FFH-Gebiet Wald nordwestlich Boksee

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FFH-Gebiet Wald nordwestlich Boksee
Wald nordwestlich Boksee

Wald nordwestlich Boksee

Lage Schleswig-Holstein, Deutschland
Fläche 25 ha
Kennung 1726-301
WDPA-ID 555517898
Natura-2000-ID DE1726301
FFH-Gebiet 25 ha
Geographische Lage 54° 15′ N, 10° 8′ OKoordinaten: 54° 15′ 3″ N, 10° 7′ 35″ O
FFH-Gebiet Wald nordwestlich Boksee (Schleswig-Holstein)
FFH-Gebiet Wald nordwestlich Boksee (Schleswig-Holstein)
Meereshöhe von 47 m bis 59,8 m
Einrichtungsdatum Mai 2004
Verwaltung Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume d. Landes S-H
Rechtsgrundlage § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG
f6
Bild 1ː Wald nordwestlich Boksee um 1877 (blau umrandet das heutige FFH-Gebiet)

Das FFH-Gebiet Wald nordwestlich Boksee ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Plön im Nordwesten der Gemeinde Boksee.[1]

Karte
Karte 1: Niedrigster (1) und höchster (2) Punkt im FFH-Gebiet Wald nordwestlich Boksee

Es hat eine Größe von 25 Hektar und ist ein mit einer Wallhecke (Knick) umgebenes Waldstück, das zum Teil zum Staatsforst Neumünster gehört und auch in aktuellen Karten den Namen Gehege Boksee trägt. Seine größte Ausdehnung liegt mit 730 Meter in Nordsüdrichtung. Das FFH-Gebiet liegt im NaturraumMoränengebiet der Oberen Eider“ (Landschafts-ID 70202)[2] in der Haupteinheit „Ostholsteinisches Hügelland“. Diese ist wiederum Teil der Naturräumlichen Großregion 2. Ordnung Schleswig-Holsteinisches Hügelland. Es liegt geologisch in leicht hügeligem Gelände auf einer Grundmoräne der Weichsel-Kaltzeit.[3] Die höchste Erhebung mit 59,8 Meter über Normalhöhennull (NHN) liegt im Südosten.[4] Der niedrigste Bereich liegt mit 47 Meter über NHN im Norden, siehe auch Karte 1.[5]

Das FFH-Gebiet entwässert über den Speckhörner Bach, der gleichzeitig die Westgrenze des FFH-Gebietes darstellt.[6] Dieser mündet über Schlüsbek, Neuwürener Au, Alte Schwentine und Schwentine in die Ostsee.

Das FFH-Gebiet ist fast vollständig mit Laubwald bedeckt. Hierbei handelt es sich um einen historischen Waldstandort. Nach der Karte des Deutschen Reiches, Ausgabe 1877, ist der Wald schon damals ausschließlich mit Laubbäumen bestockt gewesen und wurde Gehege Wehrbröken genannt, siehe Bild 1. Es grenzt im Nordwesten an das Kleinflintbeker Moor und im Norden an das trocken gelegte Moor Alter Moorsee. Das FFH-Gebiet wird durch einen in nordöstlicher Richtung durch das FFH-Gebiet verlaufenden Grenzwall in nahezu zwei gleiche Teile getrennt. Der westliche Teil befindet sich im Privatbesitzt mehrerer Eigentümer und der östliche Teil ist im Eigentum der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (SLSH).[7]

FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im Mai 2004 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der SDB wurde zuletzt im Mai 2019 aktualisiert.[8] Der Managementplan für das FFH-Gebiet wurde im 28. Juli 2016 veröffentlicht.[9]

Das FFH-Gebiet liegt vollständig im Schwerpunktraum 257 des landesweiten Biotopverbundsystems.[10]

Diagramm 1ː FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet Wald nordwestlich von Boksee

Mit der Gebietsbetreuung des FFH-Gebietes nach § 20 LNatSchG wurde durch das LLUR noch keine Institution beauftragt (Stand November 2022).[11]

FFH-Erhaltungsgegenstand[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Laut Standard-Datenbogen vom Mai 2019 sind folgende FFH-Lebensraumtypen (LRT) und Arten als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):[12][13]

FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie:[14]

Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG wurden nicht in den SDB aufgenommen:[19]

Das FFH-Gebiet ist ausschließlich mit FFH-Lebensraumtypen der Wälder bedeckt.[20] Gut ein Viertel der Fläche ist keinem LRT zugeordnet, siehe Diagramm 1 und besteht zum Teil aus nicht standorttypischen Nadelbäumen. Im Wald befinden sich bis zu 150 Jahre alte Eichen-, Erlen- und Buchenbestände.

Diagramm 2 Schutzstatus im FFH-Gebiet Wald nordwestlich von Boksee

Am 26. August 2015 wurde die letzte Nachkartierung der FFH-Lebensraum- und Biotoptypen im FFH-Gebiet durchgeführt (Stand November 2023). Danach sind gut drei Viertel der Gebietsfläche mit FFH-Lebensraumtypen belegt, davon sind ein kleiner Teil auch gesetzlich geschützte Biotope und knapp ein Viertel ist keinem der beiden Schutzstati zugeordnet, siehe Diagramm 2.[21] Die ausschließlich als gesetzlich geschützte Biotope ausgewiesenen Flächen im FFH-Gebiet bestehen hauptsächlich aus feuchten Standorten mit Erlen-Buchenwald (WBe) und Erlen-Eschen-Sumpfwald (WEe).

FFH-Erhaltungsziele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[22]

  • 9110 Hainsimsen-Buchenwälder
  • 9130 Waldmeister-Buchenwälder
  • 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder

FFH-Analyse und Bewertung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diagramm 3ː Gesamtbewertung der FFH-LRT-Flächen

Das Kapitel FFH-Analyse und Bewertung im Managementplan beschäftigt sich unter anderem mit den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes und den Hindernissen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der FFH-Lebensraumtypen und Arten.[23] Die Ergebnisse fließen in den FFH-Maßnahmenkatalog ein.

Knapp neun Zehntel aller FFH-Lebensraumflächen haben im SDB eine gute Gesamtbewertung zugesprochen bekommen, siehe Diagramm 3. Der LRT 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder und ein Teil des LRT 9110 Hainsimsen-Buchenwälder hat kein gute Gesamtbewertung zugesprochen bekommen.[14] Im Gebiet der SHLF ist der überwiegende Teil als Naturwald ausgewiesen.[7] Dort ist jegliche Nutzung im Wald untersagt. In den Flächen ohne LRT liegen Flächen die laut Biotopverordnung gesetzlich geschützte Biotoptypen[24] enthalten. Hier handelt es sich um die Biotoptypen (WB) Bruchwald und -gebüsch und (WE) Feucht- und Sumpfwald. Im Nordosten liegt noch eine Nadelwaldfläche im Privatwald.[20]

FFH-Maßnahmenkatalog[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der FFH-Maßnahmenkatalog im Managementplan führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an.[25] Die Maßnahmen sind in einer Maßnahmenkarte[26], sowie zur Maßnahmenverfolgung in fünfzehn Maßnahmenblättern[27] eingetragen.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen folgende Schwerpunkte:

  • Verringerung des Nadelwaldbestandes im Privatwald
  • Erhalt des vorhandenen Wasserhaushaltes durch Pflege der Grabenstaue
  • Erhöhung des Anteils an liegendem und stehendem Totholz.

FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle sechs Jahre statt. Die Ergebnisse des letzten Monitorings wurden noch nicht veröffentlicht (Stand August 2022).

Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt.[28] Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen.[29] Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie.[30] Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel.[31] Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.[32] Hierzu wurden von der Generalanwältin des EuGH am 20. April 2023 die Schlussanträge gestellt.[33] Am 21. September 2023 hat der EuGH das Urteil gesprochen. Die Bundesrepublik Deutschland hat in drei Punkten der Anklage gegen Europäisches Recht verstoßen und im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Bundesrepublik Deutschland muss ihre eigenen Verfahrenskosten und die der Europäischen Kommission tragen.[34]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: FFH-Gebiet Wald nordwestlich Boksee – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. FFH-Gebiet Wald nordwestlich Boksee. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 21. November 2023.
  2. Naturräumliche Einordnung des FFH-Gebietes Wald nordwestlich Boksee. Untereinheiten Moränengebiet der Oberen Eider in der Haupteinheit Ostholsteinisches Hügelland. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 22. November 2023.
  3. Karte der Geologischen Einheiten im FFH-Gebiet Wald nordwestlich Boksee. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 21. November 2023.
  4. Höchste Erhebung im FFH-Gebiet Wald nordwestlich Boksee. In: DigitalAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 21. November 2023.
  5. Niedrigster Punkt im FFH-Gebiet Wald nordwestlich Boksee. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 21. November 2023.
  6. Verbandsgewässer im FFH-Gebiet Wald nordwestlich Boksee. In: Themenportal Wasserland/Amtliches Wasserwirtschaftliches Gewässerverzeichnis - AWGV. Wasser- und Bodenverbände des Landes Schleswig-Holstein und Land Schleswig-Holstein (Kurzform : DAV-WBV/Land SH ), abgerufen am 21. November 2023.
  7. a b FFH 1726-301 "Wald nordwestlich Boksee". (PDF; 2023 kB) Karte 1ː Übersichtskarte. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 12. April 2015, abgerufen am 23. November 2013.
  8. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 64 kB) DE1726-301 Wald nordwestlich Boksee. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, abgerufen am 23. November 2022.
  9. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1726-301 „Wald nordwestlich Boksee“. (PDF; 768 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 28. Juli 2016, abgerufen am 23. November 2022.
  10. FFH-Gebiet Wald nordwestlich Boksee - Biotopverbundsystem. Schwerpunktraum 257. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 24. November 2023.
  11. Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein gem. § 20 LNatSchG. (PDF) 1.17 Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e.V. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Dezember 2019, S. 6, abgerufen am 10. August 2022.
  12. Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, abgerufen am 23. Juli 2020.
  13. Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
  14. a b Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 64 kB) DE1726301 - 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, S. 3, abgerufen am 24. November 2023.
  15. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9110 Hainsimsen-Buchenwälder. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 184–187, abgerufen am 26. Juli 2020.
  16. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9130 Waldmeister-Buchenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 188–191, abgerufen am 26. Juli 2020.
  17. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 199–202, abgerufen am 26. Juli 2020.
  18. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 219–223, abgerufen am 28. November 2020.
  19. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 64 kB) 3.2. Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, S. 4, abgerufen am 24. November 2023.
  20. a b Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1726-301 „Wald nordwestlich Boksee“. (PDF; 3448 kB) Karte 2 - Bestand -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 24. Juli 2015, abgerufen am 24. November 2023.
  21. Biotopkartierung in Schleswig-Holstein. In: Themenportale ZeBIS Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 4. August 2022.
  22. Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1726-301 „Wald nordwestlich Boksee“. (PDF; 81 kB) Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016 Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, S. 1033, abgerufen am 24. November 2023.
  23. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1726-301 „Wald nordwestlich Boksee“. (PDF; 910 kB) 5. Analyse und Bewertung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 28. Juli 2016, S. 12–16, abgerufen am 24. November 2023.
  24. Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverordnung). In: Landesvorschriften und Landesrechtsprechung. Landesregierung Schleswig-Holstein, 13. Mai 2019, abgerufen am 4. August 2022.
  25. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1726-301 „Wald nordwestlich Boksee“. (PDF; 768 kB) 6. Maßnahmenkatalog. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 28. Juli 2016, S. 16–21, abgerufen am 24. November 2023.
  26. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1726-301 „Wald nordwestlich Boksee“. (PDF; 560 kB) Anlage 3ː Maßnahmenkarte mit LRT-Bewertung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Juli 2016, abgerufen am 24. November 2023.
  27. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1726-301 „Wald nordwestlich Boksee“. (PDF; 175 kB) Maßnahmenblätter. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 28. Juli 2016, abgerufen am 24. November 2023.
  28. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
  29. Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
  30. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
  31. Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
  32. Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.
  33. Tamara Capeta: Rechtssache C‑116/22 Europäische Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland. SCHLUSSANTRÄGE DER GENERALANWÄLTIN TAMARA ĆAPETA. In: InfoCuria Rechtsprechung. Europäischer Gerichtshof, 20. April 2023, abgerufen am 13. August 2023.
  34. URTEIL DES GERICHTSHOFS (Zweite Kammer). In der Rechtssache C‑116/22. In: curia.europa.eu. Europäischer Gerichtshof, 21. September 2023, abgerufen am 26. November 2023.