FFH-Gebiet Wennebeker Moor und Langwedel

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FFH-Gebiet Wennebeker Moor und Langwedel
Teich im Teilgebiet Standortübungsplatz Langwedel

Teich im Teilgebiet Standortübungsplatz Langwedel

Lage Schleswig-Holstein, Deutschland
Fläche 230 ha
Kennung 1825-302
WDPA-ID 555517934
Natura-2000-ID DE1825302
FFH-Gebiet 230 ha
Geographische Lage 54° 11′ N, 9° 54′ OKoordinaten: 54° 11′ 20″ N, 9° 54′ 23″ O
FFH-Gebiet Wennebeker Moor und Langwedel (Schleswig-Holstein)
FFH-Gebiet Wennebeker Moor und Langwedel (Schleswig-Holstein)
Meereshöhe von 20 m bis 30,7 m
Einrichtungsdatum 2004–06
Verwaltung Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume d. Landes S-H
Rechtsgrundlage § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG
f6

Das FFH-Gebiet Wennebeker Moor und Langwedel ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Rendsburg-Eckernförde in den Gemeinden Eisendorf, Borgdorf-Seedorf und Langwedel.[1] Es liegt in der Landschaft Westensee (Landschafts-ID 70210)[2], die vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) als Landschaft von geringer naturschutzfachlicher Bedeutung bewertet wird. Diese ist der Naturräumlichen Großregion 2. Ordnung Schleswig-Holsteinisches Hügelland zugeordnet.

Das FFH-Gebiet hat seine größte Ausdehnung von Ost nach West auf einer Länge von 2,25 Kilometer vom westlichsten Punkt, wo der Eisendorfer Graben in das FFH-Gebiet eintritt, bis zum östlichsten Punkt am Südrand der Bundesautobahn 7, wo sich die FFH-Gebietsgrenze im Standortübungsplatz Langwedel der Bundeswehr (StOÜbPl Langwedel) befindet.

Das FFH-Gebiet hat eine Fläche von 230 Hektar. Die höchste Erhebung im FFH-Gebiet liegt mit 30,7 Meter über Normalhöhennull (NHN) auf einem Geestrücken in einem Waldgebiet in der Gemeinde Langwedel[3], der niedrigsten Punkt liegt mit 20 Meter über NHN an der Bundesautobahn 7, wo die Wennebek an der Unterführung der Autobahn das FFH-Gebiet verlässt.

Das FFH-Gebiet liegt auf Endmoränen des Weichsel-Komplexes[4] mit Niedermooren über sandigen Ablagerungen. Es gehört mit acht verschiedenen Lebensraumklassen zu den vielfältigsten FFH-Gebieten in Schleswig-Holstein, siehe Diagramm 1.

Das FFH-Gebiet befindet sich überwiegend im Besitz der Bundesrepublik Deutschland. Mehr als ein Viertel der Fläche ist über die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein (SNSH) im Landesbesitz, siehe Diagramm 2.

Diagramm 1: FFH-Lebensraumklassen – Flächenanteil
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Diagramm 2: Eigentümer – Flächengröße [ha]
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FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im Juni 2004 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der SDB wurde zuletzt im Mai 2019 aktualisiert.[5]

Der Managementplan für das FFH-Gebiet wurde am 21. August 2017 veröffentlicht.[6] Er bezieht sich nur auf den Bereich des FFH-Teilgebietes Wennebeker Moor, das nicht zum militärischen Sicherheitsbereich des StOÜbPl Langwedel gehört. Da es sich hier um einen Bundeswehrstandort im Bundesbesitz handelt, die Verwaltung von FFH-Gebieten aber in Deutschland zu den Aufgaben der Bundesländer gehört, wurde zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesland Schleswig-Holstein eine Vereinbarung geschlossen, die die Funktion des „Vereinbarungsgebietes“ als Standortübungsplatz mit den Anforderungen als NATURA 2000-Gebiet möglichst in Einklang bringt.[7] Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) GS II 4 mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)- Sparte Bundesforst hat im Einvernehmen mit dem Bundesland Schleswig-Holstein zum einen einen „Naturschutzfachlichen Grundlagenteil für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1825-302 „Wennebeker Moor und Langwedel“ Teilgebiet StOÜbPl Langwedel (Vereinbarungsgebiet)“ erstellt,[8] wie er in Schleswig-Holstein in Form des Managementplans für FFH-Gebiete üblich ist und zum anderen einen „Maßnahmen-, Pflege- und Entwicklungsplan (MPE-Plan) StOÜbPl Langwedel - Wirtschaftseinheit - Nr.: WE 0144“[9], wie er für alle NATURA 2000-Flächen des Bundes erstellt wird. Beide Papiere bilden den Managementplan für das FFH-Gebiet Teilgebiet StOÜbPl Langwedel.

Innerhalb des FFH-Gebietes liegt überwiegend im nicht militärischen Bereich das am 19. Mai 1988 gegründete Naturschutzgebiet „Wennebeker Moor und Wennebekniederung“. Das FFH-Gebiet ist Teil des Naturpark Westensee.

Das Niederungsgebiet im FFH-Gebiet gehört zum schützenswerten GeotopTunneltal Tal der Fuhlenau / Mühlenau, Gut Westensee - Pohlsee - Brahmsee - Nortorf und Tal der Olendieksau“.

FFH-Erhaltungsgegenstand[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bild 1: FFH-Gebiet Wennebeker Moor und Langstedt um 1893 (rot umrandet)
Diagramm 3: FFH-Lebensraumtypen – Flächengröße [ha]
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Laut Standard-Datenbogen vom Mai 2019 sind folgende FFH-Lebensraumtypen (LRT) und Arten für das Gesamtgebiet als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):[10][11] FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie:[12]

Mit 43,25 Hektar sind nur knapp 19 Prozent der FFH-Gebietsfläche mit einem FFH-Lebensraumtyp bedeckt. Davon sind knapp die Hälfte mit dem LRT 4030 Trockene Heiden bedeckt, siehe Diagramm 2. Bei den Wälder im FFH-Gebiet handelt es sich nicht um historische Wälder. In der Karte des Deutschen Reiches von 1893 sind dort keine Wälder verzeichnet, siehe Bild 1.

FFH-Erhaltungsziele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[24]

  • 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation
  • 4010 Feuchte Heiden mit Glockenheide
  • 4030 Trockene Heiden
  • 6230* Artenreiche Borstgrasrasen
  • 6430 Feuchte Hochstaudenfluren
  • 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore
  • 7150 Torfmoor-Schlenken mit Schnabelbinsen-Gesellschaften
  • 91D0* Moorwälder

Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[24]

  • 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften
  • 3160 Dystrophe Stillgewässer

Teilgebiete[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

BIS-Tafel im FFH-Gebiet
Hinweistafel Urstromtal

Das FFH-Gebiet besteht aus zwei Teilgebieten, die jeweils einem gesonderten Managementplan und Geltungsbereich zugeordnet sind. Der westliche Teil des FFH-Gebietes wird „Teilgebiet Wenneker Moor“ und der östliche Teil „StOÜbPl Langwedel“ genannt. Das Teilgebiet Wenneker Moor wird durch die Landesstraße 298 in zwei räumlich getrennte Teile getrennt.[25] Der Verkehrsraum der Landesstraße (Langwedeler Straße) und die Wohnbebauung der dortigen Siedlung Wennebek gehören nicht zum FFH-Gebiet.[26]

Teilgebiet Wenneker Moor[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diagramm 4: Schutzstatus TG Wenneker Moor – Flächenanteil
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Das Teilgebiet Wenneker Moor ist flächenbezogen fast identisch mit dem Naturschutzgebiet „Wennebeker Moor und Wennebekniederung“.Es grenzt im Norden an die Bundesautobahn 7 im Eisendorfer Ortsteil Seewiese und im Süden an die Landesstraße 49 im Borgdorf-Seedorfer Ortsteil Springwedel. Es hat eine Fläche von 100 Hektar. Das Fließgewässer Wennebek unterquert die Landesstraße 49 in Springwedel und betritt dort das FFH-Teilgebiet Wennebeker Moor. Nach 600 Metern mündet als rechter Zufluss der Klostergraben in die Wennebek. Die Wennebek unterquert nach 630 Metern die Landesstraße 298 beim Ortsteil Wennebek. Von hier bis zu ihrem Verlassen des FFH-Gebietes an der Bundesautobahn 7 hat sie einen naturnahen mäandernden Verlauf. Unmittelbar vor der Unterführung der Autobahn mündet als linker Zufluss der Eisendorfer Graben in die Wennebek.

Das Teilgebiet befindet sich zum überwiegenden Teil in öffentlichem Besitz, in diesem Fall der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein (SNSH)[27].

Fast alle als FFH-Lebensraumtyp kartierten Flächen dieses Teilgebietes befinden sich westlich der Landesstraße 298.[28] Die Daten basieren allerdings auf 2009 durchgeführten Kartierungen. Seit der Neukartierung am 29. Oktober 2016 wurde das damals noch als Kontaktbiotop geführte 1,2 Hektar große Gebiet zwischen Wennebek und Klostergraben als gesetzlich geschütztes Biotop (Biotop-Nr. 325586004 433) vom Biotoptyp Nährstoff- und basenarmes Nassgrünland geführt und zusätzlich mit dem Lebensraumtyp 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore belegt. Östlich dieser Straße überwiegen als Biotoptypen zum Teil intensiv genutzte Grünlandflächen. Die Flächen der SNSH werden extensiv beweidet. Ackerflächen sind in diesem Teilgebiet nicht mehr vorhanden.[29]

Nach der Neukartierung des FFH-Gebietes in den Jahren 2014 bis 2020 sind über die Hälfte des Teilgebietes mit gesetzlich geschützten Biotoptypen und ein Achtel mit FFH-Lebensraumtypen belegt (Stand 6. Juni 2022), siehe auch Diagramm 5.[30] Vier Zehntel der Fläche unterliegen keinem der beiden Schutzstati.

Teilgebiet StOÜbPl Langwedel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diagramm 5: TG-StOÜbPl Langwedel – Flächengröße [ha]
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Das Teilgebiet StOÜbPl Langwedel besteht aus dem östlichen Teil des FFH-Gebietes Wennebeker Moor und Langwedel. Es hat eine Fläche von 130 Hektar. Es wird durch die Bundesautobahn 7 in einen kleineren nördlichen und größeren südlichen Teil getrennt.[25] Das Übungsgelände wird von der Bundeswehr vom Marinestützpunktkommando Kiel (KSM), dem Seebataillon (SeeBtl) in Eckernförde, dem Kommando Spezialkräfte der Marine (KSM) in Eckernförde und dem Aufklärungsbataillon 6 "HOLSTEIN" in Eutin als Übungsgelände genutzt. Daneben wird das Gelände auch von nichtmilitärischen Organisationen wie Katastrophenschutz, Landespolizei und Feuerwehren als Übungsgelände genutzt. Für die Öffentlichkeit besteht für die gesamte Fläche ein Betretungsverbot.

Der vom Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr aufgestellte Maßnahmen-, Pflege- und Entwicklungsplan (MPE-Plan) beinhaltet neben den FFH-Flächen weitere Flächen mit einer Größe von 36 Hektar nördlich der Bundesautobahn und am Ostrand, die zum Truppenübungsplatz gehören, aber dennoch im Geltungsbereich des MEP-Plans liegen.[31]

Im Zentrum des Teilgebietes südlich der Bundesautobahn 7 konzentrieren sich die Biotoptypen der Heide vom Heidemoor bis zur Trockenheide, umgeben von verschiedenen Waldbiotoptypen. An den Rändern überwiegt die Trockenrasenflur.[32]

Der häufigste FFH-Lebensraumtyp im Teilgebiet ist mit 17 Hektar der LRT 4030 Trockene Heiden, gefolgt von 7,8 Hektar mit dem LRT 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore. Insgesamt sind 24,7 Prozent der Teilgebietsfläche mit FFH-Lebensraumtypen bedeckt. Diese Zahlen beruhen auf den Kartierungszeitraum 2009.[33][34] Neuere Zahlen sind vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) noch nicht veröffentlicht worden. In der aktuellen Datenbank ZeBIS gibt es für dieses Teilgebiet keinerlei Angaben zu Biotop- und Lebensraumtypen, im Gegensatz zum Teilgebiet Wenneker Moor (Stand Mai 2022).[30]

FFH-Analyse und Bewertung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diagramm 6: Gesamtbeurteilung der FFH-LRT – Flächenanteil
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Das Kapitel FFH-Analyse und Bewertung im Managementplan beschäftigt sich unter anderem mit den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes und den Hindernissen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der FFH-Lebensraumtypen. Die Ergebnisse fließen in den FFH-Maßnahmenkatalog ein.

Die Gesamtbeurteilung der FFH-Lebensraumtypen im Gebiet ist bezogen auf den Flächenanteil aller FFH-Lebensraumtypen zu über drei Vierteln mit gut (B) bewertet worden, siehe Diagramm 6. Lediglich die Lebensraumtypen der Gewässer und der Wälder haben keine gute Beurteilung erhalten. Diese Daten entstammen dem SDB vom Mai 2019.

Teilgebiet Wenneker Moor[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Teilgebiet Wenneker Moor befinden sich die Trockenheidebestände im Nordwesten durch zunehmende Verbuschung in einem ungünstigen Erhaltungszustand. Die nördlich und südlich der Trockenheiden bestehenden Übergangsmoore haben einen guten Erhaltungszustand.[28][35]

Neben den FFH-Erhaltungszielen sind für dieses FFH-Teilgebiet auch die Einhaltung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) von Bedeutung. Schleswig-Holstein erstellt für alle Gewässerkategorien Wasserkörpersteckbriefe. Die das Teilgebiet durchströmende Wennebek gehört zum Wasserkörper Bellerbek mit der Wasserkörpernummer „we_05“, der als Bellerbek in Nortorf beginnt, den Borgdorfer See passiert, als Wennebek den See wieder verlässt und im Brahmsee mündet. Der Wasserkörpersteckbrief für die Bellerbek gibt als Ziel die Erreichung eines guten ökologischen und chemischen Zustands vor. Mit Stand 21. August 2021 mit Daten von 2018 wird der ökologische Zustand mit „mäßig“ (3) und der chemische Zustand mit „nicht gut“ (3,4) eingestuft. Wird der zu hohe Quecksilbergehalt, der in Deutschland fast nirgendwo den zulässigen Wert unterschreitet, nicht berücksichtigt, verbessert sich der chemische Zustand auf „gut“ (1,2). Das Ziel eines guten ökologischen Zustands soll bis 2032 oder später und der eines guten chemischen Zustandes nach 2045 erreicht werden.[36]

Haupthindernis für eine bessere ökologische Bewertung sind die fehlende Durchgängigkeit des Gewässers für Fische durch Querbauwerke.

Teilgebiet StOÜbPl Langwedel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Teilgebiet StOÜbPl Langwedel wurden im Jahre 2017 Neubegehungen durchgeführt, um die Veränderungen des Erhaltungszustandes der FFH-Lebensraumtypen seit der Kartierung aus dem Jahre 2009 zu erforschen.[34] Dabei stellte sich heraus, dass der Erhaltungszustand fast aller FFH-Lebensraumtypen sich verschlechtert hat.[37] Ein Viertel aller FFH-Flächen haben ihren Erhaltungszustand im Teilgebiet verschlechtert. Dies betrifft insbesondere den LRT 4030 Trockene Heiden. Hauptgründe sind eine Überalterung der Bestände und zunehmende Verbuschung bis hin zur Waldbildung.

FFH-Maßnahmenkatalog[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Teilgebiet Wenneker Moor[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wennebeker Niederung bei Springwedel

Der FFH-Maßnahmenkatalog im Managementplan für dieses Teilgebiet führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an.[38] Die bereits durchgeführten Maßnahmen sind in einer Maßnahmenkarte festgehalten.[39] Sie beschreibt die auf den Flächen der Stiftung Naturschutz vor Erstellung des Managementplanes durchgeführten Maßnahmen. Fast alle Flächen westlich der Landesstraße 298 werden von Rindern und Pferden extensiv beweidet. Die Trockenheideflächen in diesem Teil wurden von Buschwerk befreit. Im Niederungsgebiet an der Südspitze des Teilgebietes findet die Beweidung ausschließlich mit Pferden statt. Im Nordwesten am Eisendorfer Graben und an der Südspitze entlang der Wennebek wurden insgesamt 9 Teiche als Laichgewässer für Amphibien angelegt. Während der Sommermonate wird der Klostergraben angestaut, um einen Teil der Niederung für die Erhaltung des Moorfrosches zu vernässen.

Die für die Einhaltung des Verschlechterungsverbotes notwendigen Maßnahmen bestehen darin, die Ganzjahresbeweidung im Lebensraum der Trockenheide, der Eichenwälder und Übergangs- und Schwingrasenmoore im Nordwesten des Teilgebietes aufrechtzuerhalten und darüber hinaus in letzteren zur Eindämmung des Erlenaufbaus zu entkusseln und jährlich zu mähen, wobei das Mähgut aus dem Bereich entfernt wird. Am Westrand südlich des Eisendorfer Grabens sind die Trockenheideflächen zu entbuschen und zu mähen, da eine Beweidung wegen fehlender Zugänglichkeit nicht möglich ist. In der Wennebek ist es per Naturschutzverordnung (NSV)[40] verboten, zu baden, zu tauchen oder das Gewässer mit Wasserfahrzeugen zu befahren[41].

In einer Maßnahmenkarte für weitergehende sowie sonstige Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, die über das Verschlechterungsverbot hinausgehen, sind 17 weitere Maßnahmen vorgeschlagen. Diese sind für Flächen im Privatbesitz nur auf freiwilliger Basis umsetzbar.[42] Zusätzlich wurden alle Maßnahmenvorschläge in 3 Maßnahmenblättern zur Projektverfolgung schriftlich niedergelegt.[43]

Teilgebiet StOÜbPl Langwedel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der FFH-Maßnahmenkatalog im Managementplan für das Teilgebiet StOÜbPl Langwedel ist Teil des Naturschutzfachlichen Grundlagenteils unter dem Kapitel Maßnahmenvorschläge.[44] Welche der Vorschläge umgesetzt werden, wird im Maßnahmen-, Pflege- und Entwicklungsplan (MPE-Plan) festgelegt.[9] Die örtliche Festlegung erfolgt in einer Karte für die Erhaltungsmaßnahmen nach Art der Erhaltungspflege[45] und eine nach dem Maßnahmen-Code des MEP-Plans.[46] In gleicher Weise gibt es eine Karte für die Entwicklungsmaßnahmen nach Art der Entwicklungspflege[47] und eine nach dem Maßnahmen-Code des MEP-Plans.[48]

Da sich bei der FFH-Analyse für dieses Teilgebiet herausgestellt hat, dass im Zeitraum zwischen 2009 und 2017 eine deutliche Verschlechterung des Erhaltungszustandes fast aller FFH-Lebensraumtypen ergeben hat, enthält der MEP-Plan eine Vielzahl von einmaligen und periodischen Einzelmaßnahmen, um diese Entwicklung umzukehren.

FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle sechs Jahre statt. Die Ergebnisse des letzten Monitorings im Beobachtungszeitraum von 2007 bis 2012 wurden mit einem Textteil[49] und einem Kartenteil[50] veröffentlicht.

Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt.[51] Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen.[52] Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie.[53] Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel.[54] Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.[55]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: FFH-Gebiet Wennebeker Moor und Langwedel – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. FFH-Gebiet 1825-302 Wennebeker Moor und Langwedel. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 2. Juni 2022.
  2. FFH-Gebiet Wennebeker Moor und Langwedel als Teil der Landschaft Westensee. In: Landschaften in Deutschland. Bundesamt für Naturschutz, abgerufen am 2. Juni 2022.
  3. Höchste Erhebung im FFH-Gebiet 1825-302 Wennebeker Moor und Langwedel. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 2. Juni 2022.
  4. Geologische Übersichtskarte von Schleswig-Holstein 1:250000. (JPG) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Geologischer Dienst, 2012, abgerufen am 28. Februar 2022.
  5. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 69 kB) DE1825-302 Wennebeker Moor und Langwedel. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, abgerufen am 3. Juni 2022.
  6. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1825-302 „Wennebeker Moor und Langwedel“ - Teilgebiet Wennebeker Moor -. (PDF; 7324 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 21. August 2017, abgerufen am 3. Juni 2022.
  7. VEREINBARUNG zwischen dem Land Schleswig-Holstein, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - Land - und der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), sowie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Bund - über den Schutz von Natur und Landschaft auf den sich aus den naturschutzfachlichen Grundlagenteilen ergebenden militärisch genutzten Flächen des Bundes. (PDF; 30 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 3. Mai 2007, abgerufen am 16. März 2021.
  8. Naturschutzfachlicher Grundlagenteil für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1825-302 „Wennebeker Moor und Langwedel“ Teilgebiet StOÜbPl Langwedel (Vereinbarungsgebiet). (PDF; 425 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr GS II 4 und Bundesanstalt für Immobilenaufgaben - Sparte Bundesforst, Mai 2016, abgerufen am 3. Juni 2022.
  9. a b TEXTTEIL Maßnahmen-, Pflege- und Entwicklungsplan (MPE-Plan) StOÜbPl Langwedel. (PDF; 952 kB) Wirtschaftseinheit - Nr.: WE 0144. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr – Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel Referat K 6 -BAIUDBw KompZ BauMgmt Kiel K 6, 19. Dezember 2017, abgerufen am 3. Juni 2022.
  10. Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, archiviert vom Original am 20. Oktober 2021; abgerufen am 23. Juli 2020.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bfn.de
  11. Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
  12. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 69 kB) DE1825302 - 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, S. 3, abgerufen am 3. Juni 2022.
  13. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut- oder Froschbiss-Gesellschaften. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 35–37, abgerufen am 7. Oktober 2020.
  14. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 3160 Dystrophe Stillgewässer. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 38–40, abgerufen am 27. Oktober 2020.
  15. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 53–56, abgerufen am 7. Oktober 2020.
  16. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 4010 Feuchte Heiden mit Glockenheide. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 60–62, abgerufen am 12. Januar 2021.
  17. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 4030 Trockene Heiden. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 63–65, abgerufen am 23. Juli 2020.
  18. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 6230* Artenreiche Borstgrasrasen. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 100–103, abgerufen am 12. Januar 2021.
  19. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume) Stand: Oktober 2017. (PDF) 6430 Feuchte Hochstaudenfluren. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 112, abgerufen am 23. Juli 2020.
  20. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 132–135, abgerufen am 24. Oktober 2020.
  21. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 136, abgerufen am 23. Juli 2020.
  22. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Stieleiche. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 212–214, abgerufen am 1. Dezember 2020.
  23. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). 91D0* Moorwälder. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 215, abgerufen am 23. Juli 2020.
  24. a b Erhaltungsziele für das gesetzlich geschütze [sic!] Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1825-302 „Wennebeker Moor und Langwedel“. (PDF; 99 kB) Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016 Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein. – Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, S. 1033, abgerufen am 26. Dezember 2023.
  25. a b Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1825-302 „Wennebeker Moor und Langwedel“ - Teilgebiet Wennebeker Moor -. (PDF; 68760 kB) Karte 1 - Übersicht -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 28. Juli 2017, abgerufen am 4. Juni 2022.
  26. FFH-Gebiet Wennebeker Moor und Langwedel. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 4. Juni 2022.
  27. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1825-302 „Wennebeker Moor und Langwedel“ - Teilgebiet Wennebeker Moor -. (PDF; 2024 kB) Karte 3 - Eigentumsverhältnisse -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 28. Juli 2017, abgerufen am 5. Juni 2022.
  28. a b Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1825-302 „Wennebeker Moor und Langwedel“ - Teilgebiet Wennebeker Moor -. (PDF; 2043 kB) Karte 5 - Lebensraumtypen -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 28. Juli 2017, abgerufen am 5. Juni 2022.
  29. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1825-302 „Wennebeker Moor und Langwedel“ - Teilgebiet Wennebeker Moor -. (PDF; 2303 kB) Karte 4 - Biotoptypen -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 28. Juli 2017, abgerufen am 5. Juni 2022.
  30. a b Biotopkartierung Schleswig-Holstein. In: ZeBIS Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 7. Februar 2023; abgerufen am 6. Juni 2022.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/zebis.landsh.de
  31. Naturschutzfachlicher Grundlagenteil für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1825-302 „Wennebeker Moor und Langwedel“ Teilgebiet StOÜbPl Langwedel (Vereinbarungsgebiet). (PDF; 425 kB) Abbildung 1: Lage der Teilgebiete. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2016, S. 7, abgerufen am 7. Juni 2022.
  32. Naturschutzfachlicher Grundlagenteil für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1825-302 „Wennebeker Moor und Langwedel“ Teilgebiet StOÜbPl Langwedel (Vereinbarungsgebiet). (PDF; 1613 kB) Biotoptypen nach Landesschlüssel -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, Februar 2016, S. 7, abgerufen am 7. Juni 2020 (Kartierzeitraum 2009).
  33. Naturschutzfachlicher Grundlagenteil für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1825-302 „Wennebeker Moor und Langwedel“ Teilgebiet StOÜbPl Langwedel (Vereinbarungsgebiet). (PDF; 425 kB) Tabelle 4: Kartierte FFH-Lebensraumtypen auf dem StOÜbPl Langwedel (Stand 2009). In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2016, S. 13–14, abgerufen am 7. Juni 2022.
  34. a b Naturschutzfachlicher Grundlagenteil für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1825-302 „Wennebeker Moor und Langwedel“ Teilgebiet StOÜbPl Langwedel (Vereinbarungsgebiet). (PDF; 1699 kB) - Lebensraumtypen - Erhaltungszustand -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2016, abgerufen am 7. Juni 2022.
  35. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1825-302 „Wennebeker Moor und Langwedel“ - Teilgebiet Wennebeker Moor -. (PDF; 7324 kB) 5 Analyse und Bewertung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 21. August 2017, S. 18–21, abgerufen am 8. Juni 2020.
  36. Wasserkörpersteckbrief Wennebek. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 31. August 2021, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 8. Juni 2022.@1@2Vorlage:Toter Link/zebis.landsh.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  37. TEXTTEIL Maßnahmen-, Pflege- und Entwicklungsplan (MPE-Plan) StOÜbPl Langwedel Wirtschaftseinheit - Nr.: WE 0144. (PDF; 952 kB) Tabelle 1: Erhaltungszustände der Lebensraumtypen für 2009 und 2017. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 20. Dezember 2017, S. 7, abgerufen am 9. Juni 2022.
  38. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1825-302 „Wennebeker Moor und Langwedel“ - Teilgebiet Wennebeker Moor -. (PDF; 7324 kB) 6 Maßnahmenkatalog. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 21. August 2017, S. 22–31, abgerufen am 9. Juni 2020.
  39. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1825-302 „Wennebeker Moor und Langwedel“ - Teilgebiet Wennebeker Moor -. (PDF; 2036 kB) Karte 6 - Bisherige Maßnahmen -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 28. Juli 2017, abgerufen am 4. Juni 2020.
  40. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1825-302 „Wennebeker Moor und Langwedel“ - Teilgebiet Wennebeker Moor -. (PDF; 7324 kB) Landesverordnung über das Naturschutzgebiet Wennebeke Moor und Wennebeker Niederung vom 19. Mai 1988. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 19. Mai 1988, S. 83–88, abgerufen am 10. Juni 2020.
  41. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1825-302 „Wennebeker Moor und Langwedel“ - Teilgebiet Wennebeker Moor -. (PDF; 1965 kB) Karte 7 - Notwendige Erhaltungsmaßnahmen -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 9. August 2017, abgerufen am 10. Juni 2020.
  42. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1825-302 „Wennebeker Moor und Langwedel“ - Teilgebiet Wennebeker Moor -. (PDF; 2113 kB) Karte 8 - Weitergehende / Sonstige Entwicklungsmaßnahmen -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 28. Juli 2017, abgerufen am 10. Juni 2020.
  43. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1825-302 „Wennebeker Moor und Langwedel“ - Teilgebiet Wennebeker Moor -. (PDF; 7324 kB) Anlage 6: Maßnahmenblätter. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 21. August 2017, S. 91–96, abgerufen am 10. Juni 2020.
  44. Naturschutzfachlicher Grundlagenteil für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1825-302 „Wennebeker Moor und Langwedel“ Teilgebiet StOÜbPl Langwedel (Vereinbarungsgebiet). (PDF; 425 kB) 6. Maßnahmenvorschläge. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2016, S. 27–29, abgerufen am 10. Juni 2020.
  45. TEXTTEIL Maßnahmen-, Pflege- und Entwicklungsplan (MPE-Plan) StOÜbPl Langwedel. (PDF; 1088 kB) Karte 2 - Erhaltungspflege StOÜbPl Langwedel (WE 0144). In: Landesportal Schleswig-Holstein. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr – Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel Referat K 6 -BAIUDBw KompZ BauMgmt Kiel K 6, 23. November 2017, abgerufen am 10. Juni 2022.
  46. TEXTTEIL Maßnahmen-, Pflege- und Entwicklungsplan (MPE-Plan) StOÜbPl Langwedel. (PDF; 5485 kB) MPE-Erhaltungsmaßnahmen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr – Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel Referat K 6 -BAIUDBw KompZ BauMgmt Kiel K 6, Dezember 2017, abgerufen am 10. Juni 2022.
  47. TEXTTEIL Maßnahmen-, Pflege- und Entwicklungsplan (MPE-Plan) StOÜbPl Langwedel. (PDF; 1061 kB) Karte 3 - Entwicklungspflege StOÜbPl Langwedel (WE 0144). In: Landesportal Schleswig-Holstein. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr – Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel Referat K 6 -BAIUDBw KompZ BauMgmt Kiel K 6, 23. November 2017, abgerufen am 10. Juni 2022.
  48. TEXTTEIL Maßnahmen-, Pflege- und Entwicklungsplan (MPE-Plan) StOÜbPl Langwedel. (PDF; 6402 kB) - MPE-Entwicklungsmaßnahmen -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr – Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel Referat K 6 -BAIUDBw KompZ BauMgmt Kiel K 6, Dezember 2017, abgerufen am 10. Juni 2022.
  49. Folgekartierung/Monitoring Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenzgebieten in Schleswig-Holstein 2007-2012. (PDF; 101 kB) Textbeitrag zum FFH-Gebiet Wennebeker Moor und Langwedel 1825-302. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 21. März 2012, abgerufen am 10. Juni 2022.
  50. Folgekartierung/Monitoring Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenzgebieten in Schleswig-Holstein 2007-2012. (PDF; 10645 kB) Kartenteil zum FFH-Gebiet Wennebeker Moor und Langwedel 1825-302. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 21. März 2012, abgerufen am 10. Juni 2022.
  51. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
  52. Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
  53. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
  54. Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
  55. Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland – Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.