Fachmann (Berufsbezeichnung)

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Fachmann oder Fachfrau bezeichnet eine Person mit spezifischen Wissen auf ihrem Fachgebiet; der geschlechtergerechte Plural heißt Fachleute. Die Bezeichnung als solche ist nicht geschützt, sodass sie in verschiedenen Zusammenhängen und insbesondere für verschiedene Ausbildungsstufen und -arten, aber auch zur Selbstbezeichnung verwendet wird.

Die unten aufgeführten Beispiele sind beispielhaft und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Deutschland enthalten u. a. folgende Ausbildungsberuf den Begriff Fachmann bzw. Fachfrau:

Prüfungen an Industrie- und Handelskammern, die als Abschluss den Begriff Fachmann verwenden:

Als Umschulungsberuf existiert beispielsweise:

Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

U. a. folgende Ausbildungsberufe enden auf Fachmann:

Akademische Abschlüsse:

Schweiz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Begriff "Fachmann" ist Bestandteil mehrere geschützter Berufsbezeichnungen auf unterschiedlichen Stufen.

z. B. dreijährige Berufliche Grundbildung (Abschluss mit eidg. Fähigkeitszeugnis)

Berufsprüfung:

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]