. Übersicht der Wirkfaktoren der Beeinträchtigungen der Vogelarten. In: FFH-VP-Info. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 11. Juni 2021.
  46. Weißwangengans - Branta leucopsis. Übersicht der Wirkfaktoren der Beeinträchtigungen der Vogelarten. In: FFH-VP-Info. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 11. Juni 2021.
  47. Trauerseeschwalbe - Chlidonias niger. Übersicht der Wirkfaktoren der Beeinträchtigungen der Vogelarten. In: FFH-VP-Info. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 11. Juni 2021.
  48. Rohrweihe - Circus aeruginosus. Übersicht der Wirkfaktoren der Beeinträchtigungen der Vogelarten. In: FFH-VP-Info. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 11. Juni 2021.
  49. Kornweihe - Circus cyaneus. Übersicht der Wirkfaktoren der Beeinträchtigungen der Vogelarten. In: FFH-VP-Info. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 11. Juni 2021.
  50. Wiesenweihe - Circus pygargus. Übersicht der Wirkfaktoren der Beeinträchtigungen der Vogelarten. In: FFH-VP-Info. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 11. Juni 2021.
  51. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) Nordseeschnäpel – Coregonus oxyrinchus. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 200–202, abgerufen am 26. Mai 2021.
  52. Wachtelkönig - Crex crex. Übersicht der Wirkfaktoren der Beeinträchtigungen der Vogelarten. In: FFH-VP-Info. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 11. Juni 2021.
  53. Zwergschwan (Mitteleuropa) - Cygnus columbianus bewickii. Übersicht der Wirkfaktoren der Beeinträchtigungen der Vogelarten. In: FFH-VP-Info. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 11. Juni 2021.
  54. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) Flussneunauge – Lampetra fluviatilis. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 217–219, abgerufen am 11. Juni 2021.
  55. Blaukehlchen - Luscinia svecica. Übersicht der Wirkfaktoren der Beeinträchtigungen der Vogelarten. In: FFH-VP-Info. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 11. Juni 2021.
  56. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) Meerneunauge – Petromyzon marinus. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 226–227, abgerufen am 11. Juni 2021.
  57. Kampfläufer - Philomachus pugnax. Übersicht der Wirkfaktoren der Beeinträchtigungen der Vogelarten. In: FFH-VP-Info. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 11. Juni 2021.
  58. Goldregenpfeifer - Pluvialis apricaria. Übersicht der Wirkfaktoren der Beeinträchtigungen der Vogelarten. In: FFH-VP-Info. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 11. Juni 2021.
  59. Tüpfelsumpfhuhn - Porzana porzana. Übersicht der Wirkfaktoren der Beeinträchtigungen der Vogelarten. In: FFH-VP-Info. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 11. Juni 2021.
  60. Säbelschnäbler. Natura 2000 species code A132. European Environmont Agency, abgerufen am 31. März 2021 (englisch).
  61. Säbelschnäbler - Recurvirostra avosetta. Übersicht der Wirkfaktoren der Beeinträchtigungen der Vogelarten. In: FFH-VP-Info. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 11. Juni 2021.
  62. Flussseeschwalbe - Sterna hirundo. Übersicht der Wirkfaktoren der Beeinträchtigungen der Vogelarten. In: FFH-VP-Info. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 11. Juni 2021.
  63. Küstenseeschwalbe. Natura 2000 species code A194. European Environmont Agency, abgerufen am 31. März 2021 (englisch).
  64. Küstenseeschwalbe - Sterna paradisaea. Übersicht der Wirkfaktoren der Beeinträchtigungen der Vogelarten. In: FFH-VP-Info. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 11. Juni 2021.
  65. a b Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1719-391 „Untereider“. (PDF; 94 kB) Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016 Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, S. 1033. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, S. 1033, abgerufen am 10. Juni 2021.
  66. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1719-391 „Untereider“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-0916-491 „Ramsar-Gebiet Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete“ jeweils Teilgebiet Grüne Insel mit Eiderwatt. (PDF; 5000 kB) Anlage 9 - Karte Lebensraumtypen und Erhaltungszustände. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 22. November 2017, abgerufen am 22. Juni 2021.
  67. Waldgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landeswaldgesetz - LWaldG). § 1 Grundsatz, Gesetzeszweck. In: Landesvorschriften und Landesrechtsprechung. Landesregierung Schleswig-Holstein, 5. Dezember 2004, abgerufen am 19. Juni 2021: „den Wald...zu erhalten, naturnah zu entwickeln, zu mehren und seine nachhaltige Bewirtschaftung zu sichern“
  68. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1719-391 „Untereider“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-0916-491 „Ramsar-Gebiet Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete“ jeweils Teilgebiet Grüne Insel mit Eiderwatt. (PDF; 6758 kB) Anlage 8 - Karte Lebensraumtypen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 22. November 2017, abgerufen am 19. Juni 2021.
  69. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1719-391 „Untereider“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-0916-491 „Ramsar-Gebiet Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete“ jeweils Teilgebiet „Untereider von Nordfeld bis Tönning“. (PDF; 1091 kB) Karte 2b - Lebebsraumtypen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Oktober 2018, abgerufen am 22. Juni 2021.
  70. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1719-391 „Untereider“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-0916-491 „Ramsar-Gebiet Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete“ jeweils Teilgebiet Katinger Watt. (PDF; 631 kB) 6.1. Bisher durchgeführte Maßnahmen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, September 2014, S. 22, abgerufen am 20. Juni 2021.
  71. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1719-391 „Untereider“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-0916-491 „Ramsar-Gebiet Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete“ jeweils Teilgebiet Katinger Watt. (PDF; 174 kB) Maßnahmenblätter. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, September 2014, abgerufen am 21. Juni 2021.
  72. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1719-391 „Untereider“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-0916-491 „Ramsar-Gebiet Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete“ jeweils Teilgebiet Katinger Watt. (PDF; 845 kB) Maßnahmenkarte. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), September 2014, abgerufen am 10. Juni 2021.
  73. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1719-391 „Untereider“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-0916-491 „Ramsar-Gebiet Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete“ jeweils Teilgebiet Grüne Insel mit Eiderwatt. (PDF; 7743 kB) Anlage 11 - Karte Maßnahmen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 22. November 2017, abgerufen am 22. Juni 2021.
  74. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1719-391 „Untereider“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-0916-491 „Ramsar-Gebiet Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete“ jeweils Teilgebiet „Untereider von Nordfeld bis Tönning“. (PDF; 924 kB) Karte 3a: Durchgeführte Maßnahmen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Oktober 2018, abgerufen am 22. Juni 2021.
  75. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1719-391 „Untereider“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-0916-491 „Ramsar-Gebiet Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete“ jeweils Teilgebiet „Untereider von Nordfeld bis Tönning“. (PDF; 110 kB) Maßnahmenblatt. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 5. Februar 2019, abgerufen am 22. Juni 2021.
  76. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1719-391 „Untereider“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-0916-491 „Ramsar-Gebiet Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete“ jeweils Teilgebiet „Untereider von Nordfeld bis Tönning“. (PDF; 914 kB) Karte 3b: Notwendige Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Oktober 2018, abgerufen am 22. Juni 2021.
  77. Textbeitrag zum FFH-Gebiet Untereider 1719-391. (PDF; 86 kB) Folgekartierung/Monitoring Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenzgebieten in Schleswig-Holstein 2007-2012. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Planungsbüro Mordhorst-Bretschneider GmbH, 21. März 2012, abgerufen am 22. Juni 2021.
  78. Kartensammlung zum FFH-Gebiet Untereider (1719-391). (PDF; 5230 kB) Folgekartierung/Monitoring Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenzgebieten in Schleswig-Holstein 2007-2012. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Planungsbüro Mordhorst-Bretschneider GmbH, 10. Februar 2012, abgerufen am 22. Juni 2021.